Elektroschrott in Deutschland: Kritik am neuen Elektrogesetz – DUH fordert höhere Sammelquote, mehr Ressourcenschutz und Wiederverwendung

Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert den aktuellen Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums zur Elektroschrott-Regelung als zu unverbindlich, weil er auf freiwillige Branchenziele und eine pauschale Sammelquote von nur 32 Prozent setzt. Stattdessen fordert sie verbindliche Sammelquoten von 65 Prozent je Hersteller, erweiterte Rückgabemöglichkeiten – auch für Online-Händler – und eine Wiederverwendungsquote von 15 Prozent. Ein vorgeschlagenes Pfandsystem für Lithium-Ionen-Batterien soll die korrekte Entsorgung sichern und Recyclingraten erhöhen.
Modernes blau beleuchtetes News-Studio mit runden LED-Podesten und großem Bildschirm mit Schriftzug ‚Verbands‑Monitor eins zu eins‘.
Inhaltsübersicht

– Bundesumweltministerium-Vorschlag für Elektrogesetz kritisiert zu viele freiwillige Maßnahmen, fehlende Herstellerpflichten.
– DUH fordert individuelle Sammelquoten von 65 %, statt branchenweiter Zielsetzung mit aktuell 32 % Sammelrate.
– DUH verlangt erweiterte Rückgabemöglichkeiten, 15 % Wiederverwendungsquote und Pfandsystem für Lithium-Ionen-Batterien.

DUH kritisiert neuen Elektrogesetz-Entwurf als unzureichend für Elektroschrott-Reform

Der am 02.05.2024 vorgestellte Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums zur Regelung von Elektroschrott stößt auf scharfe Kritik der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Die DUH sieht den Entwurf als verpasstes Chance, weil er keine wirksamen Anreize zur Rückgabe und Wiederverwendung von Elektrogeräten setzt. Statt verbindlicher Verpflichtungen verlässt sich der Vorschlag vor allem auf freiwillige Maßnahmen der Hersteller. Nach Ansicht der DUH ist dies nicht ausreichend, um die massive Umweltproblematik durch Elektroschrott zu bewältigen.

Zentraler Kritikpunkt ist die Festlegung nur globaler Sammelziele für Branchen, die einzelnen Herstellern erlauben, sich hinter kollektiven Quoten zu verstecken. Die DUH fordert deshalb individuelle, messbare Verantwortlichkeiten. Die aktuell erreichte Sammelrate von nur 32 Prozent unterstreicht für die Umweltorganisation die Dringlichkeit der Reform.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, bringt den Standpunkt prägnant auf den Punkt: „Mit dieser 'Novelle' bleibt im Wesentlichen alles beim Alten: Das Umweltministerium setzt weiter auf das Prinzip Freiwilligkeit. Die Hersteller sollen durch Bürokratieabbau dazu veranlasst werden, mehr Elektroschrott zu sammeln. An den katastrophal niedrigen Sammelmengen wird sich so nichts ändern. Die Hersteller müssen endlich in die Pflicht genommen werden. Jeder einzelne Hersteller sollte die gesetzlich vorgegebene Sammelquote von 65 Prozent erfüllen müssen. Bislang handelt es sich lediglich um eine Branchenquote, hinter der sich einzelne Hersteller verstecken können. Und diese wird mit aktuell nur 32 Prozent auch noch deutlich unterschritten, ohne Konsequenzen.“

Die DUH fordert darüber hinaus eine Ausweitung der Rückgabemöglichkeiten für Verbraucher, insbesondere die Einbeziehung von Online-Händlern, die außerhalb Deutschlands verkaufen, in die Rücknahmepflichten. Ein weiterer Vorschlag ist die Einführung einer Wiederverwendungsquote von 15 Prozent, um die Lebensdauer von Elektrogeräten zu verlängern und Ressourcen zu schonen.

Die Problematik verschärft sich zusätzlich durch unsachgemäß entsorgte Lithium-Ionen-Batterien. Um die korrekte Entsorgung sicherzustellen, schlägt die DUH ein Pfandsystem für Batterien vor, das motivierende Anreize schaffen soll.

Insgesamt fordert die DUH mit ihren Vorschlägen eine grundlegende Neuausrichtung im Umgang mit Elektroschrott – im Sinne von Ressourcenschutz, Umweltverschmutzungsvorbeugung und nachhaltigen Konsummodellen. Die Umweltorganisation zeigt damit deutlich auf, warum ambitionierte politische Maßnahmen notwendig sind, um tatsächlich Veränderungen in der Industrie zu bewirken.

