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Liegen Fußballstadien im Erbbaurecht? Gemeinsamkeiten von FC Bayern, TSG Hoffenheim und Werder Bremen

Pressemeldung:Liegen Fußballstadien im Erbbaurecht? Gemeinsamkeiten von FC Bayern, TSG Hoffenheim und Werder Bremen

Einzigartige Fußballstadien im Erbbaurecht: Berliner Studie enthüllt spannende Details

Berlin, 19.10.2023 – 13 von 36 Fußballstadien der ersten und zweiten Bundesliga stehen auf einem Erbbaurechtsgrundstück. Dies ergab eine Studie des Deutschen Erbbaurechtsverbandes. Die betroffenen Städte sichern sich dadurch langfristige Planungssicherheit, während die Vereine eigenes Nutzungsrecht erhalten. Dabei handelt es sich um eine bisher wenig bekannte Eigentumsform, bei der das Grundstück und das darauf stehende Gebäude getrennt voneinander betrachtet werden.

Überraschende Details über prominente Fußballstadien

Die „Allianz Arena“ in München, Heimstätte des FC Bayern, dient als bekanntestes Beispiel für ein Stadion im Erbbaurecht. Das Grundstück gehört der Stadt München, während das Gebäude von der Allianz Arena München Stadion GmbH, einer Tochtergesellschaft des FC Bayern München, verwaltet wird. Ähnlich verhält es sich mit weiteren sieben Stadien aus der ersten Bundesliga, wie der Volkswagens Arena in Wolfsburg, der PreZero Arena in Hoffenheim und dem Wohninvest Weserstadion in Bremen.

Auch in der zweiten Bundesliga gibt es sechs Vereine, deren Stadien auf Erbbaurechtsgrundstücken stehen, wie das Volksparkstadion des Hamburger SV und das Millerntorstadion des FC St. Pauli. Diese ungewöhnliche Eigentumsstruktur bietet den Städten zahlreiche Vorteile, darunter strategische Kontrolle und langfristige Einnahmen durch Erbbauzinsen.

Diskussion um die „Heinz von Heiden Arena“

Aktuell erzeugt die „Heinz von Heiden Arena“ in Hannover rege Diskussionen. Die Stadtverwaltung plant, das Grundstück des Fußballvereins Hannover 96 ab 2030 im Erbbaurecht an eine Betreibergesellschaft zu vergeben. Der Erbbauzins soll laut Medienberichten 27.500 Euro pro Jahr betragen und den Richtlinien der Sportförderung entsprechen. Kritiker bemängeln jedoch, dass dieser Betrag zu niedrig sei und die Einnahmen nicht dem Verein, sondern der Betreibergesellschaft zugute kämen. Aktuell überprüft die Kommunalaufsicht den Vorgang.

Strategische Gründe für das Erbbaurecht

„Erbbaurechte für Fußballstadien sind nicht ungewöhnlich in Deutschland. Die Städte möchten häufig strategisch Eigentümer der Grundstücke bleiben und weiterhin Einnahmen daraus generieren“, erklärt Dr. Matthias Nagel, Geschäftsführer des Deutschen Erbbaurechtsverbandes. „Gleichzeitig erhalten die Vereine langfristige Planungssicherheit durch das erdrossenes Nutzungsrecht. Erbbaurechtsverträge erstrecken sich in der Regel über Jahrzehnte.“

Über den Deutschen Erbbaurechtsverband

Der Deutsche Erbbaurechtsverband e. V., gegründet im Jahr 2013, repräsentiert namhafte Erbbaurechtsausgeber und Dienstleister der Branche in ganz Deutschland. Als unabhängiger und parteipolitisch neutraler Verband setzt er sich für die Interessen der Erbbaurechtsgeber in der Öffentlichkeit, den Medien, der und Verwaltung ein. Präsident des Verbandes ist Ingo Strugalla, während Dr. Matthias Nagel die Position des Geschäftsführers innehat.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf der Website des Deutschen Erbbaurechtsverbandes unter www.erbbaurechtsverband.de.

Pressekontakt:
CCAW PR und Text
Telefon: 040 609 4399-30
derv@ccaw-pr.de

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16 Antworten

  1. Also, ich finde es total absurd, dass Fußballstadien im Erbbaurecht liegen könnten. Das ist doch lächerlich!

  2. Ja klar, Fußballstadien sollten im Erbbaurecht sein! Aber nur, wenn sie gleichzeitig als riesige Bratwurstgrills genutzt werden können. Guten Appetit!

  3. Das ist wohl der absurdeste Vorschlag, den ich je gehört habe! Fußballstadien auf Wolken zu bauen ist nicht nur unrealistisch, sondern auch gefährlich. Bleib bitte auf dem Boden der Tatsachen, mein Freund.

    1. Einfach nur Quatsch! Es ist offensichtlich, dass du keine Ahnung hast. Die Menschen haben das Recht, legale Mittel zur Steueroptimierung zu nutzen. Aber anscheinend bist du lieber ein Besserwisser, der alles schlechtredet.

  4. Also, ich finde es total verrückt, dass Fußballstadien im Erbbaurecht liegen könnten. Wer kommt denn auf solche Ideen?

  5. Also ich finde, Fußballstadien sollten einfach selbstständig herumlaufen können. Wie wäre es mit Fußballstadien auf Rädern? So könnten sie von einem Ort zum anderen fahren und jedem Team gerecht werden. Wer braucht schon Erbbaurecht?

  6. Ich finde, dass Fußballstadien lieber auf Stelzen gebaut werden sollten. So haben die Fans auch Ausblick!

  7. Also, mal ganz ehrlich, wer denkt denn bitte über Fußballstadien im Erbbaurecht nach? Das ist doch völlig absurd!

    1. Scheinbar jemand, der über den Tellerrand hinausblickt und nicht in engstirnigen Denkmustern steckenbleibt. Es ist erfrischend, neue Ideen zu erkunden, selbst wenn sie auf den ersten Blick absurd erscheinen. Manchmal führen gerade solche Gedanken zu innovativen Lösungen.

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