Steuererklärung: Mit freiwilliger Abgabe zu mehr Geld im neuen Jahr

"Steigern Sie Ihre Chancen auf eine erhebliche Steuerrückerstattung - ohne Pflicht zur jährlichen Steuererklärung. Lohnsteuerhilfe Bayern e.V enthüllt, wie 88% der freiwilligen Steuerklärungen zu einer durchschnittlichen Rückerstattung von 1.095 Euro führen können, und warum Sie auch davon profitieren könnten. Interesse geweckt? Lesen Sie weiter, um zu erfahren, ob sich das "Unterfangen" für Sie lohnt."

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Bremen (VBR). Obwohl die freiwillige Einreichung einer Steuererklärung oft als langwierig und mühsam angesehen wird, weisen Statistiken darauf hin, dass sie in der Regel finanziell vorteilhaft sein kann. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. (Lohi) empfiehlt daher die freiwillige Abgabe und erklärt, für wen dieser Schritt insbesondere vorteilhaft sein kann.

Allein die entscheidende Statistik sollte alle Skeptiker zum Nachdenken anregen: 88 Prozent aller freiwillig eingereichten Steuererklärungen führen zu einer Rückerstattung. Laut Statistischem Bundesamt beträgt diese im Durchschnitt 1.095 Euro pro Steuerjahr – ein Betrag, der in vielen Fällen sogar vervierfacht werden kann.

Die Lohnsteuer wird für Angestellte unterjährig automatisch vom Gehalt abgezogen und zum Fiskus übermittelt – eine Art Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Für bestimmte Steuerklassen und Szenarien nimmt das Finanzamt an, dass dadurch alle Steueransprüche abgegolten sind. Daher ist eine Steuererklärung nicht immer obligatorisch. Die Steuerzahlenden jedoch, könnten profitieren. Denn durch die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung kann oft einiges an Geld zurückerhalten werden, da fast jeder Steuerzahler einige Kosten absetzen kann.

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Zudem weist die Lohi darauf hin, dass eine freiwillige Steuererklärung – auch Antragsveranlagung genannt – bis zu vier Jahre rückwirkend eingereicht werden kann. Dies bietet ausreichend Zeit, um geltend gemachte Kosten zu kalkulieren und den entsprechenden Antrag vorzubereiten. Aber Vorsicht: Wenn die Frist übersehen wird, gibt es keine Verlängerung.

Wer sich nun fragt, ob die freiwillige Einreichung der Steuererklärung in seinem Fall sinnvoll ist, kann eine Vielzahl von Faktoren in Betracht ziehen. Dazu gehören hohe Werbungskosten über dem Pauschbetrag, Kosten für eine private Krankenversicherung, Kinderbetreuungskosten, Ausbildungsfreibeträge für volljährige Kinder Außergewöhnliche Belastungen wie hohe medizinische Kosten oder Handwerkerrechnungen und vieles mehr.

Sollte es dennoch wider Erwarten zu einer Nachzahlung kommen, kann der Antrag innerhalb eines Monats zurückgenommen werden. So steht man am Ende so da, als ob die Steuererklärung nie eingereicht worden wäre. Alternativ kann man sich das voraussichtliche Steuerergebnis berechnen lassen und auf dieser Grundlage entscheiden, ob die Einreichung sinnvoll ist.

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Bleibt also die Frage: Wie kann ein langwieriges und komplexes Prozedere wie die Steuererklärung so umgewandelt werden, dass es sich lohnt? Die Antwort der Lohnsteuerhilfe Bayern ist einfach und vielversprechend: Durch freiwillige Abgabe und fundierte Kenntnisse der zu berücksichtigenden Faktoren. Denn am Ende könnte es eine attraktive Rückerstattung geben.


Nachdem Sie die vielen Aspekte und potenziellen Vorteile einer freiwilligen Steuererklärung gelesen haben, könnten Sie sich fragen, ob es sich für Ihre persönliche Situation lohnt. Haben Sie beispielsweise große Werbungskosten oder Sonderausgaben geleistet, die eine Steuererstattung wahrscheinlich machen? Oder sind Sie eher zögerlich, da der damit verbundene Aufwand abschreckend wirkt? Auch die Möglichkeit, bei eventuellen Nachzahlungen den Antrag zurückziehen zu können, könnte einen neuen Blickwinkel auf die Thematik ermöglichen. Wie haben Sie bislang das Thema Steuererklärung gehandhabt und sehen Sie nun Aspekte, die Sie dazu bewegen, Ihre bisherige Vorgehensweise zu überdenken?

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Guter Vorsatz für’s neue Jahr: freiwillige Abgabe der Steuererklärung

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In Höxter, Westfalen, bereitet sich ein Team aus 100 speziell ausgebildeten Einsatzkräften der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) und des Technischen Hilfswerks (THW) in einer großangelegten Übungsaktion auf Hochwasserkatastrophen vor. Unter dem Titel „Flood Rescue using Boats“ (FRB) simulieren sie vom 24. bis zum 28. April das Evakuieren von Personen und die Versorgung von Verletzten in überschwemmten Gebieten. Dieses gemeinsame Modul, das sowohl national als auch international zum Einsatz kommen soll, demonstriert beispielhaft die enge Zusammenarbeit zwischen DLRG und THW in der Katastrophenhilfe. Ihre Mission: Leben retten, wann immer und wo immer es nötig ist.

