Bremen (VBR). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine neue Richtlinie für die Versorgung von Patienten mit Verdacht auf Long-COVID und ähnlichen Erkrankungen herausgegeben. Diese Richtlinie, die bis zum Jahresende erarbeitet wurde, dient dazu, eine koordinierte und strukturierte Versorgung für Versicherte sicherzustellen.
Die Patientenvertretung begrüßt diese neue Richtlinie, da sie endlich die so dringend benötigte ärztliche Versorgung sowohl für Patienten mit Verdacht als auch für Patienten mit einer festgestellten Long-/Post-COVID-Erkrankung regelt. Besonders wichtig war der Patientenvertretung dabei, dass die Richtlinie auch postinfektiöse Erkrankungen berücksichtigt. Dies umfasst eine große Gruppe von Betroffenen, einschließlich derjenigen mit Myalgischer Enzephalomyelitis/Chronic Fatigue Syndrom (ME/CFS) sowie Personen, die an Long-COVID-ähnlichen Symptomen leiden, beispielsweise nach einer Impfung zur Prophylaxe einer COVID-19-Erkrankung (PostVac). Zusätzlich werden auch Kinder und Jugendliche mit den beschriebenen Symptomen in die Richtlinie einbezogen.
In Bezug auf die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV) haben sich die Patientenvertretung und Organisationen wie PRO RETINA Deutschland e.V., die Deutsche Epilepsievereinigung e.V. und die Epilepsie-Bundeselternvereinigung e.V. aktiv an den Beratungen beteiligt. Ihr Ziel war es, die bestmögliche Versorgung für Patienten mit Augentumoren und Epilepsie in der ASV sicherzustellen.
Im Rahmen der Beratungen zur Versorgung von Patienten mit Augentumoren hat sich die Patientenvertretung besonders für die angemessene Versorgung mit Sehhilfen eingesetzt. Darüber hinaus sollen Spezialisten für Augenprothesen (Ocularists) eng in die Versorgung der Betroffenen eingebunden werden. Zukünftig werden in der ASV auch neue Untersuchungsmethoden wie die Optische Kohärenz-Tomographie (OCT) und die Fotografie des vorderen und/oder hinteren Augenabschnitts für die Diagnose von Augentumoren eingesetzt.
Es ist wichtig zu beachten, dass es sich bei Augentumoren um seltene Tumore handelt, die eine spezielle Diagnostik erfordern. Daher können Betroffene mit einer Verdachtsdiagnose bereits in die ASV überwiesen werden.
Diese beiden Pressemitteilungen des G-BA und der Patientenvertretung bieten wichtige Informationen über die neue Richtlinie zur Versorgung von Patienten mit Long-COVID und ähnlichen Erkrankungen sowie zur Verbesserung der Versorgung von Patienten mit Augentumoren und Epilepsie in der ASV.
Die neuen Regelungen sind ein großer Schritt nach vorne, um sicherzustellen, dass betroffene Patienten die benötigte ärztliche Versorgung erhalten. Die Einbeziehung von postinfektiösen Erkrankungen und die Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen sind wichtige Fortschritte, die es ermöglichen, eine breitere Palette von Patienten zu behandeln. Darüber hinaus werden in der ASV neue Untersuchungsmethoden und Behandlungsoptionen eingeführt, um die Versorgung von Patienten mit Augentumoren und Epilepsie zu verbessern.
Es ist ermutigend zu sehen, dass sowohl der G-BA als auch die Patientenvertretung sich aktiv für die Bedürfnisse und Anliegen der Patienten einsetzen. Die Zusammenarbeit zwischen medizinischen Fachleuten, Patientenvertretern und Organisationen ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass die Versorgung von Patienten kontinuierlich verbessert wird.
Quelle: Die oben genannten Informationen basieren auf Pressemitteilungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Patientenvertretung.
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