Deutsche Umwelthilfe verklagt Konzerne und Franchise-Händler auf Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die Konzerne und Franchise-Händler der Schul-Ketten Starbucks, Edeka, Rewe und Yormas verklagt, da diese gegen die gesetzliche Mehrwegangebotspflicht verstoßen haben. Bereits im Januar hatte die DUH bei Testbesuchen zahlreiche Verstöße festgestellt, doch die Unternehmen weigerten sich, sich zur Einhaltung zu verpflichten. Im Gegensatz dazu haben andere Unternehmen wie Backwerk oder Cinestar ihr Mehrwegangebot verbessert und sich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet. Dennoch gehören fehlende Mehrwegangebote, wenige Informationen, nicht vorhandene Anreize zur Mehrwegnutzung und ein Wirrwarr aus unterschiedlichen Mehrwegsystemen weiterhin zur Tagesordnung.
Um die Mehrwegangebotspflicht endlich ernst zu nehmen und in der Breite umzusetzen, fordert die DUH Umweltministerin Steffi Lemke zur zügigen Kontrolle der Unternehmen auf. Zudem sollen die Bundesländer festgestellte Verstöße konsequent sanktionieren. Die DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz äußerte sich besorgt über die Tatsache, dass es erschreckend ist, dass millionenschwere Unternehmen dazu gezwungen werden müssen, geltende Gesetze einzuhalten. Sie appellierte an die Unternehmen, konsequent das Mehrwegangebot nachzubessern und Verstöße auszuschließen.
Zusätzlich sind aktive Informationen der Verbraucher über das Mehrwegangebot, finanzielle Anreize zur Mehrwegnutzung und einheitliche Mehrwegsysteme unerlässlich. Thomas Fischer, Leiter für Kreislaufwirtschaft bei der DUH, betonte, dass die fehlende Einsicht der Unternehmen belegt, dass die Gastronomiekonzerne von sich aus keinen Mehrwegwandel herbeiführen werden. Deshalb sei es von entscheidender Bedeutung, dass Umweltministerin Steffi Lemke verbindliche Vorgaben macht.
Die Hintergründe: Kaffeehausketten, Fast-Food-Restaurants, Bäckereien, Kinos und weitere Unternehmen sind in Deutschland jährlich für mehr als 5,8 Milliarden Einweg-Becher und 4,3 Milliarden Wegwerf-Essensboxen verantwortlich. Die Verwendung von Mehrwegverpackungen kann Abfälle vermeiden, Ressourcen schonen und das Klima schützen. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung die Mehrwegangebotspflicht eingeführt. Die DUH hofft, dass ihre Klagen gegen Konzerne und Franchise-Händler für eine breitere Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht sorgen und die Umwelt geschont wird.
Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel Verstöße gegen Mehrwegangebotspflicht: Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Starbucks, …
Original-Content übermittelt durch news aktuell.
Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.
Weitere Informationen über den Verband
– Der Verband “Deutsche Umwelthilfe e.V.” (DUH) ist eine deutsche Umweltorganisation.
– Die DUH wurde 1975 gegründet und hat ihren Sitz in Berlin.
– Der Verband hat circa 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
– Die DUH hat über 4000 Mitglieder und Förderer.
– Der Vorstand besteht aus drei Personen.
– Die DUH ist gemeinnützig und finanziert sich zum größten Teil durch Spenden und Mitgliedsbeiträge.
– Der Verband setzt sich u.a. für den Klimaschutz, für eine nachhaltige Mobilität und gegen Umweltverschmutzung ein.
– Die DUH ist in verschiedenen Bereichen aktiv, wie zum Beispiel im Bereich Verkehr, Abfallwirtschaft oder Energie.
– Der Verband hat sich auch in verschiedenen Kampagnen und Aktionen engagiert, wie zum Beispiel gegen Plastiktüten oder für saubere Luft in Innenstädten.
– Die DUH arbeitet auch auf internationaler Ebene und kooperiert mit anderen Umweltorganisationen und Initiativen.