Mit dem Auftakt des Jahres 2024 tritt ein bedeutendes neues Register in Kraft, das bisher von vielen Institutionen weitgehend unbeachtet blieb: das Zuwendungsempfängerregister (ZER). Es beinhaltet sämtliche Körperschaften, die befugt sind, Zuwendungsbestätigungen, gemeinhin als Spendenbescheinigungen oder Spendenquittung bekannt, auszustellen. Wer hier nicht gelistet wird, verliert womöglich das Vertrauen langjähriger oder potenzieller Spender, warnt die Hamburger Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Schomerus, ein Mitglied im internationalen HLB-Netzwerk.
Rechtsanwalt Armin Trotzki erläutert, dass sämtliche Organisationen, die gemäß den Bestimmungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung steuerbegünstigt sind und somit gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, automatisch in das neue Register aufgenommen werden. „Hinzu kommen juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie Parteien und Wählervereinigungen“, informiert er.
Das Zuwendungsempfängerregister wird beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geführt. Es soll insbesondere Spendern einen schnellen und unbürokratischen Überblick geben, ob die von ihnen bedachte Organisation tatsächlich als steuerbegünstigt anerkannt und zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen berechtigt ist. Übermittelt von den jeweiligen Landesfinanzbehörden werden folgende Daten künftig öffentlich von jedermann einsehbar sein:
- Name und Anschrift der steuerbegünstigten Körperschaft
- Steuerbegünstigte Zwecke
- Wirtschafts-Identifikationsnummer der Körperschaft
- Das zuständige Finanzamt der Körperschaft sowie das Datum des letzten Freistellungs- oder Feststellungsbescheids
- Bankverbindung der Körperschaft
„Vereine, Stiftungen und andere Organisationen sollten nach dem Inkrafttreten im Januar dringend prüfen, ob ihre Daten richtig und vollständig in dem Register erfasst sind“, rät Trotzki. Widersprüche mit den eigenen Angaben auf der Webseite oder bei Social Media werden künftig schneller entdeckt und könnten bei potenziellen Zuwendungsgebern zu Misstrauen führen. Daher sollten auch die Daten, die in eigenen Kommunikationsmedien preisgegeben werden, noch einmal auf Richtigkeit geprüft werden – insbesondere das Impressum auf der eigenen Webseite sollte vollständig und aktuell sein.
Das Zuwendungsempfängerregister soll den sogenannten „Dritten Sektor“, der Bereich der Non-Profit-Organisationen, insgesamt transparenter machen und letztlich Missbräuche erschweren. Ausländischen Körperschaften bietet es erleichterte Möglichkeiten, steuerbegünstigte Spenden aus Deutschland zu erhalten: Sie können sich beim BZSt für steuerliche Zwecke registrieren und den Nachweis führen, dass sie die deutschen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllen. Die ausländische Körperschaft muss dafür insbesondere Spender mit Wohnsitz, Aufenthalt oder Sitz in Deutschland haben und einen sogenannten Inlandsbezug ihrer Tätigkeit vorweisen können.
Das neue Zuwendungsempfängerregister ab 2024 ist ein wichtiger Schritt, um gemeinnützige Organisationen transparenter zu machen und das Vertrauen der Spender zu stärken. Es ist daher ratsam, dass alle betroffenen Organisationen ihre Daten im Register überprüfen und sicherstellen, dass sie korrekt und vollständig erfasst sind. Dies kann dazu beitragen, mögliche Widersprüche mit anderen Kommunikationskanälen zu vermeiden und das Vertrauen potenzieller Spender zu erhalten. Letztendlich dient das Register dazu, den „Dritten Sektor“ transparenter zu gestalten und Missbräuche zu erschweren. Ausländische Körperschaften haben zudem die Möglichkeit, sich für steuerliche Zwecke zu registrieren und somit steuerbegünstigte Spenden aus Deutschland zu erhalten, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Quelle und weitere Informationen unter www.schomerus.de sowie unter www.hlb-deutschland.de
FAQ zum Zuwendungsempfängerregister
- Was ist das Zuwendungsempfängerregister und wann startet es? Das Zuwendungsempfängerregister ist ein länderübergreifendes Vollregister, das beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geführt wird. Es startet am 01.01.2024.
