Inflation und steigende Zinsen: Das sollten Vereine beachten

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Inhaltsübersicht

Das Geld ist noch „billig“, die Inflation hoch und die Zinsen steigen – die Zeiten für ein lukratives Tagesgeldkonto für Vereine und ihre Mitglieder sind jetzt wieder da.

Für Sparanleger*innen allerdings heißt das, dass das angelegte Geld auf der hohen Kante erneut Zinsen einbringt, die Periode der sog. Negativzinsen ein Ende hat und die Kreditinstitute für Festgeld Zinserträge verbuchen können.

Eine merkwürdige Logik: Die Inflationsrate ist hoch und die Geldanleger*innen dürfen mit Zinsguthaben wie früher rechnen. Die Durststrecke der sog. Null- bzw. Minuszinsen scheint überwunden und am Wirtschaftsmarkt rollt eine große Zinswende ab. Der Hintergrund ist der, dass die EZB – um gegen die Inflation anzukämpfen – die Strategie des „billigen“ Geldes aufgeben und die Zinsen erhöhen muss.

Die Offerten der Kreditinstitute geben ein deutliches Bild dieser Politik. Eine große Zahl an Banken hat in den letzten Wochen ihre Sparzinsen für Festgeldangebote eindeutig angehoben. Mit einem Blick in das Portal Capitalo wird offensichtlich, auf welche Weise man sehr einfach Festgeld anlegen kann.

Was für Privatpersonen gilt, ist für Vereine und Verbände ebenfalls machbar: Geld anzulegen ist jetzt wieder eine sehr gute Möglichkeit. 

Was versteht man unter einem Tagesgeldkonto und welche Vorteile ergeben sich?

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Inflation und steigende Zinsen: Das sollten Vereine beachten

Im Gegensatz zu einem gewöhnlichen Sparbuch oder Festgeldkonto kann man von seinem Tagesgeldkonto jederzeit ohne Kündigungsfrist an sein Geld kommen. Die Flexibilität inkludiert auch, dass man über sein gesamtes Guthaben verfügen kann.

Worin bestehen die Unterschiede zwischen einem Giro- und einem Tagesgeldkonto?

Ein persönliches Girokonto eignet sich für den täglichen Zahlungsverkehr, d. h. für Abbuchungen und Geldeingänge, z. B. von Gehaltszahlungen, Einkaufskosten, Mietüberweisungen, Rechnungsbegleichungen. Obwohl das Guthaben auf dem Girokonto kaum verzinst wird, ist man damit äußerst flexibel.

Das Tagesgeldkonto dient als eine Art Sparkonto, auf dem man das Geld „parken“ kann, das aktuell nicht gebraucht wird, und erhält Tagesgeldzinsen.

Auf welche Vorteile eines Tagesgeldkontos können Vereine bauen?

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Inflation und steigende Zinsen: Das sollten Vereine beachten

Vereine, die die Verwendung ihrer Geldreserven fest geplant haben, können auf dem Tagesgeldkonto das Kapital sichern und Zinsen verdienen. Diese Vorgehensweise ergibt viel mehr Sinn, als das Geld auf ein kaum verzinsliches Sparbuch oder Girokonto einzuzahlen.

Durch den Zinseszins kann die Einnahme noch gesteigert werden. Hier finden Sie ein kleines Rechenbeispiel, wie eine Anlage auf einem Tagesgeldkonto sich entwickeln könnte:

Bei einer Anlage von 20.000 EUR und einem Zinssatz von 4 % p.a. und einer jährlichen Ausschüttung erhalten Sie den folgenden Zinsertrag:

Jahrohne Zinseszinsmit Zinseszins
12080020.800
221.60021.632
322.40022.497
423.20023.397
524.00024.333
624.80025.306
725.60026.319
826.40027.371
927.20028.466
1028.00029.605

Natürlich können wir aktuell nicht ermessen, wie sich die Zinsen noch weiter entwickeln werden. Schaut man sich aber die Zinsentwicklung der letzten Jahre an, so kann man sich ungefähr vorstellen, was noch kommen könnte. Hier finden Sie die Entwicklung des Zinssatzes der Europäischen Zentralbank für das Hauptrefinanzierungsgeschäft von 1999 bis 2022.

