Bremen (VBR). Das Bundesjustizministerium hat kürzlich ein “Eckpunktepapier für Verantwortungsgemeinschaft” veröffentlicht. Das Dokument behandelt die Frage, wie unverheiratete Erwachsene sich gegenseitig rechtlich absichern können. Bundesjustizminister Marco Buschmann betont die Bedeutung der gegenseitigen Absicherung für Menschen, die sich nahestehen und Vertrauen zueinander haben. Jedoch stellt die Vorsitzende des Interessenverbands Unterhalt und Familienrecht (ISUV), Melanie Ulbrich, die Frage, ob dies nicht bereits über Vollmachten und Verträge möglich sei. Sie weist außerdem darauf hin, dass Verantwortungsgemeinschaften erbrechtliche Fragen aufwerfen könnten und Blutsverwandte mit Wahlverwandten in Konflikt geraten könnten.
Es gibt bereits ähnliche rechtliche Formen in anderen Ländern. Zum Beispiel wurde in Frankreich bereits 1999 der “PACS” (pacte civil de solidarité) eingeführt. Der “PACS” kann leicht geschlossen und wieder aufgelöst werden, ist jedoch im Unterschied zur Verantwortungsgemeinschaft auf zwei Personen beschränkt. In Belgien gibt es das Modell des gesetzlichen Zusammenwohnens, das die Ehe als rechtlich anerkannte Lebensgemeinschaft ergänzt. In anderen europäischen Ländern sind eheähnliche Partnerschaften ausschließlich auf zwei Personen beschränkt und an das Zusammenleben gebunden.
Die deutsche Verantwortungsgemeinschaft unterscheidet sich von diesen Modellen, nicht zuletzt weil sie auch mehrere Menschen umfassen kann. Ein Kernpunkt des Konzepts ist ein vierstufiges System von Modulen, die von Auskunfts- oder Vertretungsrechten bis hin zur Übernahme weitergehender Verpflichtungen reichen. Laut Buschmann soll die Verantwortungsgemeinschaft keine steuer-, erb- oder aufenthaltsrechtlichen Folgen haben. Die Rechtsfolgen sollen bereits in den Modulen berücksichtigt sein. Ulbrich fordert jedoch eine genauere Ausgestaltung der Module und plädiert dafür, dass sie per App abrufbar, individuell anpassbar und unterzeichbar sein sollten.
Die Verantwortungsgemeinschaft wird als mögliche Alternative zur Ehe betrachtet, da die Scheidung oft mit hohen Kosten verbunden ist. Jedoch ist das Konzept noch rechtlich unklar. Fragen zur Trennung, Haftung für Schulden, Unterhalt und unbezahlter Arbeit bleiben offen. Zudem gibt es Bedenken, dass die Verantwortungsgemeinschaft missbraucht werden könnte, um eine Vielehe zu praktizieren. Klare sozial- und unterhaltsrechtliche Regelungen sind daher erforderlich, um Missbrauch zu verhindern.
Abschließend betont Ulbrich, dass die Verantwortungsgemeinschaft auf Eigeninitiative und wirtschaftlicher Unabhängigkeit der Beteiligten basieren sollte und nicht zu Lasten des Steuerzahlers und des Sozialstaats gehen darf.
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Menschen, die von Trennung, Scheidung und den damit verbundenen Fragen und Problemen betroffen sind. Der Verband ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt.
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Verantwortungsgemeinschaft: Pragmatisch, individuell freundschaftliche Beziehungen …
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