GOÄ Reform dringend nötig: Psychotherapie-Vergütung für Privatpatienten unter gesetzlichen Kassen – DPtV kritisiert Benachteiligung durch private Krankenversicherung

Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) kritisiert, dass die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) seit 1996 nicht überarbeitet wurde und privat Versicherten in der Psychotherapie deutlich niedrigere Honorare zugesteht als gesetzlich Versicherten. Viele moderne Leistungen wie systemische oder neuropsychologische Psychotherapie sowie psychotherapeutische Sprechstunden lassen sich gar nicht oder nur umständlich abrechnen. DPtV-Bundesvorsitzender Gebhard Hentschel fordert deshalb eine zügige Reform der GOÄ, für die bereits 2022 ein aktueller Entwurf bei Gesundheitsministerium und Kammern vorliegt.
Pressemeldung:Ungleichbehandlung bei der Krankenversicherung: Privatversicherte haben das Nachsehen

Dringender Reformbedarf bei der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen

Die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) macht deutlich: Die seit 27 Jahren unveränderte Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist überholt und muss dringend reformiert werden. „Vor über drei Jahren haben wir detailliert vorgerechnet, dass die Vergütung von Privatpatient*innen schlechter ist als von gesetzlich Versicherten. Passiert ist in der Zwischenzeit nichts.“ Mit diesen Worten unterstreicht Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der DPtV, wie lange die Branche bereits auf eine längst überfällige Anpassung wartet. Die GOÄ wurde zuletzt 1996 aktualisiert, doch während sich Behandlungsformen und Leistungsangebote weiterentwickelt haben, spiegelt die Gebührenordnung dies nicht wider.

Ein zentrales Problem ist die Abrechnung neuer psychotherapeutischer Leistungen, die es zum Zeitpunkt der letzten Anpassung noch nicht gab – dazu zählen etwa die psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung, die Rezidivprophylaxe, die Systemische Therapie oder die Neuropsychologische Psychotherapie. Leistungen, auf die gesetzlich Versicherte Anspruch haben, werden privat Versicherten vorenthalten oder müssen umständlich mit sogenannten ‚Analogziffern‘ abgerechnet werden. Die GOP (Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen) ist zudem eng an die GOÄ gekoppelt. So liegt im üblichen 2,3-fachen GOÄ-Satz die Privatleistung inzwischen deutlich unter der Vergütung der gesetzlichen Krankenkassen.

Für besonders aufwendige und schwierige Behandlungen rät Hentschel deshalb, „über den Regelsatz hinauszugehen – natürlich mit Begründung. Im Einzelfall kann vor einer Behandlung auch eine abweichende Honorarvereinbarung abgeschlossen werden.“ Die Verantwortung für diesen Stillstand sieht die DPtV klar bei der Politik: „Mit den Berufsverbänden gab es unzählige Gespräche und Vorschläge. Jetzt sehen wir keine andere Möglichkeit mehr.“ Ende 2022 wurde dem Gesundheitsministerium ein aktueller GOÄ-/GOP-Entwurf von Bundesärztekammer und Psychotherapeutenkammer vorgelegt. Viele der geplanten Weiterentwicklungen und Anpassungen sind fachlich unstrittig und bereits mit der Privaten Krankenversicherung sowie der Beihilfe abgesprochen. Nach Meinung der DPtV sollten sie deshalb schnell umgesetzt werden.

Die Bedeutung der schleppenden Gebührenreform für Patient*innen und das Gesundheitssystem

Die Diskussion um die Reform der GOÄ – der Gebührenordnung für Ärzte – betrifft vor allem Privatpatientinnen und Psychotherapeutinnen, aber auch das gesamte Gesundheitssystem. Die GOÄ legt fest, wie medizinische Leistungen im privaten Bereich abgerechnet werden. Sie regelt nicht nur die Preise, sondern gibt auch die sogenannten GOP (Gebührenordnungspositionen) vor, also einzelne Abrechnungscodes für verschiedene Leistungen. Seit Jahren ist diese Ordnung nicht mehr zeitgemäß, was zu spürbaren Nachteilen für privat Versicherte, Leistungsanbieter und das Gesundheitssystem insgesamt führt.

Die aktuelle Benachteiligung von Privatversicherten hat sich über Jahrzehnte aufgebaut. Die GOÄ entspricht nicht mehr dem medizinischen Fortschritt und den aktuellen Praxisanforderungen. Das Ergebnis sind falsche Anreize und finanzielle Nachteile, die nicht nur Patientinnen betreffen, sondern auch Ärztinnen und Psychotherapeut*innen, die unter starre und veraltete Strukturen fallen. Die fehlende Aktualisierung hat insbesondere zur Folge, dass viele Leistungen nicht adäquat vergütet werden. Das hemmt Investitionen in moderne Behandlungsmethoden und erschwert die Versorgung.

