Stärkung der Patientenrechte gefordert – zehn Jahre Patientenrechtegesetz – Probleme bei Umsetzung bestehen
– Patientenverbände, AOK-Gemeinschaft und Medizinrechtsanwälte fordern Verbesserungen beim Patientenrechtegesetz
– Ziel ist ein Mehr an Rechtssicherheit, Orientierung und Gleichgewicht im Arzt-Patienten-Verhältnis
– Partner haben eigene Vorschläge vorgelegt und fordern konkrete Verbesserungen von Justiz- und Gesundheitsressort
Vor zehn Jahren trat das Patientenrechtegesetz in Kraft, das erstmals Rechte und Pflichten im Behandlungsvertrag transparent darstellt. Doch trotz des Gesetzes gibt es im Alltag nach wie vor Probleme bei der Umsetzung der Rechte von Patientinnen und Patienten. Anlässlich des Jubiläums machen Patientenverbände, die AOK-Gemeinschaft und Medizinrechtsanwälte auf die Situation aufmerksam und fordern konkrete Verbesserungen. Ziel ist es, ein Mehr an Rechtssicherheit, Orientierung und Gleichgewicht im Arzt-Patienten-Verhältnis zu schaffen.
Die Partner haben eigene Vorschläge vorgelegt, wie die Ziele erreicht werden können. Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, betonte, dass es beim Thema Patientenrechte einen Dreiklang geben muss, der den Nachweis, die Verfahrensdauer sowie die Schadensregulierung umfasst. Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des Sozialverbandes Deutschland (SoVD), fordert eine Korrektur des Beweisrechts, um die Benachteiligung von Patientinnen und Patienten zu beseitigen. Dr. Thomas Motz, Vorstand des Medizinrechtsanwaltes e.V., betont die Bedeutung von Einsichtsrechten über die Patientenakte hinaus. Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE, fordert eine Verpflichtung von nachbehandelnden Ärzten, die Patienten über mögliche Behandlungsfehler des vorbehandelnden Arztes aufzuklären.
Die Partner fordern Justiz- und Gesundheitsressort auf, konkrete Verbesserungen für die Patienten auf den Weg zu bringen. Weiterführende Informationen finden sich auf der Website des AOK-Bundesverbands.
Pressemeldung:
Stärkung der Patientenrechte: Verbände und Anwälte fordern Nachbesserungen
Am 27. Februar 2023 jährt sich die Einführung des Patientenrechtegesetzes zum zehnten Mal. Ein Grund zur Freude? Nicht für alle. Im Alltag gibt es weiterhin Probleme bei der Umsetzung der Rechte, wie Patientenverbände, die AOK-Gemeinschaft und Medizinrechtsanwälte betonen. Sie fordern Nachbesserungen, um ein Mehr an Rechtssicherheit, Orientierung und Gleichgewicht zu schaffen und das Arzt-Patienten-Verhältnis zu stärken. Was ist konkret zu tun?
Verbesserungen für Patientinnen und Patienten gefordert
Die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte Stärkung der Patientenrechte müsse jetzt in Angriff genommen und das Patientenrechtegesetz nachgebessert werden, fordern die Partner. Das Justiz- und das Gesundheitsressort sind nun aufgefordert, konkrete Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten auf den Weg zu bringen.
Vorschläge der Verbände und Anwälte
AOK-Bundesverband, Sozialverband Deutschland (SoVD), Medizinrechtsanwälte e. V und BAG SELBSTHILFE haben bereits eigene Vorschläge vorgelegt, wie diese Ziele erreicht werden können. Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, betont die Notwendigkeit eines Dreiklangs bei der Stärkung der Patientenrechte, der den Nachweis, die Verfahrensdauer sowie die Schadensregulierung umfasst. Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des SoVD, kritisiert den Konstruktionsfehler des Gesetzgebers, der dazu führt, dass Patientinnen und Patienten seit zehn Jahren im Beweisrecht systematisch benachteiligt werden. Dr. Thomas Motz, Vorstand des Medizinrechtsanwalts e. V., fordert konkrete Regelungen zur Stärkung der Einsichtsrechte für die Patienten. Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE, verlangt eine Verpflichtung im Gesetz, wonach nachbehandelnde Ärzte die Patienten unaufgefordert über mögliche Behandlungsfehler des vorbehandelnden Arztes aufklären müssen.
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Weitere Informationen über den Verband
– Der AOK-Bundesverband wurde im Jahr 1954 gegründet.
– Der Verband vertritt als Dachverband die Interessen der elf Allgemeinen Ortskrankenkassen in Deutschland.
– Die AOKs sind die größte Krankenkassengruppe in Deutschland und haben aktuell rund 26 Millionen Versicherte.
– Der AOK-Bundesverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
– Der Verband hat seinen Sitz in Berlin und beschäftigt rund 1300 Mitarbeiter.
– Der Vorstand des AOK-Bundesverbands besteht aus fünf Mitgliedern.
– Der Verband gibt jährlich einen Geschäftsbericht heraus, indem die Finanzen und Aktivitäten der AOKs dargestellt werden.
– Die AOKs sind als gesetzliche Krankenversicherungen verpflichtet, alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von Einkommen oder Gesundheitszustand aufzunehmen.
– Der AOK-Bundesverband engagiert sich in verschiedenen Themenbereichen wie Prävention, Versorgungsforschung und Digitalisierung im Gesundheitswesen.
– Der Verband ist Mitglied in verschiedenen nationalen und internationalen Netzwerken und Gremien im Gesundheitsbereich.