Berlin, 30.08.2023 – 13:50
Ab dem 1. September 2023 können Versicherte aller 71 Betriebskrankenkassen mit einer noch schnelleren und unkomplizierten Hilfsmittelversorgung rechnen, wenn sie ihre Rezepte in der Apotheke einlösen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat einen bundesweit gültigen Vertrag mit allen Betriebskrankenkassen (BKK) ausgehandelt, der die bisherigen regionalen Einzelverträge ablöst und für Vereinfachungen sowohl für Versicherte als auch für Apotheken sorgt.
Einheitliche Vergütungen und aufgeschlossene Regelungen
Bisher sorgten die stark divergierenden regionalen Einzelverträge für viel Bürokratie in Apotheken und Krankenkassen. Mit dem neuen Vertrag gelten ab sofort einheitliche Vergütungen für die Abgabe von Hilfsmitteln in Apotheken. Dies betrifft unter anderem Diabeteshilfsmittel, Hilfsmittel für stillende Mütter und Inhalationsgeräte. Zudem wurden allgemeine Aufschlagsregelungen vereinbart, um angemessen auf die aktuellen Preissteigerungen in der Branche reagieren zu können.
Deutliche Vorteile für BKK-Versicherte und Apotheken
Der neue Hilfsmittelvertrag gilt für Apotheken, die Mitglied bei einem der 17 Landesapothekerverbände sind. Neben den klaren Vorteilen für BKK-Versicherte wird durch diese Kooperation auch die Arbeit in den Apotheken vereinfacht. Ab sofort können fast alle vertraglich geregelten Hilfsmittel ohne Genehmigung sofort an die Versicherten abgegeben werden, wobei die Abrechnung direkt an die Krankenkasse erfolgt. Zusätzlich wurde ein vereinfachtes Verfahren zur Erstellung und Übermittlung der Teilnehmerlisten vereinbart sowie ein praxisgerechtes Beanstandungsverfahren.
DAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann freut sich über den neuen Vertrag und betont den Erfolg der Selbstverwaltung. Mit dem Ziel, den bisherigen Flickenteppich von mehr als 20 verschiedenen, regionalen Verträgen abzulösen und eine gleichmäßige, einheitliche und unkompliziertere Versorgung für die Versicherten zu gewährleisten, ist es dem DAV gelungen, einen richtungsweisenden Vertrag für die Versorgung mit apothekenrelevanten Hilfsmitteln anzubieten.
Erleichterung im Apothekenalltag
Dr. Hubmann hofft, dass der neue Hilfsmittelvertrag den Apothekenalltag zumindest ein wenig erleichtern wird. Die angespannte Situation in den Apotheken aufgrund von Personalmangel, andauernden Lieferengpässen und Unterfinanzierung kann durch den Vertrag zwar nicht gelöst werden, jedoch ist die Hilfsmittelversorgung aller Versicherten der Betriebskrankenkassen nun einfacher und übersichtlicher gestaltet.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.abda.de.
Pressekontakt:
Benjamin Rohrer, Pressesprecher, 030 40004-131, b.rohrer@abda.de
Christian Splett, Stv. Pressesprecher, 030 40004-137, c.splett@abda.de
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Kreativer und ansprechender Schreibstil für den Text:
Einatmen. Ausatmen. Bald können Versicherte der Betriebskrankenkassen aufatmen – und das dank eines wegweisenden Vertrags, der das Leben sowohl in Apotheken als auch bei den Versicherten spürbar erleichtern wird. Am 1. September 2023 tritt eine neue Ära der Hilfsmittelversorgung in Kraft, und die Betriebskrankenkassen können endlich von schnellen und unkomplizierten Lösungen profitieren. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat in einem wahrlich beeindruckenden Schachzug einen bundesweit gültigen Vertrag mit allen 71 Betriebskrankenkassen (BKK) ausgehandelt, der die bisherige bürokratische Hürden überwindet und für eine einheitliche Versorgung sorgt.
Einheitliche Vergütungen für Apotheken werden die bisherigen stark divergierenden regionalen Verträge ablösen. Von Diabeteshilfsmitteln bis hin zu Inhalationsgeräten werden die Apotheken einheitliche Vergütungen erhalten und dank allgemeiner Aufschlagsregelungen adäquat auf die Marktlage reagieren können. Diese Neuerungen stellen nicht nur eine Erleichterung für die Apotheken dar, sondern bedeuten auch eine klare Verbesserung für die Versicherten der BKK. Direkte Lieferungen und vereinfachte Abrechnungsprozesse bringen den Versicherten eine spürbare und übersichtliche Versorgung.
Dr. Hans-Peter Hubmann, der Vorsitzende des DAV, ist begeistert von diesem Erfolg der Selbstverwaltung. Ein Flickenteppich von regionalen Verträgen war gestern, heute bietet der DAV einen richtungsweisenden Vertrag für die Versorgung mit apothekenrelevanten Hilfsmitteln an. Doch trotz dieser positiven Entwicklungen bleibt Dr. Hubmann realistisch und betont, dass dieser Vertrag nicht die wirtschaftlichen Herausforderungen der Apotheken lösen kann. Denn trotz der Erleichterungen im Apothekenalltag durch den Hilfsmittelvertrag bleibt die Schieflage der Apotheken bestehen.
Lassen Sie uns hoffen, dass dieser neue Vertrag dennoch zu einem ersten Aufatmen in der Branche führen wird. In einer Zeit, in der Personalmangel, Lieferengpässe und Unterfinanzierung den Alltag in den Apotheken erschweren, ist jeder Schritt in Richtung Entlastung ein Erfolg. Mit diesem Vertrag hat der DAV zumindest einen kleinen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Ausatmen.
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