Umweltschützer begrüßen Klage von McDonald’s-Unternehmerin gegen …

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 08.09.2023
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Berlin (ots) – Mutiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes bestätigt die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Einwegsteuer und erhitzt die Gemüter bei McDonald’s. Eine Franchisenehmerin des Fast-Food-Konzerns hat nun beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen die Tübinger Verpackungssteuer eingereicht. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt das Gerichtsurteil und sieht in der Verfassungsbeschwerde ein verzweifeltes Aufbäumen gegen die wirksame Mehrwegförderung.

Mutige Kommunalpolitik wird von McDonald’s blockiert

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig, die Tübinger Steuer auf Einweggeschirr für rechtmäßig zu erklären, sorgt für Aufsehen. Doch anstatt Einweg aus den Filialen zu verbannen und auf Mehrweg umzusteigen, zieht McDonald’s alle Register, um mutige Kommunalpolitik zu verhindern, so die Bundesgeschäftsführerin der DUH, Barbara Metz. Die Verfassungsbeschwerde der McDonald’s-Unternehmerin sieht sie als Spiel auf Zeit, um wirksame Maßnahmen zur Mehrwegförderung zu verhindern.

Klarheit vom Bundesverfassungsgericht erwartet

Metz ist jedoch zuversichtlich, dass die Verfassungsbeschwerde scheitern werde und das Bundesverfassungsgericht letztendlich Klarheit schaffen wird. Die DUH fordert weiterhin alle Kommunen auf, sich dem Tübinger Mehrwegkurs anzuschließen, solange es keine bundesweite Einweg-Abgabe gibt. Bundesumweltministerin Steffi Lemke könnte das Treiben beenden, indem sie unnötiges Einweggeschirr finanziell unattraktiv macht.

Einweg Plastik schadet dem Klima und verschwendet Ressourcen

Einwegplastik schädigt das Klima und verschwendet wertvolle Ressourcen. Deshalb fordert die DUH eine bundesweite Lösung, bei der Einweg mehr kostet, um die Nutzung von Mehrweg zu fördern. Das Beispiel der Stadt Tübingen zeigt, wie wirksam eine Abgabe sein kann. Dort führte die Einwegsteuer zu einem Anstieg des Mehrwegangebots und einer Verringerung des Mülls im öffentlichen Raum.

Hintergrund zur Tübinger Verpackungssteuer

Seit dem 1. Januar 2022 gilt in Tübingen eine Verpackungssteuer. Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, die Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr oder Mitnehmen ausgeben, müssen diese Steuer entrichten. Dabei beläuft sich die Abgabe auf 50 Cent für Einwegbecher und Essensboxen sowie 20 Cent für Einwegbesteck. Eine McDonald’s-Franchisenehmerin hatte geklagt, um die Tübinger Verpackungssteuer zu kippen.

Pressekontakt:

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe, www.linkedin.com/company/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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