Wie entstand die aktuelle Benachteiligung von Privatversicherten?

Die seit Langem ausstehende Anpassung der GOÄ hat zu einer Lücke zwischen Leistung und Vergütung geführt. Während das gesetzliche Krankenversicherungssystem regelmäßige Updates erfährt und Tarifwerke an die medizinischen Realitäten anpasst, hinkt die private Abrechnung hinterher. Diese Diskrepanz belastet Privatpatient*innen finanziell, wenn sie selbst leisten müssen, die von der GOÄ nicht in voller Höhe abgedeckt werden, und erschwert Fachkräften die Planung eines nachhaltigen Praxisbetriebs.

Wichtige Konsequenzen im Überblick:

  • Privatpatient*innen tragen teilweise höhere Kosten durch unterbewertete Leistungen.
  • Psychotherapeutinnen und Ärztinnen können zeitaufwändige, moderne Therapien nicht immer angemessen abrechnen.
  • Das gesamte System verliert an Innovationskraft und Attraktivität für Fachkräfte.
  • Diskrepanzen zwischen GOÄ und gesetzlicher Vergütung verstärken soziale Ungleichheiten.

Wie geht es weiter mit der Reform?

Die Reform der GOÄ ist ein komplexer Prozess mit hoher Sprengkraft für das Gesundheitssystem. Politisch gibt es Druck, die Gebührenordnung endlich an moderne Anforderungen anzupassen. Dabei geht es nicht nur um eine reine Preisanhebung, sondern um eine umfassende Neustrukturierung der Leistungsbewertungen. Diese soll die Versorgung verbessern und faire Konditionen für alle Beteiligten schaffen.

Die nächsten Schritte werden entscheidend sein. Eine sorgfältige Neubewertung der GOP und eine transparente Kommunikation der Veränderungen sind erforderlich, um Akzeptanz zu schaffen. Der Ausbau digitaler Abrechnungsmöglichkeiten und die stärkere Berücksichtigung psychotherapeutischer Leistungen sind zentrale Herausforderungen. Die anstehenden Reformen versprechen, ein gerechteres System zu etablieren, das Patientinnen besser schützt und zugleich Ärztinnen eine moderne, finanzielle Grundlage bietet.

Die schleppende Reform der GOÄ spiegelt damit ein grundlegendes Spannungsfeld wider: Es geht um Gerechtigkeit, versorgungsnahe Abrechnung und die Zukunftsfähigkeit des Gesundheitswesens. Der Weg hin zu einer zeitgemäßen Gebührenordnung bleibt ein Schlüsselthema, das weiterhin intensiv diskutiert und vorangetrieben werden muss.

Quelle: Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel Privatpatient*innen schlechter gestellt als gesetzlich Versicherte

15 Antworten

    1. Ach ja, Vorteile für die Privatversicherten, na klar! Was ist mit den Menschen, die sich keine teure Privatversicherung leisten können? Gleichbehandlung mag für dich überbewertet sein, aber für viele ist sie ein Grundrecht.

  1. Also ich finde es total okay, dass Privatversicherte das Nachsehen haben. Warum sollen sie bevorzugt werden?

    1. Sorry, aber das ist absoluter Quatsch! Jeder sollte die gleichen Chancen auf eine gute Gesundheitsversorgung haben. Privatversicherte zu benachteiligen ist einfach nur unfair und egoistisch.

  2. Die Privatversicherten haben doch selbst Schuld, wenn sie mehr bezahlen aber weniger Leistungen bekommen.

    1. Ach komm, höre auf mit diesem Unsinn! Es geht nicht um Neid, sondern um Gerechtigkeit. Jeder sollte Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung haben, unabhängig von seinem Versicherungsstatus. Es ist an der Zeit, diese Spaltung zu überwinden und für ein gerechtes Gesundheitssystem einzustehen.

  3. Privatversicherte sollten mehr zahlen – sie haben schließlich besseren Service und schnellere Termine!

  4. Privatversicherte haben das Nachsehen? Lasst uns über die Vorteile von privatversicherter Gesundheitsversorgung diskutieren!

  5. Also ich finde, dass Privatversicherte ruhig mehr zahlen können. Gleichberechtigung ist überbewertet!

  6. Warum sollten Privatversicherte bevorzugt werden? Gleichbehandlung für alle ist fairer und gerechter!

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