Bremen (VBR). Das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht hat den Auftrag erhalten, im Jahr 2024 die Sicherheitsgesetze in Deutschland zu evaluieren. Diese Evaluierung wird im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) und des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) von dem Beschaffungsamt des BMI durchgeführt. Das Ergebnis dieser Evaluierung wird eine “Überwachungsgesamtrechnung” sein, die die Auswirkungen und die Effektivität der bestehenden Befugnisse untersucht. Dieses Vorhaben ist im Koalitionsvertrag vorgesehen.
Benjamin Strasser, der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz, erklärt dazu: “Mit der Vergabe des Auftrags für die Überwachungsgesamtrechnung ist der Startschuss gefallen. Ziel ist es, das Netz der Überwachungsbefugnisse auf wissenschaftlicher Grundlage zu analysieren. Die sorgfältige Analyse bereits vorhandener Daten und deren Zusammenspiel ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von großer Bedeutung für den Gesetzgeber. Es ist wichtig, dass der Gesetzgeber bei der Erwägung neuer Befugnisse auch die bestehenden Datensammlungen berücksichtigt und gegebenenfalls Zurückhaltung walten lässt.”
Die Überwachungsgesamtrechnung ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer grundrechtsorientierten und evidenzbasierten Innen- und Rechtspolitik, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist es essentiell, nicht nur die Verhältnismäßigkeit einzelner Überwachungsbefugnisse zu gewährleisten, sondern auch insgesamt eine angemessene Balance zwischen Freiheit und Überwachung zu finden. Die Überwachungsgesamtrechnung stellt nur den ersten Schritt dar. Im Anschluss ist geplant, eine unabhängige Freiheitskommission einzusetzen, die den Gesetzgeber bei der Entscheidung über neue Eingriffsbefugnisse beraten soll.
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im BMI, betont die Bedeutung der Sicherstellung von Freiheit und Sicherheit in Deutschland. Die unabhängige wissenschaftliche Untersuchung der Sicherheitsgesetze wird es ermöglichen, ihre Effektivität zu überprüfen und auf ein noch stabileres Fundament zu stellen. Die Ergebnisse dieser Evaluierung sollen bei zukünftigen sicherheitspolitischen Gesetzesvorhaben Berücksichtigung finden.
Die Überwachungsgesamtrechnung beinhaltet eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung, die die Auswirkungen der Überwachungsbefugnisse in den Sicherheitsgesetzen und deren praktische Anwendung auf Freiheit und Demokratie aufzeigen soll.
Mit der Vergabe des Auftrags können die Arbeiten an der Überwachungsgesamtrechnung nun beginnen. Ein erster Zwischenbericht soll in einem halben Jahr vorgelegt werden und die Evaluierung soll insgesamt ein Jahr dauern.
Die Ergebnisse der Überwachungsgesamtrechnung werden einen wichtigen Beitrag für zukünftige Gesetzgebungsprozesse im Bereich der Sicherheit leisten. Auch die geplante Freiheitskommission, die ebenfalls im Koalitionsvertrag erwähnt wird und den Gesetzgeber bei sicherheitspolitischen Vorhaben beraten soll, kann von den Ergebnissen der Evaluierung profitieren.
Parallel zur Durchführung der Überwachungsgesamtrechnung wird die Bundesregierung auch weiterhin ihre konzeptionellen Überlegungen zur Einrichtung der Freiheitskommission vorantreiben.
Wie wirkt sich das bestehende Überwachungsnetz auf die Freiheit und Demokratie in Deutschland aus?
Welche Rolle sollte die unabhängige Freiheitskommission bei der Entscheidung über neue Eingriffsbefugnisse spielen?
Teilen Sie Ihre Gedanken – Ihr Kommentar ist uns wichtig!
Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.