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DUH und NABU gegen LNG-Terminal Rügen: Kampf um Meeresschutz

Pressemeldung:DUH und NABU gegen LNG-Terminal Rügen: Kampf um Meeresschutz
Leipzig, 25. April 2024 – In einem wegweisenden Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden, dass der Bau und Betrieb der Anbindungspipeline für das kontrovers diskutierte LNG-Terminal vor Rügen ohne eine Umweltverträglichkeitsprüfung fortgeführt werden darf. Diese Entscheidung stößt bei Umweltverbänden, insbesondere der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Naturschutzbund Deutschland (NABU), auf heftige Kritik. Beide Organisationen hatten gegen die Genehmigung der Pipeline geklagt, in der Befürchtung, dass der Bau und Betrieb der Pipeline zu unwiederbringlichen Schäden an der unterseeischen Flora und Fauna der Ostsee führt. Mit der Sorge um zerstörte Riffe, gefährdete Heringslaichgebiete und Vogelrastplätze im Blick, prüfen DUH und NABU nun, welche rechtlichen Schritte sie gegen das LNG-Terminal in Mukran, das sie als unnötiges Projekt betrachten, einleiten können.

Bremen (VBR). Am 25. April 2024 fiel am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Urteil, das bei Umweltschützern für große Enttäuschung sorgte. Trotz heftiger Kritik von Organisationen wie der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem (NABU), erklärte das Gericht den Bau und Betrieb einer Anbindungspipeline für das geplante LNG-Terminal vor Rügen – ohne vorausgegangene Umweltverträglichkeitsprüfung – für rechtmäßig. Dieses Terminal, dessen Notwendigkeit von Umweltverbänden bezweifelt wird, befindet sich im Hafen von Mukran und hat bereits vor seiner Fertigstellung erhebliche Ökosystemschäden in der Ostsee verursacht.

Im Kern der Debatte steht die Entscheidung des Bergamtes Stralsund, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung unter Bezugnahme auf das LNG-Beschleunigungsgesetz aussetzte, da, trotz voller Gasspeicher, eine potenzielle Gasmangellage prognostiziert wurde. Diese Vorgehensweise hat irreversible Zerstörungen verursacht, darunter die Vernichtung wertvoller Riffe, Störungen für Laichgebiete des Herings und Vogelrastgebiete. Von den langfristigen negativen Folgen auf das marine Ökosystem ganz zu schweigen.

, Bundesgeschäftsführer der DUH, drückt seine Enttäuschung über das Gerichtsurteil aus: „Klima- und Meeresschutz haben heute vorm Bundesverwaltungsgericht verloren. Das ist für uns als DUH ein Ansporn, in weiteren Verfahren jetzt erst gegen das unnötige LNG-Terminal Rügen vorzugehen.“ Müller-Kraenner kritisiert auch das LNG-Beschleunigungsgesetz, welches nach seiner Meinung eher ein Klimakrisenbeschleunigungsgesetz ist, da es die Umsetzung fossiler und klimaschädlicher Projekte erleichtert.

Leif Miller, Bundesgeschäftsführer des NABU, hebt die ökologische Bedeutung der zerstörten Riffe hervor: „Riffe haben als Kinderstube und als Nahrungs- und Laichhabitat eine Schlüsselfunktion für unsere Meere. Ihre Zerstörung ist ein weiterer Sargnagel für die heute schon schwer geschädigte Ostsee.“

Diese Kritik zeigt deutlich auf, welche negativen Folgen die Entscheidung für die hat und warum der Kampf gegen derartige Projekte von so großer Wichtigkeit ist. DUH und NABU planen bereits, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um gegen das LNG-Terminal vorzugehen. Ihre Bemühungen sind ein wichtiges Signal in der laufenden Debatte um den Schutz unserer Umwelt und den verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen. In einer Welt, die zunehmend mit den Folgen des Klimawandels konfrontiert wird, sind solche Aktionen nicht nur symbolisch, sondern von entscheidender Bedeutung für die Bewahrung unserer Lebensgrundlagen.


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Deutsche Umwelthilfe und NABU prüfen weitere rechtliche Schritte gegen LNG-Terminal …

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