Bremen (VBR). Netto Marken-Discount darf künftig nicht mehr damit werben, dass sein Fertigkaffee Cafèt Latte Cappuccino klimaneutral ist. Das hat das Landgericht Amberg entschieden, nachdem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen das Unternehmen geklagt hatte. Das Gericht stellte fest, dass die Waldschutzprojekte, auf die sich Netto bei der Klimaneutralität des Produkts beruft, nicht geeignet sind. Die DUH fordert Netto auf, das Urteil zu akzeptieren und die Verbrauchertäuschung durch die Bewerbung vermeintlich klimaneutraler Produkte sofort zu beenden.
Netto Marken-Discount hatte argumentiert, dass durch den Kauf von Emissionsgutschriften aus Waldschutz- und Aufforstungsprojekten in Brasilien und Uruguay die Klimaneutralität seines Kaffees gewährleistet sei. Das Gericht sah das jedoch anders und gab der DUH recht. Laut dem Urteil ist es irreführend, ein Produkt als klimaneutral zu bewerben, wenn die vermeintliche Klimaneutralität ausschließlich auf dem Kauf von Emissionsgutschriften beruht, die durch kurzfristige Waldprojekte kompensiert werden.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, wertet das Urteil als klares Signal an den Handel, die Verbrauchertäuschung mit angeblich klimaneutralen Produkten zu beenden. Er fordert einen ehrlichen Wettbewerb von Handel und Industrie, um den ökologischen Fußabdruck von Produkten zu verringern. Die DUH ruft Netto dazu auf, das Urteil zu respektieren und die Bewerbung von Produkten mit unseriösen Klimaneutralitätsversprechen zu beenden.
Das Landgericht Amberg verurteilte Netto Marken-Discount dazu, unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft zu unterlassen, Produkte im geschäftlichen Verkehr als klimaneutral zu verkaufen, wenn tatsächlich nur ungeeignete Waldschutzprojekte zur Kompensation unterstützt werden (LG Amberg: 41 HK O 0279/23).
Die Entscheidung des Gerichts hat Bedeutung für die gesamte Branche und die Gesellschaft. Sie sendet ein Signal an den Handel, dass eine ehrliche Bewerbung von klimaneutralen Produkten notwendig ist, um den Klimawandel zu bekämpfen. Es wird deutlich, dass der Kauf von Emissionsgutschriften allein nicht ausreicht, um ein Produkt als klimaneutral zu bewerben. Stattdessen sollten Unternehmen aktiv Maßnahmen ergreifen, um ihren ökologischen Fußabdruck zu verringern. Das Urteil könnte auch andere Unternehmen dazu veranlassen, ihre Bewerbung von klimaneutralen Produkten zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Die Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe finden Sie hier: [Link zur Original-Pressemitteilung]
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Tel: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung
Tel: 0175 5724833, E-Mail: sauter@duh.de
DUH-Newsroom:
Tel: 030 2400867-20, E-Mail: presse@duh.de
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der DUH: www.duh.de
Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Erfolgreiche Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe: Deutschlands größter Discounter …
Original-Content übermittelt durch news aktuell.
Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.