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Wie geht es weiter im Kindesunterhaltsrecht? Neues aus dem Familienrecht

Verbands- und Vereinsnachrichten

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Update des Familienrechts: Quo vadis Kindesunterhaltsrecht?

Am 13. März 2023 fand eine Familienrechts-Konferenz der FDP statt, bei der Vertreter von Verbänden und Parteien zu einem Agenda-Setting von Ideen und Vorstellungen zur Reform des Kindesunterhaltsrechts zusammenkamen. Der ISUV-Verband für Unterhalt und Familienrecht war ebenfalls vertreten und betonte Reformbedarf sowie praktische Reformvorschläge. Leser können sich auf folgende Themen freuen:

– Die Beziehung zwischen Unterhalts- und Sozialrecht bei der anstehenden Kindesunterhaltsrechts-Reform
– Kritik an der Düsseldorfer Tabelle und Forderungen nach Veränderungen im BGB zur besseren Anpassung an die Lebensstellung der Eltern
– Die Berücksichtigung von Betreuungsanteilen im Kindesunterhalt und eine Abkehr von der starren Einteilung in Gehaltsgruppen
– Die Forderung nach gesetzlicher Regelung des notwendigen Eigenbedarfs und die Beteiligung von Unterhaltspflichtigen an sozialrechtlichen Leistungen
– Eine kritische Stimme zur Rechtsprechung des BGH und dem dringenden Bedarf einer gut handhabbaren Neuregelung im Unterhalts- und Kindschaftsrecht.

Der Verband vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung und Scheidung betroffen sind. Leser, die sich für das Thema interessieren, können sich auf informative und klare Aussagen freuen sowie konkrete Vorschläge zur Reform des Kindesunterhaltsrechts.


Pressemeldung:

FDP Konferenz: Reform des Kindesunterhaltsrechts im Fokus

Am 13. März 2023 lud die FDP zu einer Familienrechtskonferenz ein, bei der verschiedene Verbände und Parteien vertreten waren. Ziel war es, Ideen zur anstehenden Reform des Kindesunterhaltsrechts zu sammeln und zu diskutieren. Die rechtspolitische Sprecherin der FDP, Katrin Helling-Plahr, organisierte die Konferenz und leitete die Diskussion.

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ISUV als Vertreter des Verbands für Unterhalt und Familienrecht war durch die Verbandsvorsitzende Melanie Ulbrich und den Pressesprecher Josef Linsler vertreten. Sie hoben in ihrer Teilnahme den Reformbedarf hervor und stellten praktische Vorschläge für eine zukünftige Reform des Kindesunterhaltsrechts vor.

Schnittstellen zwischen Unterhalts- und Sozialrecht haben bislang zu wenig Beachtung gefunden und sollten in die anstehende Unterhaltsrechtsreform einbezogen werden, wird betont. Diesem Umstand wird dadurch Rechnung getragen, dass der sozialpolitische Sprecher der FDP, Martin Gassner-Herz, ebenfalls anwesend war und in die Diskussion eingriff.

Inflation als Herausforderung für das Kindesunterhaltsrecht

Seit einigen Jahrzehnten wird die Höhe des Kindesunterhalts schematisch nach der Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Beteiligte kritisieren immer wieder die „Schieflage“ und den Reformbedarf des Kindesunterhaltsrechts. Erhöht sich das Einkommen des Unterhaltspflichtigen aufgrund der Inflation, steigt auch der Anspruch auf Kindesunterhalt, obwohl der Lebensstandard des Schuldners gleich bleibt. Aus diesem Grund wird eine Anpassung der Höhe des Kindesunterhalts an die Lebensstellung der Eltern gefordert.

Eckpunkte der Reform des Kindesunterhaltsrechts

ISUV fordert eine Abkehr von der Düsseldorfer Tabelle. Stattdessen soll der Unterhalt an die Lebensstellung der Eltern gebunden werden. Der Kindesunterhalt soll sich demnach an der Gehaltsgruppe des Elternteils orientieren und betrage für ein Kind im Alter von 6 bis 11 Jahren 15% des Nettoeinkommens des Unterhaltsschuldners.

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Des Weiteren fordert ISUV die Berücksichtigung von Betreuungsanteilen im Kindesunterhalt. Hierbei sollen die Einkünfte beider Elternteile zusammengerechnet werden, um den Unterhaltsanspruch der Kinder entsprechend zu berechnen. Zudem wird eine gesetzliche Regelung des notwendigen Eigenbedarfs gefordert.