Welche Regeln gelten für gemeinnützige Vereine?

Verfügen gemeinnützige Vereine über Finanzmittel, dann ist es nicht erlaubt, diese Geldbeträge anzulegen, da die Gemeinnützigkeit eine Selbstlosigkeit voraussetzt und ebenso § 55 Abs. 1 Nr. 5 der Abgabenordnung des Vereinsrechts besagt, dass vorhandene finanzielle Mittel rasch ausgegeben werden müssen (Grundsatz der Mittelverwendung).

Nach vorliegenden Rechtsurteilen ist ein Zeitraum von bis zu zwei Jahren angezeigt. Empfehlenswert für den Vereinsvorstand ist vor einer Geldanlage die Rücksprache mit einem*r Steuerexpert*in .

Wie werden Zinseinnahmen im Zuge einer Vermögensverwaltung angesehen?

Ist offensichtlich, dass gewisse Einnahmen erzielt werden, liegt normalerweise eine Vermögensverwaltung zugrunde, z. B. wenn Finanzmittel verzinst oder Immobilien verpachtet bzw. vermietet werden. Ein Out-Kriterien für den Status der Gemeinnützigkeit besteht bei einer Vermögensverwaltung allerdings nur dann, wenn der Verein nicht zu einem hohen Prozentteil vermögensverwaltend agiert oder gar ein Selbstzweck attestiert wird. Verboten ist eine Vermögensverwaltung dann, wenn fortwährende Verluste zu verzeichnen sind, die durch zweckgebundene Mittel ausgeglichen werden müssten. 

Welche Konten darf ein Verein eröffnen?

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Inflation und steigende Zinsen: Das sollten Vereine beachten

Einer Kontoeröffnung durch einen Verein steht im Grunde nichts im Weg. Einige Banken nehmen zwar nur Privatkunden und wieder andere suchen sich ihren Kundenkreis aus. Dennoch dürfen Vereine Tagesgeldkonten eröffnen, wenn sie ein Kreditinstitut finden, das solche Konten für Firmen anbietet, denn Vereine gelten in diesem Fall als Unternehmen.

Gibt es Handicaps für einen Verein bei einem Tagesgeldkonto?

Wie für andere Anleger*innen unterliegen auch Vereine dem variablen Zinssatz bei Tagesgeldern. Eine Gewähr für gleichbleibend hohe Zinsen wie am Tag des Abschlusses gibt es nicht. Alle Zinsveränderungen wirken sich unmittelbar auf das Kapitel des Tagesgeldkontos aus.

Ebenfalls gibt es zu bedenken, dass sich ein Tagesgeldkonto für den täglichen Zahlungsverkehr nicht eignet und Überweisungen, Daueraufträge oder Lastschrifteinzugsverfahren auf ein Girokonto erfolgen müssen. Für Gutschriften und sonstige Einzahlungen von anderen Konten auf das Tagesgeldkonto braucht man allerdings nur die entsprechenden internationalen Kontodaten.

Welche Gebühr fällt für Vereine auf einem Tagesgeldkonto an?

Üblicherweise zahlen Vereine für Transaktionen auf Tagesgeldkonten nichts. Allerdings unterscheiden manche Banken eingetragene und nicht eingetragene Vereine. Wenn einige Kreditinstitute zwischen Vereinen und Firmen keinen Unterschied machen, sollte man tunlichst auf die Gebührenbedingungen achten, die zwischen Privatkund*innen und Vereinskunden abweichen können.

Zusammenfassend kann man sagen, dass …

  1. Durch ein Tagesgeldkonto erhalten Vereine zusätzliche Einnahmen in Form von Zinsen.
  2. Vereine profitieren durch den Zinseszins-Effekt zusätzlich
  3. Aktionen zur Mitgliederwerbung und Mitgliederbindung sind zusätzlich finanzierbar

als bedeutende Vorteile anzusehen sind.

Geldanlagen für Vereine: Tagesgeld, Festgeld und sichere Alternativen

Darf ein gemeinnütziger Verein ein Tagesgeldkonto haben?

