AOK-Bundesverband lobt grundsätzliche Weichenstellungen, kritisiert Details

Der AOK-Bundesverband betont die "Schlüsselrolle" der elektronischen Patientenakte (ePA) und begrüßt die Pläne zur systematischen und effektiven Nutzung von Gesundheitsdaten. Die Digitalgesetze enthalten wichtige Weichenstellungen für die Digitalisierung des Gesundheitswesens, sind jedoch noch an zahlreichen Stellen nachzubessern. Erfahren Sie mehr über die geplanten Maßnahmen und die Forderungen der AOK für eine effiziente und sichere Patientenversorgung.
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AOK-Bundesverband lobt grundsätzliche Weichenstellungen, kritisiert Details

Bremen (VBR). Die elektronische Patientenakte (ePA) spielt eine “Schlüsselrolle” im Gesundheitswesen, so der AOK-Bundesverband anlässlich der Anhörung zu den beiden Digitalgesetzen im Gesundheitsausschuss. Die AOK begrüßt die Pläne zur systematischen Nutzung von Gesundheitsdaten, sieht jedoch noch Verbesserungsbedarf in den Gesetzentwürfen der Ampel-Regierung.

Der Ausbau der ePA zur zentralen Versichertenplattform ermöglicht eine transparente Einsicht in die eigenen Gesundheitsdaten für Versicherte und erleichtert den digitalen Austausch von behandlungsrelevanten Informationen für Ärzte. Das führt zu besser abgestimmten Behandlungsprozessen und vermeidet unnötige Mehrfachuntersuchungen. Allerdings könnte aufgrund von Effizienzgründen zukünftig auf die doppelte Speicherung von Notfalldaten in der ePA und der elektronischen Gesundheitsakte (eGK) verzichtet werden.

Des Weiteren begrüßt die AOK den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG), der die Übertragung der ePA beim Kassenwechsel regelt. Dadurch können Krankengeschichten nahtlos über den Lebensverlauf hinweg abgebildet werden. Allerdings sollten auch Vorkehrungen für die Übermittlung von Widerspruchsbekundungen zwischen den Krankenkassen geschaffen werden, um unnötige Hürden bei der Nutzung des Opt-Out-Rechts für die ePA zu vermeiden.

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Hinsichtlich der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) befürwortet die AOK die Aufhebung der pauschalen Begrenzung für ärztliche Videosprechstunden im Rahmen des DigiG. Damit wird die Inanspruchnahme digitaler ärztlicher Versorgung vereinfacht und gleichzeitig die Qualität und Kontinuität der Versorgung sichergestellt. Die geplante Erweiterung des Leistungsanspruchs bei DiGAs auf höhere Risikoklassen sieht die AOK jedoch kritisch. Es fehlt ein äquivalenter Nutzennachweis im Vergleich zur Standardtherapie, wodurch ein enormes Kostenrisiko für die gesetzlichen Krankenkassen entsteht. Die AOK fordert außerdem eine grundsätzliche Reform der Preisbildung bei DiGAs, um Innovation und Wirtschaftlichkeit in der Versorgung besser auszugleichen.

Im Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG) begrüßt die AOK vor allem die Möglichkeit für Krankenkassen, datengestützte Auswertungen zum individuellen Gesundheitsschutz und zur Verbesserung der Versorgung vorzunehmen. Auf Basis der vorhandenen Daten können beispielsweise mögliche Wechselwirkungen von verordneten Arzneimitteln aufgezeigt werden. Zudem lassen sich Krankheits- und Pflegerisiken analysieren und für gezielte Informationen nutzen. Die AOK unterstützt auch die Verknüpfung von Daten aus dem geplanten Forschungsdatenzentrum mit jenen aus den Krebsregistern zur Erforschung neuer Therapieformen bei Krebserkrankungen.

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Einige Punkte im GDNG-Entwurf erfordern jedoch Nachbesserungen aus Sicht der AOK. Die Vorabübermittlung der Kassendaten für den Forschungsdatensatz bedeutet einen erhöhten bürokratischen Aufwand, ohne einen äquivalenten Nutzen zu bieten. Außerdem sollte der Nutzerkreis für Daten des Forschungsdatenzentrums nicht uneingeschränkt geöffnet werden, um die Privilegierung der wissenschaftlichen Forschung zu wahren. Die mögliche Bereitstellung von Daten für kommerzielle Forschung gefährdet das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Digitalisierung des Gesundheitswesens, betont die AOK.

Insgesamt sieht die AOK die Digitalisierung des Gesundheitswesens als Chance für einen transparenten Zugang zu Gesundheitsdaten und eine Verbesserung der Versorgung. Allerdings sind noch Anpassungen erforderlich, um Effizienz, Qualität, und Vertrauen zu gewährleisten. Die Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum DigiG und zum GDNG können auf der Webseite des Unternehmens eingesehen werden.

Quelle:
AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell

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AOK zu Digitalgesetzen: Lob für grundsätzliche Weichenstellungen, Kritik im Detail

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Pressemeldung:AOK-Bundesverband lobt grundsätzliche Weichenstellungen, kritisiert Details

17 Antworten

    1. Ach komm, reg dich doch nicht auf! Die AOK hat doch recht, wenn sie auf Missstände hinweist. Typisch für dich, immer gleich alles schlechtzureden. Informier dich lieber richtig, bevor du solche Kommentare abgibst.

  1. Ich finde die Details sind genauso wichtig wie die grundsätzlichen Weichenstellungen. Alles oder nichts!

    1. Na ja, das sehe ich ganz anders. Details können wichtig sein, aber letztendlich zählen die grundlegenden Entscheidungen. Wer sich zu sehr in Kleinigkeiten verliert, verpasst oft den großen Zusammenhang. Alles oder nichts ist vielleicht etwas übertrieben.

    1. Sorry, aber das ist eine ziemlich oberflächliche Aussage. Die Details sind wichtig, um fundierte Entscheidungen zu treffen. Wenn der AOK-Bundesverband meckert, dann hat er wahrscheinlich gute Gründe dafür. Vielleicht solltest du dich genauer informieren, bevor du urteilst.

  2. Also, ich muss sagen, ich finde diese grundsätzlichen Weichenstellungen großartig, aber diese Details sind echt zum Kotzen!

  3. Ich finde es echt lächerlich, wie der AOK-Bundesverband immer nur rumnörgelt. Ändert doch selbst was!

  4. Ich finde es gut, dass der AOK-Bundesverband grundsätzliche Weichenstellungen lobt, aber Details sind immer wichtig!

  5. Ich finde es gut, dass der AOK-Bundesverband die grundsätzlichen Weichenstellungen lobt. Details können immer verbessert werden.

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