E-Rezept und Datensicherheit: Kassenzahnärzte kritisieren neues Card Link-Verfahren und warnen vor Gesundheitsrisiken

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) warnt, dass das neu eingeführte „Card Link“-Verfahren für E-Rezepte Drittanbieter-Apps ohne ausreichende Sicherheitskontrollen zulässt und so Patientendaten gefährdet. Dr. Karl-Georg Pochhammer kritisiert, dass der freie Markt Apps anbieten dürfe, „ohne dass jemand kontrolliert, was mit den Verordnungsdaten passiert“, während Patienten und Apotheken den Datenschutz kaum prüfen könnten. Trotz massiver Bedenken von KZBV und weiteren Selbstverwaltungseinrichtungen hat das Bundesministerium für Gesundheit das Verfahren gegen ihren Widerstand durchgesetzt.
VerbandsMonitor – Themen, Trends und Ticker vom 13.04.2025

* KZBV bemängelt erhebliche Datensicherheitsrisiken durch Card Link-Verfahren für E-Rezepte mit Drittanbieter-Apps
* Sicherheitsanforderungen für Drittanbieter-Apps sind deutlich niedriger als für bestehende E-Rezept-Einlösungen
* BMG setzt Card Link-Verfahren gegen Widerstand aller anderen gematik-Gesellschafter durch

KZBV kritisiert neuen Einlöseweg für E-Rezepte scharf

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) warnt vor dem neu eingeführten „Card Link“-Verfahren zum Einlösen von E-Rezepten, das Patientinnen und Patienten erlaubt, ihre Rezepte künftig auch über Apps von Drittanbietern einzulösen. Die KZBV hebt hervor, dass für diese Apps die Sicherheitsanforderungen deutlich abgesenkt wurden, was ein erhebliches Risiko für die Datensicherheit bedeutet. Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender der KZBV, bringt die Kritik auf den Punkt: „Seit Jahren arbeiten wir daran, dass das E-Rezept hochsicher ist, nun soll der freie Markt Apps anbieten dürfen, ohne dass jemand kontrolliert, was mit den Verordnungsdaten passiert. Das ist ein Unding.“

Die KZBV befürchtet, dass durch die reduzierten Sicherheitsauflagen Patientinnen, Patienten und Apotheker kaum nachvollziehen können, ob die verwendeten Apps den notwendigen Datenschutz einhalten. Zugleich würden ihnen aber die Verantwortung für die Nutzung solcher Drittanbieter-Apps übertragen. Trotz der deutlichen Einwände der KZBV und anderer Gesellschafter setzte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) das Verfahren durch, obwohl es nur 51 Prozent der Anteile an der gematik hält. Pochhammer kritisierte diese Entscheidung scharf als „Beleg für das schwindende Interesse des BMG an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den Selbstverwaltungseinrichtungen im Gesundheitswesen.“

Wie sicher sind unsere Gesundheitsdaten – und wem gehört das Vertrauen?

Werden unsere Gesundheitsdaten bei digitalen Anwendungen wirklich geschützt – und wem können wir vertrauen? Diese zentrale Frage steht im Mittelpunkt einer intensiven gesellschaftlichen Debatte, die durch das Card Link-Verfahren und die Einführung des E-Rezepts zusätzliche Brisanz erlangt hat. Im digitalen Gesundheitswesen prallen derzeit wichtige Interessen und Anforderungen aufeinander: Auf der einen Seite stehen Innovationsdruck und der Wunsch nach einer modernen, effizienten Versorgung. Auf der anderen Seite dominieren Datenschutzbedenken und das Bedürfnis nach Sicherheit und Vertraulichkeit sensibler persönlicher Informationen.

Das Vertrauen in digitale Gesundheitslösungen ist dabei eine entscheidende Ressource. Ohne es wird die Akzeptanz neuer Technologien, etwa von Gesundheits-Apps oder Drittanbieter-Diensten, nur schwer herstellbar sein. Die Öffnung für solche Drittanbieter birgt Chancen, da sie Innovation und Vielfalt in der Versorgung vorantreiben kann. Gleichzeitig entstehen aber auch Risiken – etwa hinsichtlich der Transparenz von Datenflüssen und der Verantwortlichkeit bei Datenschutzverletzungen.

Spagat zwischen Digitalisierung und Datenschutz

Der Balanceakt zwischen Fortschritt und Schutz ist komplex. Wie kann Innovation gefördert werden, ohne Datenschutz zu vernachlässigen? Die gesetzlichen und technischen Rahmenbedingungen müssen so gestaltet sein, dass digitale Entwicklungen schnell umgesetzt werden können, dabei aber der Schutz der Patientendaten immer oberste Priorität genießt. Wichtig ist auch die klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten: Wer haftet, wenn Probleme bei Drittanbieter-Apps auftreten? Dies ist bisher häufig unklar und führt zu Unsicherheit bei Anwender:innen und Anbieter:innen gleichermaßen.

Was heißt das für Patient:innen, Apotheker und Anbieter?

Die Debatte berührt verschiedene Akteure im Gesundheitssystem mit unterschiedlichen Interessen:

  • Patient:innen wollen sichere und verlässliche Anwendungen, denen sie vertrauen können.
  • Apotheker:innen benötigen praktikable Lösungen, die ihre Arbeit unterstützen und gleichzeitig den Datenschutz gewährleisten.
  • Anbieter von Gesundheits-Apps und Drittanwendungen stehen unter dem Druck, innovativ zu sein und gleichzeitig hohe Sicherheitsstandards einzuhalten.

Diese unterschiedlichen Perspektiven führen zu Unsicherheiten, die durch klare Regeln und transparente Kommunikation abgebaut werden müssen.

Es zeichnet sich ab, dass die erfolgreiche Digitalisierung des Gesundheitssystems nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten gelingen kann. Die Verbindung von technischem Fortschritt, rechtlicher Klarheit und dem Schutz der Privatsphäre wird entscheidend sein, um das Vertrauen der Gesellschaft zu stärken und die Potenziale digitaler Gesundheitsanwendungen voll auszuschöpfen.


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BMG nimmt keine Rücksicht auf Bedenken der Selbstverwaltung / Neuer Einlöseweg für …

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