Bremen (VBR). In einer kürzlich geführten Auseinandersetzung hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ihre Besorgnis über die Einführung des sogenannten „Card Link“ Verfahrens zum Ausdruck gebracht. Dieses Verfahren, das von der gematik in Kooperation mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorangetrieben wird, soll es Patientinnen und Patienten ermöglichen, E-Rezepte über Apps von Drittanbietern einzulösen. Während dies auf den ersten Blick eine bequeme und fortschrittliche Lösung zu sein scheint, hebt die KZBV ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit hervor.
Die Wurzel der Kritik liegt in der erheblichen Reduzierung der Sicherheitsanforderungen für Apps von Drittanbietern, im Vergleich zu den strengen Vorgaben, denen die bisherigen Einlösungswege des E-Rezept-Systems unterliegen. Dr. Karl-Georg Pochhammer, der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands der KZBV, brachte seine Frustration deutlich zum Ausdruck: „Seit Jahren arbeiten wir daran, dass das E-Rezept hochsicher ist, nun soll der freie Markt Apps anbieten dürfen, ohne dass jemand kontrolliert, was mit den Verordnungsdaten passiert. Das ist ein Unding.“
Die KZBV und andere Gesellschaften sehen in dieser Entwicklung nicht nur eine potenzielle Gefahr für die Sicherheit der Patientendaten, sondern auch eine Belastung für das Vertrauen in das E-Rezept-System insgesamt. Die Befürchtung ist, dass weder Patienten noch Apotheker in der Lage sein werden, die Sicherheit der eingesetzten Apps angemessen zu beurteilen, ihnen aber nun die Verantwortung für deren Nutzung übertragen wird.
Die Auseinandersetzung spiegelt auch eine tiefer liegende Spannung zwischen dem BMG und den anderen Gesellschaftern der gematik wider. Trotz erheblicher Bedenken setzte das BMG, das 51 Prozent der Anteile an der gematik hält, die Vorgaben für das „Card Link“ Verfahren durch – gegen den Widerstand aller anderen Gesellschafter. Dr. Pochhammer kritisierte dieses Vorgehen scharf und sieht darin einen Beleg für das schwindende Interesse des BMG an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den Selbstverwaltungseinrichtungen im Gesundheitswesen.
Für die breite Öffentlichkeit wirft diese Kontroverse wichtige Fragen auf: Wie können wir Innovation im Gesundheitswesen fördern und gleichzeitig sicherstellen, dass Patientendaten geschützt bleiben? Und wie finden wir das richtige Gleichgewicht zwischen den Interessen der verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen? Die Diskussion um das „Card Link“ Verfahren ist somit mehr als nur ein technischer Disput – sie berührt die Grundlagen unseres Gesundheitssystems und die Art und Weise, wie wir mit persönlichen Gesundheitsinformationen umgehen wollen.
In diesem Kontext ist es wichtig, dass alle Beteiligten – vom Gesetzgeber über die Selbstverwaltungsorgane bis hin zu den Anbietern von Gesundheits-Apps – im Sinne der Patientensicherheit und des Datenschutzes zusammenarbeiten. Die Entwicklung innovativer Gesundheitslösungen muss Hand in Hand gehen mit der Wahrung höchster Sicherheitsstandards, um das Vertrauen der Bevölkerung in das E-Rezept und andere digitale Angebote zu erhalten und zu stärken.
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BMG nimmt keine Rücksicht auf Bedenken der Selbstverwaltung / Neuer Einlöseweg für …
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