Bremen (VBR). Pressemitteilung des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht – ISUV: Kindesunterhalt und Selbstbehalt nach Trennung und Scheidung – Veränderungen der Düsseldorfer Tabelle seit 1. Januar 2024
Der gemeinnützige Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) lädt am Mittwoch, den 17. Januar 2024 um 19:30 Uhr zu einem Vortrag über “Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung für minderjährige und volljährige Kinder – Berechnung – Veränderungen seit 1. Januar 2024” in die Casa Vielfalt, Schweinfurt, St. Anton 8, ein. Rechtsanwalt Stefan Baader, Fachanwalt für Familienrecht, wird den Vortrag halten. Der Eintritt ist frei.
Seit dem 1. Januar 2024 gilt die aktualisierte Düsseldorfer Tabelle. Obwohl sie kein Gesetz ist, orientieren sich alle Gerichte bei der Berechnung des Kindesunterhalts an dieser Tabelle. Grundlage für die Berechnung ist das “unterhaltsrelevante Einkommen”. Sowohl Unterhaltsberechtigte als auch Unterhaltspflichtige stellen sich dabei Fragen: Wie setzt sich das unterhaltsrelevante Einkommen zusammen und welche Faktoren können es mindern? Im Vortrag werden die grundlegenden Strukturen der Düsseldorfer Tabelle sowie die Veränderungen erläutert. Außerdem wird die Berechnung des Kindesunterhalts erklärt. Der notwendige Selbstbehalt, auch als “eigener Bedarf” bezeichnet, den der unterhaltspflichtigen Person verbleiben muss, ist in der Praxis eine wichtige Orientierung. Manchmal wird dieser Selbstbehalt sogar unterschritten. Im Vortrag wird erklärt, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Rechtsanwalt Baader gibt außerdem Hinweise dazu, wie Unterhaltsberechtigte und Unterhaltspflichtige ihre Ansprüche durchsetzen können.
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht – ISUV ist seit über 45 Jahren kompetent im Familienrecht tätig. Als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft vertritt der ISUV die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen betroffen sind. Dazu gehören unter anderem elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemalige Ehepartner sowie der Ausgleich von Vermögen und Rentenansprüchen. Der ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Er finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unterstützen Sie den ISUV durch Ihre Mitgliedschaft und Spenden.
Kontakt:
Josef Linsler
Interessenverband Unterhalt und Familienrecht – ISUV e. V.
ISUV-Kontaktstellenleiter Unterfranken
Tel: 0170 4589571
E-Mail: j.linsler@isuv.de
ISUV-Bundesgeschäftsstelle
Postfach 210107
90119 Nürnberg
Tel: 0911 55 04 78
E-Mail: info@isuv.de
Website: www.isuv.de
Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Kindesunterhalt und Selbstbehalt nach Trennung und Scheidung – Veränderungen der …
Original-Content übermittelt durch news aktuell.
Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.