Krankenkassen im Fokus: Neue Regelungen zur Transparenz der Beiträge

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 09.06.2023
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Bremen, 6. Juni 2023 – Eine Mehrheit der gesetzlich krankenversicherten Deutschen war sich nicht bewusst, dass ihre Krankenkasse ihren Zusatzbeitragssatz zum 1. Januar 2023 erhöht hat. Das ergab eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Nur knapp ein Drittel (32 Prozent) der betroffenen Versicherten war sich der Beitragserhöhung bewusst. Eine weitere 33 Prozent gaben an, nicht zu wissen, ob ihre Krankenkasse den Beitrag erhöht hat, während ein weiteres Drittel (33 Prozent) fälschlicherweise angegeben hat, dass sich der Beitragssatz nicht erhöht hat.

Grundlage für die Beitragserhöhungen ist das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, das den Krankenkassen erlaubt, ihre Versicherten über andere geeignete Wege als per Brief über eine Beitragserhöhung zu informieren. Die meisten Krankenkassen haben dies über ihre Webseiten getan. Laut der Umfrage des vzbv nutzen jedoch zwei Drittel der gesetzlich Versicherten (67 Prozent) die Internetseite ihrer Krankenkasse seltener als einmal im Jahr oder nie.

“Um den Krankenkassen Kosten zu ersparen, hat die Bundesregierung Abstriche bei den Transparenzpflichten der Kassen gemacht. Viele Verbraucher:innen müssen derzeit bereits jeden Euro drei Mal umdrehen. Deshalb ist die Politik schlecht beraten, wenn sie ausgerechnet in Krisenzeiten zu weniger Kostenklarheit beiträgt. Hier wurde am falschen Ende gespart”, sagte vzbv-Vorständin Ramona Pop.

Der vzbv fordert, dass die Briefpflicht bei Beitragserhöhungen beibehalten und die Transparenz über die Qualität der Krankenkassen gestärkt werden soll. Nur neun Prozent der Versicherten halten es für angemessen, dass die Krankenkassen ausschließlich über ihre Internetseite auf eine Beitragserhöhung hinweisen. Im Vergleich: Eine rein postalische Information über eine Erhöhung wird von der großen Mehrheit der Versicherten (84 Prozent) als ein geeigneter Informationsweg angesehen.

Damit Verbraucher:innen eine informierte und bedarfsgerechte Wahl treffen können, fordert der vzbv mehr Transparenz insbesondere über die Qualität der Kassen. Dazu muss die Bundesregierung die Kassen verpflichten, nachvollziehbare und vergleichbare Informationen über Service-, Beratungs- und Leistungsangebote zur Verfügung zu stellen. Das sollte in einem unabhängigen Qualitätsportal geschehen und muss auch Zahlen zum Genehmigungsverhalten einbeziehen.

Die Koalition hat vereinbart, dass die Krankenkassen ihre Service- und Versorgungsqualität zukünftig anhand von einheitlichen Mindestkriterien offenlegen sollen. “Ziel muss ein Qualitätswettbewerb der Krankenkassen sein. Die Bundesregierung muss die Eckpunkte für ein entsprechendes Gesetz nun zügig vor der Sommerpause vorlegen”, so Pop.

Methodik:
Telefonische Mehrthemenbefragung. Grundgesamtheit: gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland ab 18 Jahren. Stichprobengröße: 1.005 Befragte. Statistische Fehlertoleranz: max. ± 3 Prozentpunkte in der Gesamtstichprobe. Erhebungszeitraum: 25. bis 27. April 2023. Institut: forsa GmbH, Berlin.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)

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