Liebe Leserinnen und Leser,
die geplante Umsetzung von Leistungsverbesserungen in der Pflegeversicherung wird in einem Referentenentwurf für ein Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz festgehalten. Allerdings sind Zusagen seitens der Koalition zur Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen durch den Bund nicht vorgesehen. In einem gemeinsamen Brandbrief fordern Pflegekassen, Sozialverbände und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Unterstützung aus Steuermitteln für die finanziell angeschlagene Pflegeversicherung. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverband und Initiatorin des Briefes, äußert sich zu dieser Problematik.
Im folgenden Absatz erfahren die Leserinnen und Leser, was im Koalitionsvertrag vereinbart wurde und welche Leistungsverbesserungen nun vorgesehen sind.
Jedoch wird im darauffolgenden Absatz deutlich, welche finanziellen Forderungen nicht erfüllt wurden. Hierbei geht es um eine fehlende Refinanzierung der Corona-bedingten Mehrkosten sowie um die steuerliche Gegenfinanzierung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige.
Im letzten Absatz werden die Leser auf die Pressekontakte hingewiesen, so dass sie weitere Informationen einholen können. Auch wird die Quelle der Pressemitteilung genannt.
Es ist wichtig, klar strukturierte Absätze und eine verständliche Ausdrucksweise zu verwenden. So erhalten die Leserinnen und Leser schnell einen Überblick über das Thema und werden zum Weiterlesen animiert.
Pressemeldung:
“Ampelkoalition zündelt an finanzieller Grundlage der Sozialen Pflegeversicherung” – AOK-Bundesverband fordert Unterstützung aus Steuermitteln
In einem Referentenentwurf für ein Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) sollen im Koalitionsvertrag vereinbarte Leistungsverbesserungen in der Pflegeversicherung umgesetzt werden. Doch die Ampelkoalition lässt eine zugesagte finanzielle Stärkung der Sozialen Pflegeversicherung vermissen. Die Refinanzierung der Corona-bedingten Mehrkosten durch den Bund in Höhe von 5,5 Milliarden Euro sowie die steuerliche Gegenfinanzierung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige fehlen im Entwurf. Das bedeutet, dass sämtliche reformbedingte Mehrkosten und das strukturelle Defizit durch die Beitragszahlenden finanziert werden müssen.
Für Pflegekassen, Sozialverbände und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege ist diese Entscheidung nicht akzeptabel und sie fordern in einem gemeinsamen Brandbrief an Bundeskanzler Olaf Scholz und Finanzminister Christian Lindner eine Unterstützung aus Steuermitteln für die finanziell angeschlagene Pflegeversicherung.
Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes und Initiatorin des Brandbriefes, kommentierte die Entscheidung der Ampelkoalition: “Bei den Leistungsverbesserungen hält die Koalition Wort, bei der Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen stiehlt sie sich aus der Verantwortung. Dabei muss die Soziale Pflegeversicherung gerade in Krisenzeiten ein Stabilitätsanker sein und einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit leisten. Mit dem Referentenentwurf ist die Pflegeversicherung aber weiter ohne sichere finanzielle Grundlage. So ist absehbar, dass die geplanten Maßnahmen mit Beitragserhöhungen und weiteren Belastungen der Beitragszahlenden einhergehen werden.”
Die Soziale Pflegeversicherung ist in Krisenzeiten unverzichtbar, um einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit zu leisten und den Betroffenen eine bestmögliche Versorgung zu ermöglichen. Eine belastende Finanzierung durch die Beitragszahler sollte vermieden werden und deshalb ist die Unterstützung durch Steuermittel dringend notwendig.
Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: presse@bv.aok.de
Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell
Weitere Informationen über den Verband
– Der AOK-Bundesverband ist ein Verband von elf selbständigen AOKs, die insgesamt etwa 26 Millionen Menschen in Deutschland versichern.
– Die AOKs gehören zu den gesetzlichen Krankenversicherungen und finanzieren sich über Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
– Der AOK-Bundesverband hat seinen Hauptsitz in Berlin und beschäftigt etwa 500 Mitarbeiter.
– Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Politik, anderen Sozialversicherungen und der Öffentlichkeit.
– Die AOKs sind in regionalen Geschäftsstellen organisiert und bieten ihren Versicherten eine umfassende, gesetzliche Krankenversicherung an.
– Der AOK-Bundesverband setzt regelmäßig Standards in der Versorgung und arbeitet eng mit Leistungserbringern wie Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken zusammen.
– Die Geschichte des AOK-Verbands reicht bis ins Jahr 1884 zurück, als die erste Krankenkasse für Arbeiter gegründet wurde. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die AOKs als Teil des deutschen Gesundheitssystems neu strukturiert und dem AOK-Bundesverband angegliedert.
– Der Verband hat in den letzten Jahren eine verstärkte Digitalisierung seiner Arbeitsprozesse und Versorgungsangebote vorangetrieben.
– Der AOK-Bundesverband führt regelmäßig Studien und Umfragen zur Gesundheitsversorgung in Deutschland durch und setzt sich für eine bessere Prävention von Krankheiten ein.
– Im Jahr 2020 beliefen sich die Beitrags- und Steuereinnahmen der AOKs auf insgesamt rund 118 Milliarden Euro.