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Steuererklärung: Mit freiwilliger Abgabe zu mehr Geld im neuen Jahr

Pressemeldung:Steuererklärung: Mit freiwilliger Abgabe zu mehr Geld im neuen Jahr
"Steigern Sie Ihre Chancen auf eine erhebliche Steuerrückerstattung - ohne Pflicht zur jährlichen Steuererklärung. Lohnsteuerhilfe Bayern e.V enthüllt, wie 88% der freiwilligen Steuerklärungen zu einer durchschnittlichen Rückerstattung von 1.095 Euro führen können, und warum Sie auch davon profitieren könnten. Interesse geweckt? Lesen Sie weiter, um zu erfahren, ob sich das "Unterfangen" für Sie lohnt."

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Bremen (VBR). Obwohl die freiwillige Einreichung einer Steuererklärung oft als langwierig und mühsam angesehen wird, weisen Statistiken darauf hin, dass sie in der Regel finanziell vorteilhaft sein kann. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. (Lohi) empfiehlt daher die freiwillige Abgabe und erklärt, für wen dieser Schritt insbesondere vorteilhaft sein kann.

Allein die entscheidende Statistik sollte alle Skeptiker zum Nachdenken anregen: 88 Prozent aller freiwillig eingereichten Steuererklärungen führen zu einer Rückerstattung. Laut Statistischem Bundesamt beträgt diese im Durchschnitt 1.095 Euro pro Steuerjahr – ein Betrag, der in vielen Fällen sogar vervierfacht werden kann.

Die Lohnsteuer wird für Angestellte unterjährig automatisch vom Gehalt abgezogen und zum Fiskus übermittelt – eine Art Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Für bestimmte Steuerklassen und Szenarien nimmt das Finanzamt an, dass dadurch alle Steueransprüche abgegolten sind. Daher ist eine Steuererklärung nicht immer obligatorisch. Die Steuerzahlenden jedoch, könnten profitieren. Denn durch die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung kann oft einiges an Geld zurückerhalten werden, da fast jeder Steuerzahler einige Kosten absetzen kann.

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Zudem weist die Lohi darauf hin, dass eine freiwillige Steuererklärung – auch Antragsveranlagung genannt – bis zu vier Jahre rückwirkend eingereicht werden kann. Dies bietet ausreichend Zeit, um geltend gemachte Kosten zu kalkulieren und den entsprechenden Antrag vorzubereiten. Aber Vorsicht: Wenn die Frist übersehen wird, gibt es keine Verlängerung.

Wer sich nun fragt, ob die freiwillige Einreichung der Steuererklärung in seinem Fall sinnvoll ist, kann eine Vielzahl von Faktoren in Betracht ziehen. Dazu gehören hohe Werbungskosten über dem Pauschbetrag, Kosten für eine private Krankenversicherung, Kinderbetreuungskosten, Ausbildungsfreibeträge für volljährige Kinder Außergewöhnliche Belastungen wie hohe medizinische Kosten oder Handwerkerrechnungen und vieles mehr.

Sollte es dennoch wider Erwarten zu einer Nachzahlung kommen, kann der Antrag innerhalb eines Monats zurückgenommen werden. So steht man am Ende so da, als ob die Steuererklärung nie eingereicht worden wäre. Alternativ kann man sich das voraussichtliche Steuerergebnis berechnen lassen und auf dieser Grundlage entscheiden, ob die Einreichung sinnvoll ist.

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Bleibt also die Frage: Wie kann ein langwieriges und komplexes Prozedere wie die Steuererklärung so umgewandelt werden, dass es sich lohnt? Die Antwort der Lohnsteuerhilfe Bayern ist einfach und vielversprechend: Durch freiwillige Abgabe und fundierte Kenntnisse der zu berücksichtigenden Faktoren. Denn am Ende könnte es eine attraktive Rückerstattung geben.


Nachdem Sie die vielen Aspekte und potenziellen Vorteile einer freiwilligen Steuererklärung gelesen haben, könnten Sie sich fragen, ob es sich für Ihre persönliche Situation lohnt. Haben Sie beispielsweise große Werbungskosten oder Sonderausgaben geleistet, die eine Steuererstattung wahrscheinlich machen? Oder sind Sie eher zögerlich, da der damit verbundene Aufwand abschreckend wirkt? Auch die Möglichkeit, bei eventuellen Nachzahlungen den Antrag zurückziehen zu können, könnte einen neuen Blickwinkel auf die Thematik ermöglichen. Wie haben Sie bislang das Thema Steuererklärung gehandhabt und sehen Sie nun Aspekte, die Sie dazu bewegen, Ihre bisherige Vorgehensweise zu überdenken?

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Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Guter Vorsatz für’s neue Jahr: freiwillige Abgabe der Steuererklärung

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