Weihnachtsgeld 2023: Anspruch, Höhe und Verteilung

Weniger als die Hälfte der deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten das begehrte Weihnachtsgeld, wie eine Umfrage zeigt. Doch nicht nur das: Besonders Frauen sind von dieser Ungerechtigkeit betroffen. Erfahren Sie mehr dazu in unserem aktuellen Artikel.
Presseredaktion
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Weihnachtsgeld 2023: Anspruch, Höhe und Verteilung

Bremen (VBR). Mit dem Novemberentgelt kommt für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch das ersehnte Weihnachtsgeld. Doch leider können sich nicht alle auf das zusätzliche Entgeltplus freuen, denn es besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf. Laut einer aktuellen Online-Befragung von lohnspiegel.de, die vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird, erhalten jedoch mehr als die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland das sogenannte Jahressonderzahlung des Arbeitgebers. Genauer gesagt sind es 53 Prozent.

Die Chancen auf Weihnachtsgeld sind jedoch unterschiedlich. Tarifgebundene Betriebe sind in dieser Hinsicht im Vorteil, da von ihnen in diesem Jahr 77 Prozent Weihnachtsgeld erhalten, während es bei Unternehmen ohne Tarifvertrag nur 42 Prozent sind. Zudem haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in tarifgebundenen Betrieben durch den Tarifvertrag in der Regel einen rechtlichen Anspruch auf das Weihnachtsgeld. Unternehmen ohne Tarifverträge zahlen das Weihnachtsgeld oft nur freiwillig, und können es unter Umständen wieder streichen.

Es gibt auch geschlechtsspezifische Unterschiede beim Weihnachtsgeld. So erhalten Frauen seltener Weihnachtsgeld als Männer. Bei den Frauen sind es 51 Prozent, bei den Männern hingegen 55 Prozent. Dies könnte damit zusammenhängen, dass Frauen häufiger in Branchen wie dem Einzelhandel arbeiten, wo die Tarifbindung in den letzten Jahren stark zurückgegangen ist.

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Grundsätzlich haben Beschäftigte Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn es im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag festgeschrieben ist. In tarifgebundenen Betrieben gehört die Firma einem Arbeitgeberverband an und muss sich an die vereinbarten Tarifverträge halten. Unternehmen, die zwar nicht Mitglied im Verband sind, sich aber am Branchentarif orientieren, können sich ebenfalls auf den Tarifvertrag berufen. Wenn jedoch nur ein individueller Arbeitsvertrag besteht, kann der Chef jährlich entscheiden, ob er Weihnachtsgeld zahlt. Hat er es jedoch drei Jahre hintereinander vorbehaltlos gewährt, können Beschäftigte das Gewohnheitsrecht beanspruchen.

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Beschäftigte können leer ausgehen oder weniger als ihre Kolleginnen und Kollegen bekommen, zum Beispiel bei längerer Krankheit, Elternzeit oder Kündigung. Der Arbeitgeber kann jedoch nicht eigenmächtig das Weihnachtsgeld kürzen, es sei denn, es ist im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung vereinbart. In der Metall- und Elektroindustrie haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Langzeiterkrankung jedoch einen ungekürzten Anspruch auf tariflich abgesichertes Weihnachtsgeld.

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Die Höhe des Weihnachtsgelds wird in den meisten Branchen als fester Prozentsatz vom Monatsentgelt berechnet. Beschäftigte in den Tarifgebieten der westdeutschen Metallindustrie erhalten überwiegend zwischen 25 und 55 Prozent. In der Eisen- und Stahlindustrie werden 110 Prozent eines Monatsentgeltes gezahlt, wobei Weihnachts- und Urlaubsgeld zu einer Jahressonderzahlung zusammengelegt werden. In der Regel haben Beschäftigte nur nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit Anspruch auf tarifliches Weihnachtsgeld, und der volle Anspruch besteht meist nach 36 Monaten.

Wenn das Arbeitsverhältnis nach dem Auszahlungsstichtag endet, sind Beschäftigte nach den Tarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie nicht verpflichtet, das Weihnachtsgeld zurückzuzahlen. Es gibt jedoch häufig einzelvertragliche Rückzahlungsklauseln, die in Betriebsvereinbarungen festgehalten sein können.

Es ist wichtig zu betonen, dass Weihnachtsgeld wie das Urlaubsgeld zu den Sonderzahlungen gehört. Daher darf der Arbeitgeber ohne sachlichen Grund keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Gruppen ausschließen oder schlechter stellen. Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf den Anteil, der ihrer Arbeitszeit entspricht.

Abschließend ist zu erwähnen, dass Jahressonderzahlungen der Einkommensteuer unterliegen. Der Steuerabzug wird jedoch nach der Jahrestabelle ermittelt, sodass die Steuerprogression im Auszahlungsmonat nicht voll zum Tragen kommt.

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Quelle: Weihnachtsgeld 2023: Alle Infos

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18 Antworten

    1. Ich verstehe deine Sichtweise, aber Weihnachtsgeld ist eine Anerkennung für das ganze Jahr harter Arbeit. Es motiviert die Mitarbeiter und hilft ihnen, die Feiertage zu genießen. Es ist fair, dass manchmal zusätzlicher Lohn gezahlt wird, um die Bemühungen der Angestellten zu würdigen.

  1. Ich finde Weihnachtsgeld total überflüssig. Die Leute sollten ihr eigenes Geld sparen können! #kontrovers

  2. Also, ich finde Weihnachtsgeld total überbewertet. Warum sollten wir uns extra Geld nur wegen Weihnachten erwarten?

  3. Also ich finde, dass Weihnachtsgeld total überbewertet ist. Warum sollten wir extra Geld bekommen, nur weil Weihnachten ist? Das ist doch unfair gegenüber den Leuten, die andere Feiertage haben.

    1. Na ja, Weihnachtsgeld ist eine Belohnung für harte Arbeit und gibt uns die Möglichkeit, die Feiertage zu genießen. Wenn andere Feiertage auch belohnt werden sollten, dann sollten wir das diskutieren. Aber einfach zu sagen, dass Weihnachtsgeld überbewertet ist, ist nicht fair.

  4. Ich denke, Weihnachtsgeld sollte nur an diejenigen ausgezahlt werden, die keine Geschenke kaufen können.

    1. Sorry, aber das ist absoluter Quatsch. Weihnachtsgeld sollte an alle Mitarbeiter ausgezahlt werden, um ihre harte Arbeit und ihren Einsatz das ganze Jahr über zu würdigen. Es ist nicht fair, nur diejenigen zu belohnen, die keine Geschenke kaufen können.

    1. Ach, immer diese pessimistische Einstellung. Weihnachtsgeld ist eine Anerkennung für harte Arbeit und soll den Mitarbeitern etwas extra geben. Wenn du es als Lohnraub siehst, dann schlage ich vor, du sprichst mit deinem Arbeitgeber und verzichtest darauf.

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