Hamburg hält Kappungsgrenzen und Kündigungsschutzfristverordnung aufrecht
Hamburg – 08.08.2023, 14:13
In der Hansestadt Hamburg dürfen die Mieten für Wohnungen auch weiterhin innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent erhöht werden. Zusätzlich wird nach einer Umwandlung und dem Verkauf von Eigentumswohnungen ein Kündigungsschutz von mindestens zehn Jahren gewährleistet. Der Hamburger Senat hat am Dienstag beschlossen, die Kappungsgrenzen- und Kündigungsschutzfristverordnung zu verlängern.
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), der insgesamt 415 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein vertritt, begrüßt diese Entscheidung. Andreas Breitner, Direktor des VNW, betont die Bedeutung eines ausgeglichenen Verhältnisses zwischen Vermietern und Mietern und warnt vor einseitigen Verschärfungen: “Jede Verschärfung des Mieterschutzes schafft keine neue Wohnung und erschwert das Vermietungsgeschäft.”
Die Mietenstudie des VNW zeigte kürzlich, dass der Hamburger Wohnungsmarkt besser ist als sein Ruf. Dennoch gibt es weiterhin hohe Investitionsanforderungen für die energetische Sanierung des Wohnungsbestands. Die steigenden Mieteinnahmen werden diese notwendigen Kosten decken müssen. Breitner betont jedoch, dass der VNW sich weiterhin bemühen wird, Mieterinnen und Mieter zu schützen und transparent über die steigenden Mieten zu informieren.
Der VNW verwaltet insgesamt 686.000 Wohnungen, in denen rund 1,5 Millionen Menschen leben. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,41 Euro. Als Verband der Vermieter mit Werten setzt sich der VNW für eine ausgewogene Interessenvertretung von Mietern und Vermietern ein.
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