Bremen (VBR). Am 28. März 2024 nahm die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) öffentlich Stellung zu einer aktuellen Debatte, die nicht nur die Pflegebranche, sondern weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Gesundheitsversorgung in Bayern und potenziell in ganz Deutschland haben könnte. Es geht um die Einführung eines neuen Instruments zur Personalbemessung in Krankenhäusern, bekannt als PPR 2.0, das für eine bedarfsgerechte Personalausstattung sorgen soll. Diese Maßnahme sollte verbindlich durch eine Verordnung bundesweit umgesetzt werden, stößt jedoch auf Widerstand – überraschenderweise auch von Seiten des Freistaats Bayern.
Die Umsetzung der Personalbemessung im Krankenhaus ist kein neues Thema, sondern eine langjährige Forderung der Profession Pflege. Die Notwendigkeit einer verbindlichen Regelung wurde bereits in der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) anerkannt, wobei konkrete Maßnahmen zunächst ausblieben. Erst im letzten Jahr wurde eine verbindliche Personalbemessung für die stationäre Langzeitpflege eingeführt. Die PPR 2.0, eine in Zusammenarbeit von dem Deutschen Pflegerat (DPR), der Gewerkschaft ver.di und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) entworfene Bemessung, sollte nun folgen und im Sommer 2024 eingeführt werden.
Die Intervention Bayerns im Gesundheitsausschuss des Bundesrats lässt die Zukunft der PPR 2.0 ungewiss erscheinen. „Der Widerstand Bayerns im Bundesrat gegen die bundeseinheitliche Einführung des Personalbemessungsinstruments in den Krankenhäusern kam für uns überraschend, und wir bedauern sehr, dass wir so unsere fachliche Einschätzung im Vorfeld nicht einbringen konnten“, erklärt VdPB-Präsident Georg Sigl-Lehner. Diese Aussage verdeutlicht die Besorgnis der Profession über die mögliche Verhinderung eines Instruments, das eine wesentliche Entlastung für die Beschäftigten in der Krankenhauspflege bedeuten und ihnen Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Rahmenbedingungen geben könnte.
Die Situation wirft Fragen nach der Transparenz politischer Entscheidungsprozesse und der Berücksichtigung fachlicher Expertise auf. Die VdPB betont, dass eine offene Kommunikation und eine klare Haltung Bayerns im Vorfeld es ermöglicht hätten, fachlich argumentieren zu können und den Eindruck zu vermeiden, dass Mitsprache und Einfluss der Pflegeprofession nicht gewünscht seien.
Die VdPB, als Körperschaft des öffentlichen Rechts und unabhängiges Sprachrohr professioneller Pflegekräfte in Bayern, steht für die Weiterentwicklung der Qualität der Pflege, die Mitwirkung an Gesetzgebungsverfahren und die Vertretung der Pflegenden in Gremien. Ihre Rolle und Expertise sind entscheidend, um die Versorgungsqualität für Menschen in Bayern zu sichern und weiterzuentwickeln.
Diese Auseinandersetzung um die PPR 2.0 zeigt, dass der Prozess der politischen Entscheidungsfindung und die Implementierung von Maßnahmen, die die Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen verbessern könnten, komplex und von verschiedenen Interessen geleitet sind. Die Einbindung der Fachexpertise und eine transparente Kommunikation sind dabei unabdingbar für Lösungen, die sowohl den Beschäftigten in der Pflege als auch den Patientinnen und Patienten zugutekommen.
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VdPB fordert klare Haltung Bayerns zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus
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