Krankenhaustransparenzgesetz: Qualitätsportal mangelhaft

Pressemeldung:Krankenhaustransparenzgesetz: Qualitätsportal mangelhaft
In einer Zeit, in der Transparenz im Gesundheitswesen mehr denn je gefordert wird, sorgt die gestrige Entscheidung des Vermittlungsausschusses zum Krankenhaustransparenzgesetz für Diskussionen. Christoph Radbruch, der Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV), nimmt Stellung zur verpassten Chance einer bürgerverständlichen Darstellung der Krankenhausqualität. Er kritisiert deutlich die mangelnde Risikoadjustierung im neu verabschiedeten Transparenzportal, die zu einer Verzerrung der realen Behandlungsqualität führen könnte. Lesen Sie, wie Experten und Beteiligte die Auswirkungen dieser Entscheidung für Patientinnen, Patienten und das Gesundheitssystem bewerten.

Bremen (VBR). Berlin, 22. Februar 2024 – In einer aktuellen Entwicklung bezüglich des deutschen Gesundheitssystems hat der Vermittlungsausschuss Entscheidungen zum sogenannten Krankenhaustransparenzgesetz getroffen, die weitreichende Diskussionen ausgelöst haben. Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e. V. (DEKV) äußert sich dazu kritisch, insbesondere bezüglich der Ausgestaltung des Transparenzportals, das Kernstück dieser Gesetzgebung ist.

Christoph Radbruch, der Vorsitzende des DEKV, bringt seine Bedenken zum Ausdruck: „Es ist bedauerlich, dass in der Diskussion um die Verknüpfung des Transparenzportals mit Aspekten der Finanzierung und der Krankenhausreform die sachliche Auseinandersetzung über eine bürgerverständliche Darstellung der Qualität in den Hintergrund getreten ist.“ Dabei betont er vor allem, dass das Transparenzportal in seiner jetzigen Form wesentliche Details, wie die Risikoadjustierung, außer Acht lässt. Die spezifischen Charakteristika der behandelten Patienten, wie Alter und Multimorbidität, seien entscheidend für eine faire Bewertung der Krankenhausqualität. Fehlt diese differenzierte Betrachtung, so Radbruch, kommt es zu einer Verzerrung der Darstellungen und somit zu einer unzureichenden Aussagekraft über die tatsächliche Behandlungsqualität.

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Das Krankenhaustransparenzgesetz hatte zum Ziel, Bürgern eine objektive Einschätzung der Leistungen verschiedener Krankenhäuser zu ermöglichen. Allerdings, so die Kritik des DEKV, erreicht das Portal dieses Ziel in seiner momentanen Form nicht. Ohne eine angemessene Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und der Komplexität von Patientenfällen kann das Bewertungssystem nicht die erhoffte Klarheit und Sicherheit bieten. Es könne sogar dazu führen, dass Krankenhäuser ungerechtfertigt schlechter bewertet werden, als es ihrer tatsächlichen Leistung entspricht.

Diese Angelegenheit wirft Licht auf die komplexe Herausforderung, Qualität im Gesundheitswesen messbar und transparent zu machen. Während die Digitalisierung und öffentliche Datenbanken grundsätzlich vielversprechende Werkzeuge hierfür sind, unterstreicht die aktuelle Entwicklung die Notwendigkeit, diese Tools angemessen und mit einem tiefgreifenden Verständnis für die Materie zu entwickeln.

Die Debatte um das Krankenhaustransparenzgesetz und sein Portal illustriert zudem, dass die Auseinandersetzung mit Finanzierungsfragen und Reformen im Gesundheitswesen häufig stark technisch und politisch geführt wird. Es besteht dabei die Gefahr, dass das eigentliche Ziel – die Verbesserung der Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten – aus den Augen verloren geht.

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Für Bürger, Fachleute aus dem Gesundheitswesen sowie politische Entscheidungsträger ist es nun entscheidend, aus den Erfahrungen mit dem Krankenhaustransparenzgesetz zu lernen und zukünftige Reformen so zu gestalten, dass sie tatsächlich zur Verbesserung der Patientenversorgung beitragen. Konstruktive Kritik und fachlich fundierte Vorschläge, wie sie von Organisationen wie dem DEKV eingebracht werden, sind dafür unerlässlich und sollten in den weiteren Dialog einfließen.

Die Diskussion um das Transparenzportal steht exemplarisch für die Herausforderungen, denen sich das Gesundheitssystem in Deutschland gegenübersieht. Dabei bleibt zu hoffen, dass zukünftige Entscheidungen stets das Wohl der Patienten im Auge behalten und auf einer breiten, fachlich fundierten Basis getroffen werden.


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