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TÜV-Verband informiert über technische Sicherheit und Nachhaltigkeit ab 2024

Pressemeldung:TÜV-Verband informiert über technische Sicherheit und Nachhaltigkeit ab 2024
Ab dem Jahr 2024 sollten sich Fahrzeughalter:innen, Unternehmen und Verbraucher:innen auf zahlreiche Veränderungen in Bezug auf technische Sicherheit, Nachhaltigkeit und digitale Sicherheit einstellen. Diese Neuerungen, die sowohl für die Wirtschaft als auch für den Einzelnen von großer Bedeutung sind, werden vom TÜV-Verband vorgestellt. Erfahren Sie, welche Änderungen Sie im kommenden Jahr erwarten und wie sie sich auf Ihren Alltag auswirken werden.

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Bremen (VBR). Im Jahr 2024 stehen zahlreiche Neuerungen bei der technischen Sicherheit von Fahrzeugen, Anlagen und Produkten sowie bei der Zertifizierung und Auditierung von Unternehmen an. Der TÜV-Verband e. V. informiert über die Veränderungen, die sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher relevant sind.

Im Bereich Mobilität gibt es einige wichtige Änderungen. So wird es ab dem Jahr 2024 eine neue grüne Plakette für die Hauptuntersuchung (HU) geben. Fahrzeughalterinnen und -halter, die die HU bestehen, erhalten diese Plakette mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2026. Die Ziffer auf der Plakette zeigt den Monat, in dem die nächste HU fällig ist. Alternativ kann der HU-Termin auch im Fahrzeugschein nachgeschaut werden. Wird der Termin um mehr als zwei Monate überzogen, droht ein Bußgeld bei Polizeikontrollen.

Des Weiteren werden ab Juli 2024 Fahrerassistenzsysteme wie ABS und ESP verpflichtend für alle Neufahrzeuge sein. Dies umfasst auch Systeme wie Notbremsassistenten, Spurhalteassistenten, Rückfahrassistenten und Müdigkeitswarner. Für Lkw und Busse sind Abbiegeassistenten ab diesem Zeitpunkt ebenfalls Pflicht. Diese warnen die Fahrerinnen und Fahrer, wenn sich Radfahrende oder Fußgängerinnen und Fußgänger im toten Winkel des Fahrzeugs befinden.

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Eine weitere Änderung betrifft die Kennzeichnung von Winter- und Ganzjahresreifen. Ab dem Jahr 2018 produzierte Reifen müssen das Alpine-Symbol tragen, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Zusätzlich gelten bis zum 30. September 2024 Reifen mit M+S-Kennzeichnung als wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden.

Auch der Führerscheinumtausch geht weiter. Bis zum Jahr 2033 müssen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in ein EU-einheitliches Dokument umgetauscht werden. Für Führerscheininhaberinnen und -inhaber der Jahrgänge 1965 bis 1970, deren Führerscheine bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, endet die Umtauschfrist am 19. Januar 2024. Bei Kontrollen wird ein Bußgeld fällig, wenn der alte Führerschein nicht vorgezeigt werden kann. Ab dem 19. Januar müssen dann die Führerscheine der Jahrgänge ab 1971 mit Papierführerschein umgetauscht werden.

Bei den Prämien für den Kauf von E-Autos gibt es eine Änderung. Die Bundesregierung hat aufgrund der Haushaltskrise die Kaufprämie für Elektroautos gestoppt. Bereits bestellte Fahrzeuge sollen jedoch weiterhin gefördert werden. Ob die Hersteller zusätzliche Rabatte und Kaufanreize schaffen, bleibt abzuwarten.

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Im Bereich Nachhaltigkeit werden Unternehmen schrittweise zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet. Die neue europäische Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sieht vor, dass Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen und diese von unabhängigen Stellen prüfen lassen müssen. Dabei geht es um Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz sowie soziale Aspekte der Unternehmensaktivitäten. Die Richtlinie gilt zunächst für Unternehmen, die bereits zur Abgabe von Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet sind.

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt ab dem 1. Januar 2024 erstmals für Unternehmen mit mehr als durchschnittlich 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland. Das Gesetz regelt die Einhaltung von sozialen, menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten von Unternehmen, die in internationale Lieferketten eingebunden sind.

Zudem wird ab Dezember 2024 ein einheitliches Ladekabel für Elektrogeräte vorgeschrieben. Handys, Tablets, Digitalkameras und andere elektronische Geräte müssen dann mit einem USB-C-Ladeanschluss ausgestattet sein.

Im Bereich Produktsicherheit tritt eine neue EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit am 13. Dezember 2024 in Kraft. Die Online-Händler und Logistikdienstleister werden von dieser Verordnung erfasst. Verbraucherprodukte gelten ab diesem Zeitpunkt als “auf dem Markt bereitgestellt”, wenn sie online angeboten werden. Es gelten bestimmte Kennzeichnungspflichten. Die Verordnung wird unmittelbar wirksam und muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden.

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Der TÜV-Verband e. V. ist die Interessenvertretung der TÜV-Prüforganisationen. Der Verband setzt sich für technische und digitale Sicherheit sowie Nachhaltigkeit ein. Er arbeitet eng mit politischen Institutionen, Behörden, Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbrauchern zusammen, um das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu gewährleisten und Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen.

Pressekontakt:
Maurice Shahd
Pressesprecher
TÜV-Verband e. V.
Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
030 760095-320, maurice.shahd@tuev-verband.de
www.tuev-verband.de | www.twitter.com/tuevverband

Quelle: TÜV-Verband e. V., übermittelt durch news aktuell

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TÜV-Verband: Neuerungen bei technischer Sicherheit im Jahr 2024

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