Bremen (VBR). In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit nicht nur ein Trend, sondern eine Notwendigkeit geworden ist, setzen europäische Richtlinien neue Standards für Unternehmen. Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union werden Unternehmen nun verpflichtet, nicht nur über ihre finanziellen, sondern auch über ihre umweltbezogenen und sozialen Leistungen Rechenschaft abzulegen. Diese Vorschrift, die einen wichtigen Schritt in Richtung Transparenz und Verantwortung darstellt, hat jedoch in Deutschland zu einer Kontroverse geführt.
Der TÜV-Verband, eine Institution mit langjähriger Erfahrung und Expertise in technischen und digitalen Sicherheitsfragen sowie Nachhaltigkeitsstandards, hat sich kritisch zu der Art und Weise geäußert, wie die CSRD auf nationaler Ebene umgesetzt wird. Der Knackpunkt: Die bevorzugte Behandlung von Wirtschaftsprüfern gegenüber anderen unabhängigen Prüfdienstleistern bei der Überprüfung von Nachhaltigkeitsberichten. Laut Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, würde diese Regelung zu einem Mangel an Prüfkapazitäten führen und damit die Kosten für Unternehmen in die Höhe treiben – ein Szenario, das vor allem den deutschen Mittelstand trifft und paradoxerweise das zwar selbsternannte, aber in diesem Kontext unterlaufene, Ziel der Bundesregierung, eben diesen zu entlasten, untergräbt.
Die Verantwortlichen weisen darauf hin, dass rund 15.000 Unternehmen von der Prüfungspflicht ihrer Nachhaltigkeitsberichte betroffen sein werden. Dabei argumentiert der TÜV-Verband, dass eine Vielfalt an Prüfdienstleistern, die neben den finanziellen auch technische und branchenspezifische Kenntnisse in die Waagschale werfen können, entscheidend für eine effektive und kostengünstige Implementierung der CSRD ist. Ein breites Angebot an Prüfdienstleistern wäre nicht nur für die Unternehmen, sondern auch für den Umwelt- und Klimaschutz vorteilhaft.
Diese Kritik spiegelt einen breiten Konsens unter deutschen Wirtschaftsverbänden wider, die die Bundesregierung bereits im Vorfeld in einem gemeinsamen Schreiben auf diese potenziellen Missstände und die daraus resultierenden Wettbewerbsnachteile hingewiesen haben. Eine Umfrage des Forschungsinstituts Forsa bestätigt den Wunsch der Unternehmen nach einer größeren Auswahl an Prüfdienstleistern.
Die Herausforderung bei der Überprüfung von Nachhaltigkeitsberichten liegt in der Komplexität der zu prüfenden Informationen. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) umfassen eine Vielzahl an Kriterien, die über reine finanzielle Kennzahlen hinausgehen und spezifisches Wissen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Governance) erfordern. Bereits jetzt verfügen technische Prüfdienstleister wie die Organisationen des TÜV-Verbands über die erforderlichen Kompetenzen und die organisatorischen Voraussetzungen, um Nachhaltigkeitsberichte kompetent zu beurteilen.
Angesichts der Entwicklungen in anderen europäischen Ländern, die bereits unabhängige Bestätigungsleister in ihre nationalen Gesetze aufgenommen haben, warnt der TÜV-Verband vor einem deutschen Alleingang, der die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen schwächen könnte. Die Forderung nach einer Revision des Gesetzentwurfs ist laut und klar: Zum Schutz des Mittelstands, zur Förderung der Nachhaltigkeit und zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit auf dem europäischen Markt.
Diese Debatte zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, das Fachwissen und die Kapazitäten aller relevanten Akteure zu nutzen, um die Ziele der CSRD effektiv umzusetzen und die Vorteile einer nachhaltigen Wirtschaftsweise für alle zu maximieren. Die Rolle von Organisationen wie dem TÜV-Verband, die sich für technische Sicherheit, Nachhaltigkeit und den Schutz der Verbraucher einsetzen, ist in diesem Kontext unverzichtbar.
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TÜV-Verband kritisiert deutschen Alleingang bei der Umsetzung der …
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