Deutsche Städte können endlich mit kommunalem Mehrwegsystem durchstarten

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 26.05.2023
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Deutsche Umwelthilfe fordert kommunale Einweg-Verpackungssteuer nach höchstrichterlicher Bestätigung

In einer wegweisenden Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 24. Mai die Klage einer Franchise-Nehmerin des Fast-Food-Riesen McDonald’s gegen die Stadt Tübingen abgewiesen. Damit stehen den Städten und Gemeinden ab sofort eine wirksame Maßnahme gegen unnötige Einweg-Verpackungen zur Verfügung. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert nun alle Städte und Kommunen auf, noch in diesem Jahr eine Einweg-Verpackungssteuer nach Tübinger Vorbild einzuführen.

Die DUH hat heute formelle Anträge in den 302 größten deutschen Städte gestellt, um Mehrweg-Verpackungen bei Fastfood und Takeaway-Verpackungen durchzusetzen und die Vermüllung mit Einweg-Verpackungen endlich zu beenden. Ziel ist die Vermeidung von Einweg-Plastikmüll, Klima- und Ressourcenschutz.

Bereits seit 2020 fordert die DUH als zentrale Maßnahme ihrer Initiative “Plastikfreie Städte” die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer. Aufgrund der Klage von McDonald’s gegen die von der Stadt Tübingen umgesetzte Einweg-Verpackungssteuer bestand bislang eine rechtliche Unsicherheit, die nun endlich einer eindeutigen Entscheidung gewichen ist: Kommunale Einweg-Verpackungssteuern zur Müllvermeidung sind zulässig.

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DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz begrüßte das Urteil als “großen Erfolg”. Die Einschüchterungstaktik von McDonald’s sei nicht aufgegangen. “Wir fordern jetzt alle Städte und Gemeinden auf, schnell mit eigenen Steuern auf Takeaway-Verpackungen gegen die Müllflut vorzugehen. Unsere aktuellen Anträge an die 302 größten Städte Deutschlands verleihen dem Nachdruck, sind aber erst der Anfang!”, so Metz.

Die Bundesumweltministerin Steffi Lemke wurde von der DUH kritisiert, da sie bisher nicht den Mut habe, Einweg-Verpackungssteuern bundesweit vorzuschreiben. Bundesweite Regelungen wie die seit 1. Januar 2023 geltende Mehrwegangebotspflicht für die Gastronomie bringen bislang nicht den dringend benötigten Umschwung auf Mehrweg, weil sie lediglich ein Angebot, aber nicht die Nutzung und auch nicht die Incentivierung von Mehrwegverpackungen vorschreiben.

Eine örtliche Verbrauchssteuer auf to-go-Verpackungen setzt hingegen direkte finanzielle Anreize bei der Gastronomie sowie bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern, Mehrwegalternativen ernsthaft zu bewerben und in der Breite zu nutzen. Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft bei der DUH fordert deshalb von Umweltministerin Steffi Lemke eine bundesweite Einweg-Abgabe auf to-go-Verpackungen von mindestens 20 Cent sowie ein Einweg-Verbot für den Vor-Ort-Verzehr nach dem Vorbild Frankreichs.

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Die DUH hat seit September 2020 im Rahmen ihrer Initiative für “Plastikfreie Städte” in insgesamt 303 Städten Anträge zur Vermeidung von Einweg-Plastikmüll und Förderung von Mehrweg gestellt. Neben einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen fordert sie auch eine finanzielle Förderung von Mehrwegsystemen für to-go-Verpackungen, Verbote bestimmter Einweg-Produkte wie Einweg-Plastikflaschen und Einweg-Geschirr in der öffentlichen Beschaffung sowie ein Mehrweggebot für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund.

Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel Bundesverwaltungsgericht macht Weg frei für kommunalen Mehrwegschutz: Deutsche …
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