…genug Zeit für ihre Unterhaltspflicht: Problematik der arbeitenden Unterhaltspflichtigen

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 12.09.2023
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ISUV fordert gerechtere Regelungen für Eltern mit Unterhaltspflichten

Rödermark, 12.09.2023 – 14:05

Der Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht – ISUV setzt sich seit über 45 Jahren für die Interessen von Bürgern ein, die von Trennung, Scheidung und den damit verbundenen Fragen und Problemen betroffen sind. Eine aktuelle Pressemeldung des Verbands bezieht sich auf die Unterhaltspflicht von Eltern und ruft zu einer gerechteren Regelung auf.

“Arbeit lohnt sich immer”, lautet eine weit verbreitete Botschaft. Doch offenbar werden bei der Behandlung von Unterhaltspflichtigen wichtige Faktoren übersehen. Der ISUV weist darauf hin, dass es sich bei den “Singles mit Unterhaltsverpflichtungen” um Eltern handelt, für die ein notwendiger Eigenbedarf bestehen muss. Der Verband fordert eine Erhöhung des Selbstbehalts von 1370 EURO auf 1600 EURO, damit unterhaltspflichtigen Eltern, im Vergleich zu Beziehern von Bürgergeld, mehr Geld zur Verfügung steht.

Melanie Ulbrich, die Vorsitzende des ISUV, betont, dass eine Erhöhung des Bürgergeldes um 12 Prozent zu “Motivationsdefiziten” bei Unterhaltspflichtigen führt. Auch die Festsetzung des Existenzminimums für Kinder durch die Mindestunterhaltsverordnung des Justizministeriums und das Fehlen einer entsprechenden Regelung für den Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners werden kritisiert.

Der Verband fordert eine gleichberechtigte Aufteilung des Einkommens zwischen Kind und unterhaltspflichtigem Elternteil und betont, dass jedem Unterhaltspflichtigen 50 Prozent seines Nettoeinkommens verbleiben sollten. Des Weiteren appelliert der ISUV an die Politik, den Selbstbehalt und den Mindestunterhalt parallel festzulegen, sowie eine realistische und angemessene Regelung für Wohnkosten zu finden.

Eine unzureichende Wohnungssituation stellt für viele Unterhaltspflichtige eine zusätzliche finanzielle Belastung dar. ISUV fordert daher, dass Trennungseltern nicht schlechtergestellt werden dürfen und ebenfalls Anspruch auf eine angemessene Wohnung haben sollten.

Der Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht – ISUV setzt sich vehement für eine gerechtere Regelung in Bezug auf den Unterhalt von Eltern ein und tritt für eine angemessene Aufteilung des Einkommens sowie eine realistische Berücksichtigung von Wohnkosten ein. Der Verband finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden und bietet betroffenen Bürgern kompetente Unterstützung und Beratung in familienrechtlichen Angelegenheiten.

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Pressekontakt:
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler
Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen
Tel. 09321 9 27 96 71 – j.linsler@isuv.de

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