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Herausforderungen bei Mindestlohnverordnung – Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes

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Herausforderungen bei Mindestlohnverordnung – Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes
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Wie der Paritätische Gesamtverband am 20. Oktober 2023 mitteilte, befürwortet er die Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes zum 1. Januar 2015 sowie die zuletzt erfolgte Anhebung auf 12 Euro. Der Verband hat erkannt, dass der Niedriglohnsektor und die damit verbundene Einkommens- und Altersarmut bekämpft werden müssen. Die aktuell geplante Erhöhung des Mindestlohns sieht ab dem 1. Januar 2024 12,41 Euro brutto je Zeitstunde und ab dem 1. Januar 2025 12,82 Euro brutto je Zeitstunde vor.

Der Paritätische Gesamtverband hat in seinem aktuellen Armutsbericht 2022 auf die wachsende Armutsbetroffenheit von Erwerbstätigen hingewiesen. Im Jahr 2021 lag die Armutsquote von Erwerbstätigen bei 8,9 Prozent, auch bedingt durch die Corona-Pandemie und Kurzarbeit. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, fordert der Verband seit Jahren die Einführung und Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf ein armutsvermeidendes Niveau. Der bisherige Mindestlohn von 8,50 Euro bei seiner Einführung im Jahr 2015 war bereits zu niedrig bemessen.

Der Paritätische hat deshalb die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 ausdrücklich begrüßt. Diese Erhöhung um 25 Prozent für die Menschen mit den geringsten Einkommen war ein erheblicher sozialpolitischer Erfolg und wirkt sich positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung aus. Etwa 6 Millionen Beschäftigte profitieren von dieser Anhebung.

Der gesetzliche Mindestlohn sollte nach Ansicht des Paritätischen so gestaltet sein, dass eine in Vollzeit beschäftigte Person nicht in Einkommensarmut leben oder ergänzende Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen muss. Ein Mindestlohn von 12 Euro/Stunde erfüllt diese normativen Minimalstandards. Schnellrechnungen zeigen, dass mit einer Vollzeitbeschäftigung (38 Stunden) ein Nettoeinkommen von 1.453 Euro erzielt wird, das deutlich über der Armutsschwelle liegt.

Allerdings wird kritisch angemerkt, dass der positive Einkommenseffekt des Mindestlohns durch die steigende Inflation geschmälert wird. Während der Mindestlohn nur um 3,42 Prozent zum 1. Januar 2024 und um 3,3 Prozent zum 1. Januar 2025 erhöht wird, sind die Verbraucherpreise im vergangenen Jahr um 7,9 Prozent gestiegen. Dies zeigt, dass weitere Anhebungen des Mindestlohns aus sozialpolitischer Perspektive notwendig sind.

Darüber hinaus ist der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12,41 Euro (ab Januar 2024) bzw. 12,82 Euro (ab Januar 2025) immer noch zu niedrig, um Arbeitnehmer*innen vor Altersarmut zu schützen. Selbst nach 45 Jahren Vollzeitbeschäftigung reichen die rentenrechtlichen Anwartschaften nicht aus, um eine Rente oberhalb der Altersgrundsicherung zu erhalten. Daher fordert der Paritätische eine Erhöhung des Mindestlohns auf 14 Euro.

Es ist fraglich, ob der bestehende Fortschreibungsmechanismus des Mindestlohns unverändert fortbestehen sollte. Der Paritätische regt an, dass die Mindestlohnkommission die Vermeidung von Altersarmut bei langjähriger Beschäft

Quelle: Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Entwurf der Vierten Mindestlohnanpassungsverordnung – Der Paritätische

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