Unabhängige Überwachungsgesamtrechnung 2024: Wissenschaftliche Prüfung deutscher Sicherheitsgesetze – Was bedeuten Überwachung und Freiheit für die Demokratie?

Im Auftrag der Bundesministerien für Inneres und für Justiz startet das Max-Planck-Institut 2024 eine unabhängige Evaluation deutscher Sicherheitsgesetze und erstellt bis 2025 eine „Überwachungsgesamtrechnung“, die die kumulativen Auswirkungen aller Überwachungsbefugnisse untersucht. Ein erster Zwischenbericht liegt in sechs Monaten vor, der Abschlussbericht nach einem Jahr, um die Effektivität und Verhältnismäßigkeit der bestehenden Befugnisse auf wissenschaftlicher Grundlage zu bewerten. Anschließend soll eine unabhängige Freiheitskommission dem Gesetzgeber Empfehlungen für künftige sicherheitspolitische Eingriffe geben.
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Startschuss für die Evaluierung der Sicherheitsgesetze in Deutschland

Das Jahr 2024 markiert einen bedeutenden Schritt in der Überprüfung der Sicherheitsgesetze in Deutschland. Das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht wurde mit dem Auftrag betraut, im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) sowie des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) eine umfassende Evaluierung der bestehenden Sicherheitsbefugnisse vorzunehmen. Das Beschaffungsamt des BMI koordiniert diese Untersuchung, deren zentrales Ergebnis eine sogenannte „Überwachungsgesamtrechnung“ sein wird.

Diese wissenschaftliche Analyse soll die Auswirkungen und die Effektivität der aktuellen Befugnisse im Bereich der Überwachung detailliert untersuchen. Anlass für dieses Vorhaben ist die Verpflichtung aus dem Koalitionsvertrag, der eine evidenzbasierte und grundrechtsorientierte Innen- und Rechtspolitik fordert. Damit wird nicht nur die Einzeltauglichkeit von Überwachungsbefugnissen bewertet, sondern insbesondere auch das Zusammenspiel aller bestehenden Regelungen – ein Aspekt, der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von großer Bedeutung für den Gesetzgeber ist.

Benjamin Strasser, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz, erläutert dazu: "Mit der Vergabe des Auftrags für die Überwachungsgesamtrechnung ist der Startschuss gefallen. Ziel ist es, das Netz der Überwachungsbefugnisse auf wissenschaftlicher Grundlage zu analysieren." Dabei betont er, wie wichtig es sei, bestehende Datensammlungen bei der Erwägung neuer Befugnisse zu berücksichtigen und gegebenenfalls Zurückhaltung zu üben.

Die Überwachungsgesamtrechnung nimmt somit eine Schlüsselrolle ein, um die Verhältnismäßigkeit innerhalb eines freiheitlichen Rechtsstaats zu sichern und eine ausgewogene Balance zwischen Freiheit und Überwachung zu gewährleisten. Im Anschluss an diese umfassende Evaluation soll eine unabhängige Freiheitskommission eingesetzt werden, die den Gesetzgeber bei zukünftigen Entscheidungen über neue Eingriffsbefugnisse wissenschaftlich beraten wird.

Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im BMI, unterstreicht die Bedeutung dieses Schritts: "Die unabhängige wissenschaftliche Untersuchung der Sicherheitsgesetze wird es ermöglichen, ihre Effektivität zu überprüfen und auf ein noch stabileres Fundament zu stellen." Die Evaluierung wird somit eine wichtige Grundlage bilden, um sicherheitspolitische Gesetzesvorhaben künftig fundierter und transparent zu gestalten.

Die wissenschaftliche Untersuchung erstreckt sich über die praktischen Auswirkungen der Überwachungsbefugnisse auf Freiheit und Demokratie. Mit dem Beginn der Arbeiten ist nun auch ein erster Zwischenbericht in einem halben Jahr geplant, während die gesamte Evaluierung auf eine Dauer von einem Jahr angesetzt ist. Parallel dazu wird die Bundesregierung die konzeptionellen Überlegungen zur Einrichtung der Freiheitskommission weiter vorantreiben, damit deren Beratungen effektiv auf den Ergebnissen der Überwachungsgesamtrechnung aufbauen können. Dieser Prozess verspricht somit einen bedeutenden Beitrag für künftige Gesetzgebungsverfahren im sicherheitspolitischen Bereich.

Quelle: BMJ – Pressemitteilungen – Startschuss für die unabhängige wissenschaftliche Untersuchung der Sicherheitsgesetze
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