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Wichtiger Zwischenerfolg bei Rechtsverfahren: Deutsche Umwelthilfe stärkt Rechtsposition in Klage zu Pestiziden

Pressemeldung:Wichtiger Zwischenerfolg bei Rechtsverfahren: Deutsche Umwelthilfe stärkt Rechtsposition in Klage zu Pestiziden
Ein bedeutender rechtlicher Erfolg der Deutschen Umwelthilfe gegen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft (BVL) stärkt nun die Position der Umweltorganisation in einem Gerichtsverfahren gegen die Adama Deutschland GmbH. Dabei geht es um die Verhängung von Anwendungsbeschränkungen für das umweltschädliche Pflanzengift "Tactic". Die DUH setzt sich für strenge Anwendungseinschränkungen ein, um den Einsatz des hochgiftigen Pestizids zu begrenzen und schützt damit Gewässer und unser Trinkwasser vor der Gefährdung durch das Gift. Mit weiteren Klagen will die Deutsche Umwelthilfe auch den Einsatz anderer besonders giftiger Pestizide beenden.
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Bremen (VBR). Deutsche Umwelthilfe wird vor Gericht zugunsten der Umweltinteressen beigeladen

Berlin, 05.02.2024 – Das Verwaltungsgericht in Braunschweig hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in einem Verfahren gegen die Adama Deutschland GmbH beigeladen. Die Herstellerfirma des umweltschädlichen Pflanzengifts “Tactic” klagt gegen Anwendungsbeschränkungen durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft (BVL). Die DUH vertritt dabei die Interessen der Umwelt und setzt sich für strenge Anwendungseinschränkungen ein, um die negativen Auswirkungen des hochgiftigen Pestizids zu begrenzen.

Die Beiladung der DUH erfolgte aufgrund eines vorangegangenen Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen. Ursprünglich hatte das Verwaltungsgericht Braunschweig die Beiladung abgelehnt. Doch nachdem das Oberverwaltungsgericht der Beschwerde der DUH stattgegeben hatte, schloss sich das Verwaltungsgericht nun dieser Entscheidung an. Dadurch kann die DUH vor Gericht detailliert auf die negativen Auswirkungen des Pestizids eingehen und für eine strengere Regelung eintreten, die dem Schutz von Gewässern und der Umwelt dient.

Das Pflanzengift “Tactic” enthält den Wirkstoff Flufenacet, dessen Abbaustoff Trifluoracetat (TFA) sich im Grundwasser anreichert und nicht herausgefiltert werden kann. Die DUH setzt sich daher für eine Begrenzung der Jahresmenge des Wirkstoffs pro Hektar und ein Verbot der Anwendung auf drainierten Flächen ein, um das Grundwasser und somit auch das Trinkwasser zu schützen.

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Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, betont, dass die rechtlichen Schritte erst der Anfang sind, um den Einsatz hochtoxischer Pestizide zu beenden oder zumindest massiv einzuschränken. Der Hersteller scheint gegen Auflagen zum Schutz von Grundwasser und menschlicher Gesundheit zu klagen, obwohl solche Pestizide verboten werden sollten. Die DUH wird weitere Klagen gegen besonders giftige Pestizide vorantreiben.

Die DUH führt bereits sechs eigene Verfahren gegen die Zulassung extrem schädlicher Pestizide und hat Anträge auf Aufhebung der Genehmigung schädlicher Wirkstoffe bei der EU-Kommission gestellt. Zusammen mit foodwatch hat sie Klage gegen glyphosathaltige Produkte und verschiedene Herbizide eingereicht.

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH – 0171 3649170, resch@duh.de
Dr. Caroline Douhaire, Rechtsanwältin Geulen & Klinger – 030 8847280, douhaire@geulen.com
Andreas Winkler, Pressestelle foodwatch – 0174 3751689, presse@foodwatch.de
DUH-Newsroom – 030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.x.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe, www.linkedin.com/company/umwelthilfe

Hinweis: Der Original-Content wurde von der Deutschen Umwelthilfe e.V. übermittelt und durch news aktuell verbreitet.


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Wichtiger Zwischenerfolg bei den Rechtsverfahren der Deutschen Umwelthilfe zu …

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