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Inhaltlicher Erfolg nach Klage der Deutschen Umwelthilfe: Verkauf und Anwendung der Pestizide Gardo Gold und Dual Gold eingestellt

Pressemeldung:Inhaltlicher Erfolg nach Klage der Deutschen Umwelthilfe: Verkauf und Anwendung der Pestizide Gardo Gold und Dual Gold eingestellt
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kann einen wichtigen Erfolg verbuchen: Der Pestizid-Hersteller Syngenta hat den Widerruf der Zulassung seiner beiden Pestizide Gardo Gold und Dual Gold beantragt. Damit kommt er einer Gerichtsentscheidung zuvor, die auf Klagen der DUH gegen die giftigen Pestizide basierte. Die EU-Kommission hatte zuvor entschieden, die Genehmigung für den hochgiftigen Wirkstoff S-Metolachlor nicht zu erneuern, den beide Pestizide enthalten. Die DUH hatte die Verlängerung der Genehmigung zuvor angefochten. Der Widerrufsantrag von Syngenta bestätigt nun die berechtigte Kritik der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation. Lesen Sie hier, wie die DUH mit juristischem Druck dafür sorgt, dass Umwelt und Gesundheit geschützt werden.
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Bremen (VBR). Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen wichtigen Erfolg im Kampf gegen den Einsatz giftiger Pestizide erzielt: Der Hersteller Syngenta hat den Widerruf der Zulassung für seine Pestizide Gardo Gold und Dual Gold beantragt, nachdem die DUH im Mai und Oktober letzten Jahres Klage gegen die Zulassungen eingereicht hatte. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist dem Antrag gefolgt und hat beschlossen, dass beide Pestizide nur noch bis zum 23. Juli 2024 in Deutschland eingesetzt werden dürfen.

Die Entscheidung des Herstellers erfolgte, nachdem die EU-Kommission entschieden hatte, die Genehmigung für den in Gardo Gold und Dual Gold enthaltenen Wirkstoff S-Metolachlor nicht zu erneuern. Die DUH hatte zuvor die Verlängerung der Genehmigung angefochten. Syngenta kommt somit einem möglichen Widerruf durch die Behörde oder ein Gericht zuvor und bestätigt damit die berechtigte Kritik der DUH an der Zulassung der Pestizide.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, betont die Wirkung der Klagen gegen die Zulassung giftiger Pestizide: “Mit unserem juristischen Druck zwingen wir die profitgierige Agrarlobby und unverantwortliche Behörden dazu, Umwelt und Gesundheit zu schützen.”

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Der Wirkstoff S-Metolachlor, auf dem Gardo Gold und Dual Gold basieren, wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als gesundheitsschädlich für bestimmte Säugetiere eingestuft und beeinträchtigt deren Lebensgrundlage. Zudem gelangen problematische Abbaustoffe in grenzwertüberschreitenden Konzentrationen ins Grundwasser, was zu einer Vergiftung des Trinkwassers und einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit führt.

Die Verbraucherorganisation foodwatch weist darauf hin, dass Verbraucher letztendlich den hohen Preis für die fahrlässige Zulassung gefährlicher Pestizide zahlen, wie zum Beispiel S-Metolachlor, das das Trinkwasser verschmutzt. Insbesondere im Maisanbau gibt es laut foodwatch gute Alternativen ohne den Einsatz solcher Pestizide.

Caroline Douhaire, Rechtsanwältin bei Geulen & Klinger, interpretiert den Antrag von Syngenta als Schadensbegrenzungsmaßnahme des Herstellers, um einen Widerruf der Zulassung seitens der Behörden zu umgehen. Ihre Ansicht ist, dass der Widerruf angesichts der erheblichen Sicherheitsbedenken der EFSA reichlich spät kommt. Die französische Zulassungsbehörde habe bereits vor Monaten reagiert und die Zulassungen von Mitteln mit S-Metolachlor aufgehoben, um das Grundwasser zu schützen.

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Hintergrundinformationen zeigen, dass die Genehmigung des Wirkstoffs S-Metolachlor bereits 2015 abgelaufen ist, aber sechsmal ohne erneute Risikobewertung durch die EU-Kommission verlängert wurde. In ähnlicher Weise wurde auch die Zulassung des Pestizids Gardo Gold mehrfach ohne Überprüfung der Risiken durch das BVL verlängert. Obwohl auf EU-Ebene bereits über die Nicht-Verlängerung des hochtoxischen Wirkstoffs diskutiert wurde, verlängerte das BVL die Zulassung der Pestizide erneut.

Die DUH führt derzeit sechs Verfahren gegen die Zulassung extrem schädlicher Pestizidprodukte durch das BVL. Neben den beiden Herbiziden Gardo Gold und Dual Gold hat die DUH auch Klage gegen das glyphosathaltige Produkt Roundup PowerFlex erhoben. Weitere Gerichtsverfahren wurden gegen die Herbizide Tactic (Adama Deutschland GmbH) und Elipris (Corteva GmbH München) mit den Wirkstoffen Diflufenican und Flufenacet eingeleitet. Die DUH hat sich auch an einer anhängigen Klage der Hersteller SBM Developpement SAS und SBM Life Science GmbH gegen vom BVL verhängte Anwendungsbestimmungen für das Insektizid Sherpa Duo mit dem Wirkstoff Cypermethrin beteiligt.

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Die DUH hat außerdem Anträge auf Überprüfung der Genehmigung für die Wirkstoffe Flufenacet und Sulfurylfluorid gestellt und plant weitere Schritte gegen die Zulassung hochtoxischer Pestizide.

Die Pressekontaktdaten lauten:
– Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH, Tel. 0171 3649170, resch@duh.de
– Andreas Winkler, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit foodwatch, Tel. 0174 3751689, presse@foodwatch.de
– Dr. Caroline Douhaire, Rechtsanwältin Geulen & Klinger, Tel. 030 8847280, douhaire@geulen.com
– DUH-Newsroom, Tel. 030 2400867-20, presse@duh.de

Weitere Informationen zur DUH finden sich unter www.duh.de, www.x.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe und www.linkedin.com/company/umwelthilfe.

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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