Steuertipp zum Weihnachtsgeld: Geldregen mit Abzügen

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und manche Arbeitnehmer erhalten jetzt Weihnachtsgeld. Dieses ist jedoch steuerpflichtig und kann den Steuersatz erhöhen. Wer zu viel Lohnsteuer gezahlt hat, kann diese über die Steuererklärung wieder zurückholen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe bietet Hilfe und weitere Tipps rund um die Steuererklärung an.
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Steuertipp zum Weihnachtsgeld: Geldregen mit Abzügen

Bremen (VBR). Neustadt a. d. W. (ots) – Das Jahr neigt sich dem Ende zu und für manche Arbeitnehmer bedeutet das: Es gibt jetzt nochmal einen kleinen Geldregen in Form von Weihnachtsgeld. Doch bevor man sich über die zusätzliche Sonderzahlung freut, sollte man bedenken, dass auch das Weihnachtsgeld versteuert werden muss. Dabei gibt es jedoch einen kleinen Trick, um die steuerlichen Abzüge zu minimieren. Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) erklärt, wie das funktioniert.

Laut Georgiadis liegt die Höhe des Weihnachtsgeldes in den Händen der Arbeitgeber. Manche erhalten die Hälfte ihres Monatsgehalts als Weihnachtsgeld, andere sogar ein volles Monatsgehalt. Doch unabhängig von der Höhe sind sämtliche Geldleistungen des Arbeitgebers, wie das Weihnachtsgeld oder Bonuszahlungen, steuerpflichtig.

Die Sonderzahlung führt dazu, dass der Steuersatz im entsprechenden Monat ansteigt. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer mit höheren Abzügen bei der Lohnsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer rechnen müssen. Dadurch bleibt am Ende weniger Netto vom Weihnachtsgeld übrig.

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Allerdings besteht die Möglichkeit, einen Teil der zu viel gezahlten Lohnsteuer zurückzubekommen. Dafür muss eine Steuererklärung eingereicht werden. Die Steuererklärung lohnt sich nicht nur wegen des Weihnachtsgeldes, sondern auch aufgrund von Ausgaben im Zusammenhang mit dem Beruf, Handwerkerleistungen oder hohen Krankheitskosten.

Um herauszufinden, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung lohnt, empfiehlt Georgiadis, die Hilfe des Lohnsteuerhilfevereins VLH in Anspruch zu nehmen. Unter vlh.de finden Interessierte weitere Informationen und können einen Termin mit einem der rund 3.000 Berater vereinbaren.

Wer also seine steuerlichen Abzüge optimieren und einen Teil des Weihnachtsgeldes zurückbekommen möchte, sollte die Möglichkeit einer Steuererklärung in Betracht ziehen. Weitere Tipps dazu und zu vielen anderen Themen rund um die Steuererklärung gibt es beim Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe.

Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Mail: christina.georgiadis@vlh.de
Tel.: 06321/49010

Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell

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Kleiner Geldregen am Jahresende – Das Weihnachtsgeld ist allerdings auch steuerpflichtig

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5 Antworten

  1. Ich finde, dass Weihnachtsgeld komplett abgeschafft werden sollte. Es ist nur eine zusätzliche Belastung für Unternehmen.

    1. Ich verstehe deine Sichtweise, aber Weihnachtsgeld ist oft eine Wertschätzung für die Arbeitnehmer und motiviert sie zusätzlich. Es ist wichtig, auch die Bedürfnisse der Mitarbeiter im Blick zu behalten, um eine positive Arbeitsatmosphäre zu schaffen.

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