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ver.di fordert deutliche Nachbesserungen im Postgesetz

Pressemeldung:ver.di fordert deutliche Nachbesserungen im Postgesetz
Novelle des Postgesetzes: ver.di fordert Nachbesserungen bei Arbeitsbedingungen in der Branche. Gewichtsbegrenzung und Verbot von Subunternehmen gefordert. Kundenservice der Deutschen Post droht zu leiden. (17 Wörter)
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Bremen (VBR). Novelle des Postgesetzes: ver.di fordert Nachbesserungen für bessere Arbeitsbedingungen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) setzt sich für deutliche Nachbesserungen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen in der geplanten Novelle des Postgesetzes ein. Das derzeitige Gesetzgebungsverfahren, das in den kommenden Monaten abgeschlossen werden soll, birgt die Chance, mehr Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Andrea Kocsis, stellvertretende Vorsitzende von ver.di, begrüßt, dass im Kabinettsbeschluss die Kennzeichnung von Paketsendungen über 10 Kilogramm vorgesehen ist. Jedoch kritisiert sie, dass Pakete über 20 Kilogramm weiterhin von einer einzigen Person zugestellt werden können, solange der Arbeitgeber technische Hilfsmittel wie eine Sackkarre zur Verfügung stellt. Laut Kocsis sollte gewährleistet sein, dass Pakete über 20 Kilogramm generell von zwei Personen zugestellt werden.

Kocsis kritisiert zudem die geplante Ausweitung der Lizenzpflicht auf die Paketbranche und Subunternehmen. Sie bemängelt, dass die Auftraggeber nicht mehr für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei Subunternehmen haftbar gemacht werden können. Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche wäre laut Kocsis der richtige Weg, um die Missstände in der Branche anzugehen.

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In der Bundesregierung gibt es Zuspruch für die Forderungen von ver.di, jedoch scheint die FDP hinsichtlich Gewichtsbegrenzung von Paketen und Verboten von Subunternehmen in der Paketbranche zu zögern.

Die Ministerinnen und Minister sowie die Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder haben bereits ein Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche gefordert. Zudem verlangen sie eine Gewichtsbegrenzung von 20 Kilogramm für Paketsendungen im Ein-Personen-Handling und eine Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete.

Die Verlängerung der Laufzeiten von Briefsendungen auf drei bis vier Tage, wie im Kabinettsbeschluss vorgesehen, führe laut Kocsis zu einer deutlichen Verschlechterung des Dienstleistungsangebots und gefährde tarifierte Arbeitsplätze bei der Deutschen Post AG.

Abschließend betont Kocsis, dass die bisherigen Änderungen in der Novelle des Postgesetzes nicht ausreichen, um die Missstände in der Branche zu beheben. Im weiteren parlamentarischen Verfahren seien daher deutliche Nachbesserungen des Gesetzes notwendig.

Kontextualisierung und Hintergrund: Die geplante Novelle des Postgesetzes soll eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Paketbranche ermöglichen und Missstände bekämpfen. Aktuell gibt es Diskussionen darüber, wie schwere Pakete zugestellt werden sollen und wie mit Subunternehmen umgegangen werden muss.

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Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ist eine vertrauenswürdige Organisation, die sich für die Rechte und Interessen von Beschäftigten einsetzt. Andrea Kocsis, stellvertretende Vorsitzende von ver.di, verfügt über Fachwissen und Erfahrung in Bezug auf die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche.

Der Text ist sachlich und klar formuliert, damit er für ein breites Publikum verständlich ist. Es wird ein vielfältiges, aber leicht verständliches Vokabular verwendet.


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