„Internet-Ärger? Kein Problem: Sonderkündigungsrecht bei zu langsamer Verbindung bleibt bestehen

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Bremen, 09.06.2023 – Kunden der Telekom Deutschland GmbH haben nach einer Preisminderung aufgrund zu geringer Internetgeschwindigkeit weiterhin das Recht, fristlos zu kündigen. Das hat das Landgericht Köln entschieden und damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) stattgegeben. Ein Hinweis auf das angeblich entfallende Sonderkündigungsrecht in Schreiben der Telekom war irreführend und damit rechtswidrig.

Ein Kunde hatte sich bei der Telekom darüber beschwert, dass die Internetgeschwindigkeit seines Anschusses niedriger war als vereinbart und um eine Preisanpassung gebeten. Die Telekom hatte ihm daraufhin die Senkung des monatlichen Grundpreises bestätigt und mitgeteilt: „Mit der Minderung entfällt ein Sonderkündigungsrecht für den Vertrag.“ Demnach wären Verbraucher:innen auch dann noch an den Vertrag gebunden, wenn die Datenübertragungsrate dauerhaft hinter der versprochenen Leistung zurückbleibt.

Das Landgericht Köln schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass die Aussage über das entfallende Sonderkündigungsrecht die Rechtslage falsch darstellt und damit irreführend ist. Ist die Internetgeschwindigkeit zu langsam, dürften Kunden nach dem Telekommunikationsgesetz das Vertragsentgelt mindern oder außerordentlich kündigen. Das Sonderkündigungsrecht stehe ihnen auch nach einer Minderung zu.

„Das Landgericht Köln hat klargestellt, dass Verbraucher:innen nach einer Preisreduzierung immer noch die Möglichkeit haben, bei anhaltend schlechten Leistungen fristlos zu kündigen“, sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv. „Dieses Recht dürfen die Anbieter nicht ausschließen.“

Die Angabe der Telekom über den Wegfall des Sonderkündigungsrechts stelle keine überprüfbare Vertragsbedingung dar, so das Landgericht. In diesem Punkt unterlag der vzbv in dem Klageverfahren. Beide Parteien haben gegen das Urteil Berufung beim OLG Köln (6 U 76/23) eingelegt.

Die Klage wurde nach einem Hinweis des Teams Marktbeobachtung Digitales des vzbv eingereicht.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)

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23 Kommentare

  1. Also ich finde, dass das Sonderkündigungsrecht bei zu langsamer Internet-Verbindung total übertrieben ist!

    1. Sich rausreden? Wie wäre es damit, dass die Menschen selbst für ihre Entscheidungen verantwortlich sind? Die Regelung mag nicht perfekt sein, aber ein bisschen Eigenverantwortung schadet nicht.

  2. Also, ich finde es echt übertrieben, dass man wegen zu langsamer Internetverbindung gleich kündigen kann. Manchmal kann man halt nicht immer alles haben.

    1. Sorry, aber das ist absoluter Quatsch! Eine schnelle Internetverbindung ist heutzutage ein Muss. Wenn mein Provider das nicht liefern kann, dann suche ich mir eben einen anderen. Qualität hat Priorität – immer!

  3. Ich finde, dass das Sonderkündigungsrecht bei zu langsamer Verbindung total übertrieben ist. #InternetProblems

  4. Wow, ich kann es kaum glauben! Endlich gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei zu langsamer Internetverbindung. Endlich gerecht!

  5. Das Sonderkündigungsrecht bei zu langsamer Verbindung ist überbewertet. Einfach mal Netflix pausieren, Leute!

  6. Also ich finde es total übertrieben, dass man wegen langsamer Internetverbindung gleich kündigen kann. So ein Quatsch!

  7. Also ich finde das total unfair! Warum sollten wir Sonderkündigungsrecht haben, wenn die Verbindung langsam ist? Das ist doch lächerlich.

  8. Also ich finde das total unfair! Warum sollten wir das Recht haben, unseren Internetvertrag zu kündigen, nur weil die Verbindung zu langsam ist? Das ist doch lächerlich!

    1. Sorry, aber das ist kein faires Argument. Wenn wir für einen Internetvertrag bezahlen, haben wir das Recht auf eine angemessene Geschwindigkeit. Es ist nicht lächerlich, sondern eine legitime Forderung.

  9. Also ich finde es total übertrieben, dass man wegen zu langsamer Internetverbindung Sonderkündigungsrecht hat. So ein Luxusproblem!

  10. Na endlich! Dann kann ich ja meine langsame Internetverbindung endlich kündigen und wieder in die Steinzeit zurückkehren.

  11. Also ich finde, dass wir alle viel zu verwöhnt sind mit unserer Internetgeschwindigkeit. #ZurückzurSteinzeit

    1. Was für ein Unsinn! Wenn du mit einer langsamen Internetverbindung leben willst, ist das deine Sache. Aber viele von uns zahlen viel Geld für schnelles Internet und haben ein Recht auf eine angemessene Leistung. Kündigung ist da absolut gerechtfertigt!

  12. Also ich finde es total übertrieben, dass man wegen langsamer Internetverbindung gleich kündigen darf. So ein Luxusproblem!

  13. Ich finde, das Sonderkündigungsrecht bei zu langsamer Internetverbindung ist überbewertet. Lasst uns lieber Geduld üben!

  14. Also, ich finde, wenn meine Internetverbindung zu langsam ist, sollte ich auch Sonderkündigungsrecht haben. #Fairness

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