- Wo findet man die gesetzliche Grundlage für das Zuwendungsempfängerregister? Die gesetzliche Grundlage ist im Jahressteuergesetz 2020 verankert. Über die Einführung des Zuwendungsempfängerregisters hatten wir bereits am 21. Dezember 2020 informiert.
- Wer wird im Zuwendungsempfängerregister erfasst? Im Register werden alle Organisationen erfasst, die Zuwendungsbestätigungen an Spender*innen ausstellen dürfen.
- Was ändert sich mit der Einführung des Registers für Vereine und gemeinnützige Körperschaften? Vereine und gemeinnützige Körperschaften müssen keine sofortigen Handlungen vornehmen. Das Register ermöglicht künftig die elektronische Übermittlung von Spendenbescheinigungen an Finanzämter.
- Welche Daten werden im Register veröffentlicht? Veröffentlicht werden u.a. Namen, Anschrift, steuerbegünstigte Zwecke, Datum des letzten Freistellungsbescheids, Körperschaftssteuerbescheid oder Feststellungsbescheid nach § 60a AO sowie Kontoverbindungen.
- Können Änderungen an den Daten vorgenommen werden? Ja, Änderungsanträge zu den Kontoverbindungen können beim BZSt gestellt werden, allerdings erst in einer späteren Aufbaustufe.
- Dürfen auch ausländische Organisationen im Register eingetragen werden? Ja, ausländische Organisationen können sich eintragen, um die Anerkennung als gemeinnützig nach §§ 51 bis 68 AO bundeseinheitlich feststellen zu lassen.
- Wo findet man weitere Informationen zum Zuwendungsempfängerregister? Aktuelle Informationen sind auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern verfügbar: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Gemeinnuetzigkeit/Zuwendungsempfaengerregister/Zuwendungsempfaengerregister_node.html.
- Was sollten gemeinnützige Körperschaften ab Januar 2024 tun? Es wird empfohlen, die veröffentlichten Daten im Zuwendungsempfängerregister zu überprüfen und bei Unstimmigkeiten Änderungsanträge beim zuständigen Finanzamt zu stellen.
15 Antworten
Also ich finde dieses neue Zuwendungsempfängerregister total unnötig und überflüssig. Was denkt ihr?
Also ich finde das Zuwendungsempfängerregister absolut notwendig und sinnvoll. Es ist wichtig, dass öffentliche Gelder transparent und effizient eingesetzt werden. Wer nichts zu verbergen hat, sollte auch kein Problem damit haben.
Also ich finde, dass Organisationen einfach mal chillen sollten. Wen juckt das Register?
Ich verstehe deine Bedenken, aber es ist wichtig sicherzustellen, dass die Spendengelder effektiv eingesetzt werden. Kontrollen sind notwendig, um Missbrauch zu verhindern. Es geht nicht um Fingerabdrücke oder DNA-Proben, sondern um Transparenz und Verantwortung. #SinnvolleRegulierungen
Also ich finde das neue Zuwendungsempfängerregister total unnötig. Was bringt das überhaupt?
Das neue Zuwendungsempfängerregister ist wichtig, um Transparenz und Verantwortlichkeit zu gewährleisten. Es hilft, Missbrauch und Korruption zu bekämpfen. Wenn du es unnötig findest, dann solltest du dich vielleicht mehr mit den potenziellen Vorteilen auseinandersetzen, anstatt einfach nur zu urteilen.
Ich finde, dass Organisationen nicht die Verantwortung haben sollten, die Richtigkeit zu überprüfen.
Das ist doch nur wieder eine weitere unnötige Bürokratie-Maßnahme! Was soll das bringen?
Das Einführen eines Zuwendungsempfängerregisters ist unnötig und verschwendet nur Zeit und Ressourcen.
Also ich finde das Zuwendungsempfängerregister total unnötig, wer braucht das eigentlich?
Ich finde die Idee super, dass Organisationen ihre Richtigkeit überprüfen sollten!
Ich finde, dass Organisationen nicht die Richtigkeit überprüfen sollten. Das ist zu viel Verantwortung!
Warum sollte ich mich um die Richtigkeit des Zuwendungsempfängerregisters kümmern? Ist doch eh alles Chaos!
Also ich finde es total überflüssig, dass Organisationen ihre Richtigkeit überprüfen müssen. Was für ein Aufwand!
Was bringt uns dieses Register eigentlich? Wird es wirklich Transparenz schaffen oder nur Bürokratie erhöhen?