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Fortschreibung der Regelbedarfsexpertise 2024: Paritätische Forschungsstelle präsentiert alternative Berechnungen

Pressemeldung:Fortschreibung der Regelbedarfsexpertise 2024: Paritätische Forschungsstelle präsentiert alternative Berechnungen
Neue Berechnungen der Regelbedarfe 2024 zeigen einen Anstieg um 12 Prozent. Kritiker monieren die steigenden Kosten, doch es stellt sich heraus, dass auch die Preise gestiegen sind. Die Anpassungen sind eine dringend benötigte Entlastung für einkommensschwache Haushalte. Erfahre mehr darüber, warum diese Regelbedarfsanpassung von großer Bedeutung ist.
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Bremen (VBR). Die Paritätische Forschungsstelle hat in ihrer Expertise “Regelbedarfe 2021” alternative Berechnungen der Regelbedarfe vorgestellt. Diese Berechnungen wurden in der Kurzexpertise auf das Jahr 2024 fortgeschrieben. Bei der Fortschreibung wurden die jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt. Das Ergebnis dieser Berechnungen ergibt einen Regelbedarf von 813 Euro für eine alleinlebende Person im Jahr 2024. Die konkreten Berechnungsschritte sind in der Kurzexpertise detailliert erläutert.

Eine wichtige Veränderung in Bezug auf die Fortschreibungsvorschrift ergab sich mit der Einführung des Bürgergeldgesetzes. Diese Änderung wurde vorgenommen, um zeitnah auf die akute Inflation zu reagieren.

In der aktuellen Debatte wird die geplante Anpassung der Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 um etwa 12 Prozent kritisiert. Es ist jedoch wichtig, auf einige Aspekte hinzuweisen:

1. Die Anpassung der Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 um 12 Prozent erfolgt in Kombination mit der Anpassung zum 1. Januar 2023. Auf den ersten Blick mag dies zu einer signifikanten Erhöhung der Regelbedarfe im Vergleich zu vor zwei Jahren führen. Allerdings ist es entscheidend zu beachten, dass auch die Preise im gleichen Zeitraum gestiegen sind. Die Anpassungen sind daher eine dringend notwendige Entlastung für einkommensschwache Haushalte, die unter dem erheblichen Inflationsdruck leiden. Die Kritik ist daher sachlich unangemessen, da die Anpassung von 2023 bereits unter der tatsächlichen Preisentwicklung geblieben ist. Die Preisentwicklung der regelbedarfsrelevanten Güter und Dienstleistungen im zweiten Quartal 2023 gegenüber dem Vorjahr beträgt etwa 10 Prozent. Die geplante Anpassung der Regelbedarfe für 2024 liegt nur geringfügig über dieser Preisentwicklung. Dadurch wird die bescheidene Kaufkraft erhalten, ohne eine signifikante effektive Erhöhung der Leistungen zu bedeuten. Es wird jedoch betont, dass die strukturelle Unterdeckung der Bedarfe von Grundsicherungsbeziehenden durch die Regelbedarfsanpassung nicht behoben wird.

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2. Die geplante Anpassung erfolgt gemäß der gesetzlichen Regelung, die von allen politischen Parteien bei der Einführung des Bürgergelds unterstützt wurde. Die Anpassungsformel wurde im Vermittlungsausschuss nicht angezweifelt. Die aktuelle Fortschreibung ist das Ergebnis einer modifizierten Fortschreibeformel, die eingeführt wurde, um Grundsicherungsbeziehende besser vor akuten Kaufkraftverlusten zu schützen.

3. In der politischen Debatte wird häufig das Lohnabstandsgebot als Argument angeführt, wonach Erwerbsarbeit aufgrund der stark steigenden Grundsicherungsleistungen nicht mehr attraktiv sei. Die Lösung liegt jedoch darin, den Mindestlohn angemessen anzuheben, um auch für Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen eine ausreichende Inflationsanpassung zu gewährleisten. Eine unzureichende Fortschreibung der Regelleistungen würde hingegen eine faktische Absenkung des menschenwürdigen Existenzminimums bedeuten und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts widersprechen.

Die Paritätische Forschungsstelle liefert mit ihrer Expertise wichtige alternative Berechnungen der Regelbedarfe. Die geplante Anpassung der Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 ist eine notwendige Maßnahme, um einkommensschwache Haushalte vor dem erheblichen Inflationsdruck zu schützen. Es ist jedoch zu betonen, dass diese Anpassung keine wirkliche Erhöhung der Leistungen darstellt und die strukturelle Unterdeckung der Bedarfe nicht behebt. Es liegt in der Verantwortung der Politik, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Kaufkraft von Grundsicherungsbeziehenden zu sichern und das menschenwürdige Existenzminimum zu gewährleisten.

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Quelle: Fortschreibung der Regelbedarfsexpertise – Der Paritätische

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11 Antworten

  1. Also ich finde diese alternativen Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle ziemlich fragwürdig. Was denkt ihr?

  2. Ich verstehe nicht, warum immer über Sozialleistungen diskutiert wird. Jeder sollte selbst für sich sorgen!

    1. Da habe ich eine ganz andere Meinung. Die Paritätische Forschungsstelle liefert solide Daten und Analysen. Es ist schade, dass du das nicht erkennen kannst.

  3. Also ich finde es total übertrieben, dass die Paritätische Forschungsstelle alternative Berechnungen präsentiert. Wer braucht das?

  4. Diese alternativen Berechnungen sind totaler Quatsch! Die Paritätische Forschungsstelle hat keine Ahnung!

  5. Ich finde es total übertrieben, dass die Forschungsstelle alternative Berechnungen präsentiert. Was soll das?

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