Ja. Ein gemeinnütziger Verein darf ein Tagesgeldkonto haben, um Liquidität sicher und verzinst zu parken. Tagesgeld eignet sich für Rücklagen, kurzfristige Projekte oder Liquiditätspuffer. Wichtig sind transparente Beschlüsse im Vorstand, ein Konto auf den Vereinsnamen und die Beachtung der Gemeinnützigkeitsregeln. Beispiel: Rücklagen aus Beiträgen für ein Sommerfest liegen auf Tagesgeld, bis Ausgaben anfallen.

Darf ein Verein Festgeld anlegen?

Ja, ein Verein darf Festgeld anlegen, wenn Zweckbindung, Liquiditätsbedarf und Risiko beachtet werden. Festgeld bietet höhere Zinsen, bindet Kapital aber für vereinbarte Laufzeiten. Vorher schriftlich festlegen: Anlagehöhe, Laufzeit, wer legitimiert ist und wie ein vorzeitiger Bedarf gedeckt wird. Beispiel: Langfristige Bau-Rücklage für Vereinsheim 3 Jahre als Festgeld anlegen.

Darf ein Verein generell Geld anlegen?

Generell ja, sofern Anlagestrategie und Gemeinnützigkeit zusammenpassen. Vereine dürfen Vermögen erhalten und sinnvoll verwalten, solange die Mittel dem Satzungszweck dienen. Vermeide spekulative Anlagen, die gemeinnützige Zwecke gefährden. Dokumentiere Beschlüsse, Anlagekriterien und Verantwortliche im Protokoll.

Welche Anlagen sind für Vereine rechtlich sicher und üblich?

Üblich und sicher sind: Tagesgeld, Festgeld, Sparbücher, Staats- oder Pfandbriefe, und konservative Geldmarktfonds. Genossenschaftsanteile und Aktien sind möglich, sollten aber nur mit klarer Risikobewertung und Satzungsgrundlage erfolgen. Prüfe Bonität der Bank und Einlagensicherung.

Welche formalen Beschlüsse und Dokumente braucht ein Verein für Geldanlagen?

Mindestens ein Vorstandsbeschluss mit Betrag, Laufzeit, Anlageform und Zeichnungsberechtigten. Ergänzend Protokoll, Konto- oder Anlagevertrag, Risikoanalyse und regelmäßige Controlling-Notizen. Bei größeren Summen kann die Mitgliederversammlung zustimmen müssen. Bewahre Unterlagen revisionssicher auf.

Wie beeinflusst Gemeinnützigkeit die erlaubten Anlagen?

Gemeinnützigkeit verlangt, dass Anlageerträge und -risiken dem satzungsmäßigen Zweck dienen. Überschüsse müssen für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Vermeide Anlageformen mit hohem Verlustrisiko, die den Vereinszweck gefährden könnten. Bei Unsicherheit Steuerberater oder Finanzamt konsultieren.

Wie verwalte ich Liquidität und Laufzeiten sinnvoll im Verein?

Erstelle einen Liquiditätsplan mit kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfen. Teile Mittel in Tranchen: Tagesgeld für laufende Kosten, Festgeld für geplante Projekte, sichere Wertpapiere für langfristige Rücklagen. Lege Zinsschritte und Kündigungsfristen fest, damit nicht plötzlich Liquidität fehlt.

Welche steuerlichen und versicherungsrelevanten Aspekte sollten Vereine beachten?

Zinserträge sind grundsätzlich steuerpflichtig, aber gemeinnützige Vereine genießen oft Steuerbefreiungen für satzungsgemäße Zwecke. Melde Kapitalerträge korrekt und prüfe eventuell anfallende Abgeltungssteuer. Achte auf Einlagensicherung und Risikohinweise, sowie auf Versicherungsschutz für Vermögensschäden durch Fehlentscheidungen.

Kurzhinweis für Vereine: Prüft vor Anlageentscheidungen Satzung, Liquiditätsbedarf und Risikoappetit, dokumentiert Beschlüsse und zieht bei Unsicherheit Steuer- oder Rechtsberatung hinzu.

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