Neues Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 10.05.2023
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Politische Blockade bei Inklusionsgesetz droht – SoVD appelliert an Bundesländer

Am Freitag entscheidet der Bundesrat über das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Während Bundeskabinett und Bundestag das Gesetz bereits verabschiedet haben, drohen die CDU-geführten Länder und Bayern es zu kippen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) zeigt sich besorgt über die möglichen Konsequenzen dieser politischen Blockade.

SoVD-Präsident Alfred Bornhalm moniert das Gesetz, welches in seinen Augen schon keinen “großen Wurf” war. Es sei zwar erfreulich, dass der Arbeitsmarkt nun inklusiver gestaltet werden soll und dass Unternehmen, die gegen die Beschäftigungspflicht verstoßen, höhere Ausgleichsabgaben zahlen müssen. Doch das mögliche Bußgeld, das Unternehmen bei Verstoß gegen das Gesetz zahlen müssen, war aus seiner Sicht ein wichtiges Element und sollte beibehalten werden.

Auch die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier zeigt sich entsetzt darüber, dass Unternehmen, die die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung meiden, geschützt werden sollen. Sie betont, dass es keine Option sei, rund 200.000 bestens ausgebildete Menschen weiterhin zum Zuhausebleiben zu verdammen, anstatt sie beim Fachkräftemangel einzusetzen.

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Der SoVD appelliert an die Bundesländer, den Gesetzentwurf anzunehmen und sich für die Inklusion am Arbeitsplatz einzusetzen. Eine erneute Einigung sollte auch auf die Aufrechterhaltung des Bußgeldes abzielen, um Unternehmen stärker zu motivieren, Menschen mit Behinderung in ihr Team aufzunehmen.

Der SoVD ist eine gemeinnützige Organisation, die sich seit 1917 für die Belange von Menschen mit Behinderung, chronischen Erkrankungen und sozialer Benachteiligung einsetzt. Sie bietet Unterstützung, Beratung und Lobbyarbeit an und setzt sich auf politischer Ebene für die Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderung ein.

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