Elektroschrott-Gesetze zwischen Anspruch und Praxis: Warum nachhaltiges Handeln jetzt unverzichtbar ist

Elektroschrott wächst weltweit zu einem der drängendsten Umweltprobleme heran. Die Menge ausgedienter elektrischer und elektronischer Geräte steigt rapide – und mit ihr die Herausforderungen im Umgang mit diesem Müll. Dabei zeigen sich deutliche Lücken zwischen den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere den Sammel- und Wiederverwendungsquoten, und der Realität in vielen Ländern. Freiwillige Initiativen allein reichen nicht aus, um die negativen Folgen von Elektroschrott für Umwelt, Verbraucher und Industrie einzudämmen. Dieser Widerspruch zwischen Anspruch und Praxis macht klar: Wir brauchen verbindliche Regeln und konsequente Umsetzung, um den steigenden Mengen an Elektronikaltgeräten Herr zu werden.

Elektroschrott ist problematisch, weil er gefährliche Stoffe enthält, die bei unsachgemäßer Entsorgung Boden, Wasser und Luft belasten. Gleichzeitig birgt er wertvolle Rohstoffe, deren Rückgewinnung wichtig für den Ressourcenschutz ist. Hier kommt der Wiederverwendungsquote eine zentrale Rolle zu: Sie stellt sicher, dass Geräte länger genutzt, repariert oder recycelt werden, bevor sie endgültig zu Müll werden. Länder, die verbindliche Quoten und Pflichten für Hersteller und Sammelsysteme festlegen, schützen somit nicht nur die Umwelt, sondern stärken auch die Industrie und den Verbraucher. Denn zu niedrige Sammelquoten führen zu einer Ressourcenverschwendung, zu höheren Umweltrisiken und steigenden Kosten.

Warum Elektroschrott ein wachsendes Problem ist

Weltweit entstehen immer mehr elektronische Geräte – von Smartphones und Computern bis zu Haushaltsgeräten. Das steigende Konsumverhalten und die kurze Lebensdauer vieler Produkte führen zu immer größeren Mengen an Elektroschrott. Doch Sammel- und Entsorgungssysteme hinken häufig hinterher. Ohne klare gesetzliche Vorgaben fehlen Anreize für Hersteller, langlebige und reparaturfreundliche Geräte zu produzieren. Die Verantwortung für eine nachhaltige Elektronik liegt sowohl bei der Industrie als auch bei den Konsumenten.

Wege in die nachhaltige Elektronikzukunft

Innovative Ansätze aus verschiedenen Ländern zeigen, wie eine nachhaltige Zukunft gestaltet werden kann: Dazu gehören verbindliche Mindestquoten für Sammlung und Wiederverwendung, strengere Herstellerverantwortung und verbesserte Recyclingtechnologien. Ein zentraler Schritt ist die Verbindlichkeit gesetzlicher Pflichten: Freiwilligkeit hat sich als unzureichend erwiesen, um eine systematische und großflächige Sammlung zu garantieren. Verantwortliches Handeln ermöglicht nicht nur Umweltschutz, sondern auch einen faireren Wettbewerb und mehr Transparenz für Verbraucher.

Die Umsetzung höherer Wiederverwendungsquoten und strengerer Pflichten birgt Chancen und Risiken zugleich. Chancen vor allem in Form von Ressourcenschonung, Innovationsanreizen und weniger Umweltbelastung. Risiken entstehen, wenn die Anforderungen zu starr gestaltet oder nicht praxistauglich sind, was etwa zu Versorgungslücken oder höheren Kosten führen könnte. Politische Akteure und die Zivilgesellschaft sind deshalb gefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Wissenschaft, Wirtschaft und Verbraucher gleichermaßen unterstützen. Nur so kann Elektroschrott langfristig bewältigt und die Elektronikbranche auf nachhaltige Füße gestellt werden.


Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Novelle des Elektrogesetzes: Deutsche Umwelthilfe kritisiert Gesetzentwurf als …

Original-Content übermittelt durch news aktuell.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über den Autor

Die Redaktion von Verbandsbüro besteht aus vielen unterschiedlichen Experten aus der Verbands- und Vereinswelt. Alle Beiträge beruhen auf eigene Erfahrungen. Damit wollen wir Ihnen unsere professionellen Leistungen für Ihre Organisation präsentieren. Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren? Nehmen Sie doch einfach mit uns Kontakt auf.​

Teilen

Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat, teile ihn gerne weiter.