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Bundesverband Großhandel begrüßt Kompromiss zum Hinweisgeberschutzgesetz

Berlin, 12.05.2023 – Der , Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) hat den Kompromiss zum Hinweisgeberschutzgesetz des Vermittlungsausschusses begrüßt. Dr. Dirk Jandura, Präsident des BGA, betonte, dass dieser Kompromiss auch die Belange der Unternehmen berücksichtigt. Insbesondere werde auf die Pflicht zur Einrichtung eines anonymen Meldekanals verzichtet, während Meldungen an interne Meldestellen bevorzugt würden.

Jandura erklärte, dass es „jedem einleuchte, dass Hinweise auf interne Verstöße besser zunächst intern untersucht werden“ und dass es „effizienter“ sei, entsprechende Hinweise auch intern zu bearbeiten. Die kurze Umsetzungsfrist von nur einem Monat bezeichnete Jandura jedoch als „realitätsfremd“, da Unternehmen mehr Zeit benötigten, um die Änderungen angemessen umzusetzen.

Der BGA setzt sich für die Interessen von Unternehmen im Bereich des Groß- und Außenhandels sowie der Dienstleistungen ein und vertritt rund 150.000 Mitgliedsunternehmen. Der Verband betreibt Lobbyarbeit auf nationaler und europäischer Ebene und bietet seinen Mitgliedern Unterstützung bei Fragen des Handelsrechts, der Steuern und der Exportförderung.

Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel Kompromiss zum Hinweisgeberschutzgesetz | Presseportal
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17 Antworten

    1. Na klar, denn Geheimnisse sollten auf jeden Fall unter Verschluss bleiben. Wie wäre es mit mehr Transparenz und Verantwortlichkeit? Whistleblower spielen eine wichtige Rolle in der Aufdeckung von Missständen.

  1. Ich finde Whistleblowing total überbewertet. Jeder sollte sich um seine eigenen Angelegenheiten kümmern.

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