Neue Berechnungen: Veränderungen im Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung

Am Mittwoch, den 24. Januar 2024, lädt der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) zu einem Vortrag über den Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung ein. Rechtsanwalt Stefan Baader wird als Fachanwalt für Familienrecht über die Veränderungen seit dem 1. Januar 2024 referieren. Die Veranstaltung findet um 19.30 Uhr in der Casa Vielfalt in Schweinfurt statt und der Eintritt ist frei. Mit der angepassten Düsseldorfer Tabelle als Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhalts werden im Vortrag nicht nur die grundlegenden Strukturen, sondern auch Fragen zur Höhe des unterhaltsrelevanten Einkommens erläutert. Zudem gibt Rechtsanwalt Baader Hinweise, wie Ansprüche durchgesetzt werden können. Der ISUV ist als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft seit über 45 Jahren im Familienrecht tätig und vertritt die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und damit verbundenen Fragen betroffen sind.
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Bremen (VBR). Der gemeinnützige Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) lädt am Mittwoch, den 24. Januar 2024 um 19.30 Uhr zu einem Vortrag über den Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung für minderjährige und volljährige Kinder in die Casa Vielfalt in Schweinfurt ein. Der Vortrag trägt den Titel „Berechnung – Veränderungen seit 1. Januar 2024“. Rechtsanwalt Stefan Baader, Fachanwalt für Familienrecht, wird als Referent auftreten. Der Eintritt zu der Veranstaltung ist kostenlos.

Der Vortrag wird unter anderem auf die Neuanpassungen der Düsseldorfer Tabelle eingehen, die seit dem 1. Januar 2024 gelten. Obwohl die Düsseldorfer Tabelle kein Gesetz ist, wird sie von allen Gerichten als Richtlinie für die Höhe des Kindesunterhalts verwendet. Dabei spielt das „unterhaltsrelevante Einkommen“ eine entscheidende Rolle. Der Vortrag wird die grundlegenden Strukturen und Veränderungen der Düsseldorfer Tabelle erläutern und auch auf die Berechnung des Kindesunterhalts eingehen. Ein wichtiger Aspekt ist dabei der notwendige Eigenbedarf, also der „Selbstbehalt“, der dem Unterhaltspflichtigen verbleiben muss. Manchmal kann dieser Selbstbehalt sogar unterschritten werden. Der Experte wird erläutern, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Des Weiteren wird Rechtsanwalt Baader Hinweise geben, wie Unterhaltsberechtigte und Unterhaltspflichtige ihre Ansprüche durchsetzen können.

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit verbundenen Fragestellungen betroffen sind. Dazu gehören Themen wie elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemalige Ehepartner sowie Vermögensausgleich und Ausgleich der Rentenansprüche. Der ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Er finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden.

Für weitere Informationen und bei Fragen können Sie sich an Josef Linsler, den ISUV-Kontaktstellenleiter Unterfranken, wenden. Er ist unter der Telefonnummer 0170 4589571 erreichbar oder per E-Mail unter j.linsler@isuv.de. Sie können sich auch direkt an die ISUV-Bundesgeschäftsstelle in Nürnberg wenden (Postfach 210107, 90119 Nürnberg, Telefon: 0911 55 04 78, E-Mail: info@isuv.de, Website: www.isuv.de).

Der Vortrag des Interessenverbands Unterhalt und Familienrecht (ISUV) bietet eine großartige Gelegenheit, um sich über die neuen Berechnungen und Veränderungen des Kindesunterhalts nach Trennung und Scheidung zu informieren und sich mit Experten auf diesem Gebiet auszutauschen. Es ist eine wichtige Veranstaltung für alle, die mit diesem Thema konfrontiert sind und ihr Wissen vertiefen möchten.


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