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Neue Ausgabe: Leitfaden zu Baulärm-Vermeidung erschienen

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Zukunft Heizen: Hybrid und Green Fuels Revolutionieren

Berlin, 26. April 2024 – In einer Zeit, in der der Klimawandel die weltweite Agenda bestimmt und die Energiewende in aller Munde ist, stehen erneuerbare Energiequellen im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Der en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. wirft ein neues Licht auf die Möglichkeiten, die Gebäudeenergiegesetz (GEG) für die Nutzung erneuerbarer flüssiger Brennstoffe in Heizsystemen bietet. Auf der Fachmesse IFH/Intherm in Nürnberg betonte der Verband die Praxistauglichkeit dieser klimafreundlichen Optionen und forderte gesetzliche Anpassungen für eine effizientere Nutzung. Mit etwa 5,1 Millionen Ölkesseln und 650.000 Flüssiggasheizungen in Deutschland steht die Branche vor einer großen Herausforderung, doch auch vor enormen Chancen, einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

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DUH gegen Klimaschutz-Gesetzentschärfung: Ein dringender Appell

In einem dramatischen Appell fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am 26. April 2024 den Bundesrat dazu auf, eine bedeutende Änderung am Klimaschutzgesetz abzulehnen, welche verheerende Folgen für den Klimaschutz in Deutschland mit sich bringen könnte. Nachdem der Bundestag einer Gesetzesnovelle zugestimmt hat, die nach Einschätzung von Umwelt- und Klimaschutzexperten als verfassungswidrig gilt, steht die Bundesrepublik vor einer potenziellen Klimaschutzkrise – ohne verpflichtende Maßnahmen und mit der drohenden Gefahr, milliardenschwere Strafzahlungen an die EU zu leisten. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, bezeichnet den Tag der Zustimmung als “rabenschwarzen” Tag für den Klimaschutz und kündigt an, alle rechtlichen Mittel zur Durchsetzung eines wirksamen Klimaschutzes zu prüfen und zu ergreifen.

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ZIA fordert zügige Umsetzung von Solarpaket II

Berlin, 26. April 2024 – In einer wegweisenden Abstimmung hat der Bundestag heute das Solarpaket I verabschiedet und damit einen entscheidenden Schritt zur Förderung der Photovoltaik in der Immobilienwirtschaft getan. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA), als prominenter Vertreter der Branche, lobt die Entscheidung und drängt auf die schnelle Umsetzung weiterführender Maßnahmen in einem anvisierten Solarpaket II. Mit dem Fokus auf eine effizientere Nutzung von Solarstrom und der Forderung nach einer umfassenden Digitalisierung und Beschleunigung von Netzanschlussverfahren, steht das deutsche Parlament kurz davor, die Weichen für eine klimaneutrale Zukunft im Gebäudesektor zu stellen. Doch die Zeit drängt, denn bis zur Bundestagswahl im nächsten Jahr müssen noch bedeutende Hürden genommen werden.

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Solarpaket I setzt neue Impulse für die Energiewende

Berlin, 26. April 2024 – In einer beispiellosen Initiative zur Förderung der Energiewende hat der Bundestag heute das bahnbrechende Solarpaket I verabschiedet. Dieses Gesetzespaket kennzeichnet einen entscheidenden Vorstoß in der Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere im Bereich der Photovoltaik. Laut Simone Peter, der Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), setzt dieses neue Paket deutliche Zeichen für einen beschleunigten Ausbau der Solar-, Wind- und Biogasenergien sowie für eine stärkere Förderung heimischer Produktionskapazitäten. Trotz des großen Schrittes hin zur Energiewende werden bereits Stimmen laut, die weitere Reformschritte in Bereichen wie Steuergesetzgebung und Netzzugang fordern, um Deutschlands Energiezukunft nachhaltig zu sichern.

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Warnstreiks bei Telekom ausgeweitet: Massive Aktionen geplant

In einem eindrucksvollen Zeichen der Solidarität und Entschlossenheit dehnt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Warnstreikaktionen bei der Deutschen Telekom vor der nächsten Verhandlungsrunde dramatisch aus. Am Montag, dem 29. April 2024, werden nicht nur in zahlreichen Städten wie Hamburg, Dortmund, Mainz, und München, sondern auch auf dem Gipfel des Brockens im Harz, Kundgebungen und Aktionen stattfinden, um die Forderungen der Beschäftigten nach gerechter Entlohnung zu unterstreichen. Nachdem bereits über 12.500 Angestellte der Telekom ihren Unmut in vollschichtigen Warnstreiks gezeigt haben, erhöht ver.di den Druck auf die Arbeitgeberseite mit einem unmissverständlichen Appell nach einem verhandlungsfähigen Angebot. Die entscheidende dritte Verhandlungsrunde am 29. und 30. April steht bevor, und die Kämpferherzen der Gewerkschaftsmitglieder schlagen im Einklang für eine deutliche Entgeltsteigerung und bessere Bedingungen.

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Berlin stoppt Holzeinschlag – Erster Schritt zu grüneren Wäldern

Berlin, 26. April 2024 – In einem bemerkenswerten Schritt zum Schutz der Berliner Stadtwälder hat Umweltsenatorin Manja Schreiner ein Moratorium für den Holzeinschlag verordnet, ein Vorhaben, das von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) mit Nachdruck unterstützt wird. Angesichts der kritischen ökologischen Situation dieser grünen Oasen in der Hauptstadt wird die Entscheidung als dringend notwendiger Wendepunkt in der Bewirtschaftung der Wälder gesehen. Eine solche Maßnahme soll den Weg für eine nachhaltigere und klimaangepasste Gestaltung dieser lebenswichtigen Grünflächen ebnen, von der sowohl die Ökosysteme als auch die 3,9 Millionen Berlinerinnen und Berliner profitieren werden. Das aktuelle Moratorium gilt als erster Schritt auf dem Weg, die urbanen Wälder vor weiteren ökonomisch getriebenen Schädigungen zu bewahren und stattdessen ihre Rolle als “grüne Lungen” der Stadt zu stärken.

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