Sozialrechtliche Leistungen auch für betreuende Unterhaltspflichtige

Unterhaltspflichtige sollen künftig ebenso auf sozialrechtliche Leistungen zurückgreifen können. Bisher waren sie vom Bezug von Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag ausgeschlossen. Dies soll angepasst werden, um auch betreuende Unterhaltspflichtige in temporären Bedarfsgemeinschaften entsprechende Sozialleistungen abrufen zu lassen.

Gut handhabbare Neuregelung im Unterhalts- und im Kindschaftsrecht notwendig

Der Gesetzgeber muss dringend eine Initiative ergreifen, um die aus dem Ruder gelaufene Rechtsprechung einzufangen. Eine gut handhabbare Neuregelung im Unterhalts- und Kindschaftsrecht ist eine Aufgabe für den Gesetzgeber. Bis jetzt gibt es keine konkreten Pläne zur Reform des Kindesunterhalts- und Kindschaftsrechts. Prof. Dr. Isabell Götz, Vors. Richterin am OLG, fordert eine stringente Gesetzesreform und eine klare Regelung, um den betroffenen Familien zu helfen.

Original-Content von: Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht – ISUV, übermittelt durch news aktuell.

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Quelle: www.presseportal.de


Weitere Informationen über den Verband

– Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Stuttgart.
– Der Verband wurde 1965 gegründet und setzt sich für die Rechte von Trennungs- und Scheidungsfamilien ein.
– Die Mitglieder des ISUV sind meist Trennungs- und Scheidungseltern, aber auch Großeltern, neue Partner und Fachleute im Familienrecht.
– Der ISUV hat über 10.000 Mitglieder in Deutschland und ist somit einer der größten Verbände in diesem Bereich.
– Die Mitglieder sind in Regionalgruppen organisiert, die sich regelmäßig treffen und austauschen.
– Der Vorstand des ISUV wird alle drei Jahre von den Mitgliedern gewählt und besteht aus zwischen fünf und zehn Personen.
– Der Interessenverband bietet zahlreiche Beratungs- und Informationsdienste für seine Mitglieder an, beispielsweise einen juristischen Notdienst oder einen Familienrecht-Ratgeber.
– Der ISUV engagiert sich auch politisch, um auf die Probleme von Trennungs- und Scheidungsfamilien aufmerksam zu machen und Lösungen zu finden.
– Ein Schwerpunkt der Arbeit des ISUV liegt auf dem Thema Unterhalt, insbesondere auf der Durchsetzung von angemessenen Unterhaltszahlungen für Kinder und Ehegatten.
– Der ISUV ist ein gemeinnütziger Verein und finanziert sich hauptsächlich über Mitgliedsbeiträge, Spenden und Fördermittel.

21 Antworten

  1. Also ich finde, dass Unterhalt für Kinder total überbewertet wird. Warum sollten Eltern dafür zahlen müssen? Jeder soll selbst klarkommen!

  2. Also, ich finde ja, dass es für Väter viel zu einfach ist, sich vor dem Unterhalt zu drücken. Das Gesetz muss strenger werden!

  3. Das ist eine interessante Ansicht, aber ich denke, dass Kinder in erster Linie ihre Kindheit genießen und lernen sollten. Sie sollten nicht gezwungen sein, sich um ihren eigenen Unterhalt zu kümmern. Es ist wichtig, dass sie Zeit haben, um sich zu entwickeln und ihre Talente zu entfalten.

  4. Ich finde es total übertrieben, dass Kindesunterhalt immer noch ein Thema ist. Lasst die Kids doch selbst arbeiten gehen!

    1. Was für ein ignorantes Kommentar! Kindesunterhalt ist ein wichtiges Thema, um sicherzustellen, dass Kinder angemessen versorgt werden. Es ist nicht die Aufgabe der Kinder, arbeiten zu gehen, sondern der Eltern, für sie zu sorgen.

    1. Sorry, aber das ist wirklich eine egoistische Einstellung. Kinder haben das Recht auf finanzielle Unterstützung, um ihre Bedürfnisse zu decken. Es ist wichtig, dass wir für ihre Zukunft sorgen und ihnen eine faire Chance geben.

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