Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich hat im Fall des VW-Dieselskandals eine Entscheidung getroffen, die für VW-Geschädigte positive Auswirkungen hat. Anders als in Deutschland spricht der OGH auch Zinsen für den bezahlten Kaufpreis zu und gesteht Rückabwicklung, also Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeuges zu. Zwar wird eine Nutzungsentschädigung abgezogen, jedoch wird der Kaufpreis mit 4 Prozent Zinsen ab Zahlung zugesprochen. Der Verbraucherschutzverein (VSV) verkündet, dass VW-Geschädigte in Österreich nun aufatmen können und fordert weitere Betroffene auf, sich ihrer Klagsaktion anzuschließen.
Pressemeldung:
Erster Erfolg im Dieselskandal: OGH spricht österreichischen Geschädigten Rückabwicklung zu
Der VW-Dieselskandal zieht sich bereits seit Jahren durch die Medien und Gerichte in Deutschland. Nun hat der Oberste Gerichtshof in Österreich (OGH) seine erste Entscheidung zum Dieselskandal verkündet und spricht den österreichischen Geschädigten Rückabwicklung zu. Das bedeutet, dass der Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurückerstattet wird. Anders als in Deutschland wird in Österreich jedoch eine Nutzungsentschädigung abgezogen, jedoch wird der gezahlte Kaufpreis mit 4 Prozent Zinsen ab Zahlung zugesprochen.
Für Dr. Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV), ist das ein wichtiger Schritt im Kampf gegen VW: “Österreichische Geschädigte können aufatmen! Anders als der deutsche Bundesgerichtshof hat der OGH mit VW kein Einsehen. Er verzinst den Kaufpreis und stellt auch klar, dass das Thermofenster eine illegale Abschalteinrichtung ist, weil überwiegend bei unseren Temperaturen die Abgasreinigung abgeschaltet oder reduziert wird.”
Der VSV fordert nun weitere VW-Geschädigte auf, sich der Klagsaktion anzuschließen und bietet risikofreie Einzelklagen in Deutschland an. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte in Österreich nun auf die Entscheidung des OGH reagieren werden und ob sie sich an das österreichische Recht halten werden.
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Quelle: www.presseportal.de
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