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Unterhaltspflichtige Geringverdiener: Lohnverlust trotz harter Arbeit verhindern

Pressemeldung:Unterhaltspflichtige Geringverdiener: Lohnverlust trotz harter Arbeit verhindern
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DÜSSELDORF – 07.08.2023, 09:40

Kinderunterhalt: Viele Unterhaltspflichtige können Mindestunterhalt nicht leisten

Die Anhebung des Kindesunterhalts zu Beginn des Jahres um 10 Prozent hat zu einem drastischen Anstieg der sogenannten “Mangelfälle” geführt. Immer mehr Unterhaltspflichtige können den geforderten Mindestunterhalt, wie er in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt ist, nicht mehr vollständig zahlen. Obwohl sie in Vollzeit arbeiten, verdienen sie schlichtweg zu wenig. Oft bleibt ihnen nur der Selbstbehalt von 1370 Euro im Monat, manchen Unterhaltszahlern bleibt nicht einmal das. Immer häufiger müssen Unterhaltsvorschusskassen einspringen und den fehlenden Unterhalt ausgleichen. Doch das Geld landet nicht direkt bei den Kindern, sondern bei den Kassen.

Der Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht – ISUV vertritt die Anliegen dieser Unterhaltspflichtigen und fordert eine Reform des Kindesunterhalts. “Es ist kurios, aber ausgerechnet bei unterhaltspflichtigen Geringverdienern, die den Mindestunterhalt nicht leisten können, lohnen sich Lohnsteigerungen nicht. Genauso kurios ist, dass auch bei ihren Kindern kein Cent mehr ankommt”, kritisiert Melanie Ulbrich, Vorsitzende des ISUV.

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Stundenlohn als maßgeblicher Faktor

Ein Schaubild veranschaulicht die Situation: Ein Unterhaltspflichtiger, der für zwei Kinder im Alter von 0-5 Jahren Unterhalt zahlen muss, benötigt laut Düsseldorfer Tabelle einen Stundenlohn von 20,50 Euro, um den Unterhaltsanforderungen gerecht zu werden. Für Kinder im Alter von 6-11 Jahren sind es 22 Euro pro Stunde und für Kinder im Alter von 12-17 Jahren sogar 24 Euro pro Stunde. Das bedeutet konkret, dass Unterhaltspflichtige mehr als das Doppelte des Mindeststundenlohns verdienen müssen, um den Unterhalt zahlen zu können.

„Der Lohnsteigerung von Unterhaltspflichtigen sollte mindestens die Hälfte des Mehrverdienstes verbleiben, damit auch die Kinder davon profitieren können“, fordert Markus Witt, der ISUV-Bundesbeauftragte für Politik. Er sieht langfristige gesellschaftspolitische Folgen, wenn sich Leistung nicht lohnt und Trennungsfamilien von Mehrarbeit nicht spürbar profitieren. Schwarzarbeit und sinkende Rentenbeiträge könnten laut Witt “Altersarmut staatlich provozieren.

Armutsgrenze erreicht die Mittelschicht

Die Zahl derjenigen, die Unterhaltsvorschuss in Anspruch nehmen müssen, steigt seit Jahren kontinuierlich an. Besonders in den Städten leben viele Eltern, die weit über dem Mindestlohn verdienen, an oder unter der Armutsgrenze. Ein Beispiel verdeutlicht die Problematik: Ein Vollzeitbeschäftigter, der den Mindestlohn verdient, hat trotz Vollzeitarbeit ein Nettoeinkommen von nur 1291 Euro, noch nicht einmal der Selbstbehalt von 1370 Euro bleibt übrig. Der Mindestunterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle kann demnach nicht gezahlt werden.

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“In vielen städtischen Regionen kann man ohne Sozialleistungen nicht leben”, betont Markus Witt. Zudem ist es mit dem Selbstbehalt nicht möglich, eine angemessene Versorgung der Kinder während der Betreuungszeiten sicherzustellen. Derzeit gilt die Betreuung der Kinder als Privatangelegenheit der erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen. “Immer mehr Unterhaltspflichtige können eine angemessene Betreuung ihrer Kinder schlicht nicht leisten. Hier muss sich dringend etwas ändern”, fordert Witt.

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 45 Jahren

Der Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht – ISUV setzt sich seit über 45 Jahren als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft für die Interessen von Bürgern ein, die von Trennung, Scheidung und allen damit verbundenen Fragen betroffen sind. Dazu gehören elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemalige Ehepartner, Vermögensausgleich und Ausgleich der Rentenansprüche. Der ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden.

Kontakt:
ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg,
Tel. 0911 55 04 78 – info@isuv.de
ISUV-Vorsitzende, Melanie Ulbrich, Donaustr. 30, 63322 Rödermark,
Tel. 06074 92 25 80 – m.ulbich@isuv.de
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen,
Tel. 09321 9 27 96 71 – j.linsler@isuv.de

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17 Antworten

  1. Also, ich finde es total übertrieben, dass Geringverdiener vor Lohnverlust geschützt werden sollen. Jeder ist für sich selbst verantwortlich!

    1. Dann sollten wir wohl auch die Ungleichheit und Armut ignorieren, oder? Eine gerechte Gesellschaft kümmert sich um die Schwächsten. Es geht um Solidarität, nicht um Fairness im Egoismus.

  2. Ich verstehe nicht, warum Geringverdiener keine Unterstützung erhalten sollten. Jeder verdient eine faire Chance!

    1. Geringverdiener erhalten bereits Unterstützung durch Sozialleistungen. Es ist nicht fair, dass einige Menschen hart arbeiten und hohe Steuern zahlen, während andere auf Kosten der Gesellschaft leben. Eine faire Chance bedeutet nicht, dass man alles kostenlos bekommt.

  3. Also ich finde, dass Geringverdiener noch mehr arbeiten sollten, um ihre Löhne zu erhöhen. #JustWorkHarder

    1. Ich finde es unfair, Geringverdiener dafür verantwortlich zu machen, dass sie nicht genug verdienen. Es gibt viele Faktoren, die die Löhne beeinflussen. Statt einfach zu sagen Arbeite einfach härter, sollten wir nach gerechteren Lösungen suchen. #Fairness

  4. Ich finde es unfair, dass Geringverdiener weniger verdienen, obwohl sie hart arbeiten. #gerechteEntlohnung

  5. Warum sollten Unterhaltspflichtige Geringverdiener überhaupt Unterstützung erhalten? Jeder ist für sich selbst verantwortlich!

    1. Ja klar, weil Geringverdiener ja keine finanziellen Sorgen haben und es total einfach ist, mehr Anstrengung zu zeigen. Wie wäre es, wenn wir stattdessen die Reichen dazu verpflichten, ihren gerechten Anteil zu zahlen? Das wäre fairer, oder?

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