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Mindestmengen führen 2024 zu einer deutlichen Konzentration bei komplexen und …

Pressemeldung:Mindestmengen führen 2024 zu einer deutlichen Konzentration bei komplexen und …

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Berlin (ots) – Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die Mindestmenge für die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Gewicht unter 1.250 Gramm von 20 auf 25 Geburten pro Jahr anzuheben, hat gravierende Auswirkungen auf die Krankenhauslandschaft. Laut der aktuellen “Mindestmengen-Transparenzkarte” der AOK werden bundesweit 13 Geburtsstationen im kommenden Jahr keine Berechtigung mehr zur Versorgung erhalten. Damit sinkt die Zahl der neonatologischen Abteilungen, die an der Versorgung beteiligt sind, auf 144, es sei denn, die zuständigen Länder erteilen Ausnahmegenehmigungen.

Die Konzentration der Versorgung auf Kliniken mit hohen Fallzahlen ist eine positive Entwicklung für die Überlebenschancen von sehr kleinen Frühgeborenen, wie Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, betont. Studien belegen, dass bei höheren Fallzahlen die Komplikationsraten und das Sterberisiko der behandelten Kinder geringer sind. Die Entscheidung des G-BA zur Anhebung der Mindestmengen zeigt somit bereits Wirkung und trägt zur Patientensicherheit bei. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass einige Geburtsstationen trotz Unterschreitens der Mindestmenge eine Berechtigung zur Versorgung erhalten, wenn die zuständigen Landesbehörden dies ermöglichen.

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Deutliche Konzentration bei anderen Mindestmengen-relevanten Eingriffen

Die Auswertung der AOK zeigt zudem, dass auch bei anderen Mindestmengen-relevanten Eingriffen eine deutliche Konzentration der Versorgung abzeichnet. Besonders betroffen sind komplexe Operationen an der Speiseröhre (Ösophagus), bei denen die Zahl der Klinik-Standorte von 147 im Vorjahr auf 111 im kommenden Jahr sinkt. Auch bei Eingriffen an der Bauchspeicheldrüse (Pankreas) müssen 46 Standorte aus der Versorgung ausscheiden. Bei Lebertransplantationen sinkt die Zahl der berechtigten Klinikstandorte von 20 auf 18, und bei Stammzell-Transplantationen von 92 auf 72.

Bei Kniegelenk-Totalendoprothesen wird die Anzahl der Klinik-Standorte im kommenden Jahr von 938 auf 903 sinken. Ein Zuwachs gibt es hingegen bei den Nierentransplantationen, die weiterhin an 36 Standorten durchgeführt werden dürfen.

Neue Mindestmengen für Brustkrebs- und Lungenkrebs-Operationen

Ab dem kommenden Jahr greifen zudem neue Mindestmengen für Brustkrebs- und Lungenkrebs-Operationen. Für die chirurgische Behandlung von Brustkrebs gilt eine Mindestmenge von 50 Fällen pro Jahr. Insgesamt haben 425 Klinik-Standorte in Deutschland die Erlaubnis erhalten, diese Operationen durchzuführen. Diese Mindestmenge wird ab 2025 auf 100 Fälle jährlich angehoben. Auch die Mindestmenge für thoraxchirurgische Behandlungen von Lungenkrebs bei Erwachsenen liegt im kommenden Jahr bei 40 Fällen pro Jahr, mit einer weiteren Anhebung auf 75 Fälle jährlich ab 2025.

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Mindestmengen-Transparenzkarte zeigt 1.075 Klinik-Standorte

Die heute veröffentlichte “Mindestmengen-Transparenzkarte” der AOK verzeichnet insgesamt 1.075 Klinik-Standorte, die die Erlaubnis zur Durchführung von Mindestmengen-relevanten Eingriffen erhalten haben. Diese Karte informiert seit 2019 über die Auswirkungen der jährlichen Entscheidungen der Landesverbände der Krankenkassen zu besonders schwierigen und risikoreichen Behandlungen, für die aktuell vom G-BA vorgegebene Mindestmengen gelten. Die Karte wird laufend aktualisiert.

Die Mindestmengen werden von den Krankenhäusern auf Landesebene gemeldet und von den Landesverbänden der Krankenkassen bewertet. Eine positive Prognose ermöglicht eine OP-Erlaubnis für das Folgejahr. Die Informationen aus der Mindestmengen-Transparenzkarte werden auch im AOK-Gesundheitsnavigator angezeigt.

Weitere Mindestmengen in Planung

Aktuell berät der Gemeinsame Bundesausschuss über die Einführung zusätzlicher Mindestmengen für Herztransplantationen und Darmkrebs-Operationen. Zudem wird die Aktualisierung der bestehenden Mindestmenge zur Implantation künstlicher Kniegelenke diskutiert.

Die “Mindestmengen-Transparenzkarte” kann unter www.aok.de/pp/mindestmengen eingesehen werden.

Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: presse@bv.aok.de

Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell

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9 Antworten

    1. Na klar, du findest es super, wenn kleine Unternehmen aus dem Markt gedrängt werden und nur die Großen übrig bleiben. Ist ja auch viel besser für die Vielfalt und den Wettbewerb, oder? #Monopolbildung

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