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Deutsche Umwelthilfe drängt auf Einwegabgaben und strengere Bestimmungen zur Überarbeitung des Verpackungsgesetzes

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Berlin, 28.06.2023 – 13:34

Mehrwegangebotspflicht für Getränke: Deutsche Umwelthilfe fordert verbindliche Zielvorgaben und Einwegabgabe auf Bundesebene

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die Eckpunkte zur Überarbeitung des Verpackungsgesetzes, die vom Bundesumweltministerium vorgelegt wurden, kritisiert. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation ist der Meinung, dass die geplante Mehrwegangebotspflicht für Getränkeflaschen ohne verpflichtende Quotenvorgaben nicht ausreicht, um umweltfreundliche Mehrwegverpackungen zum neuen Standard zu machen. Auch die Ausweitung der Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie auf alle Einwegverpackungen und das Verbot von Einweg beim Vor-Ort-Verzehr reichen nach Ansicht der DUH nicht aus. Stattdessen fordert die Organisation eine Einwegabgabe nach dem Vorbild von Tübingen auf Bundesebene.

Mehrwegangebotspflicht ohne verbindliche Quotenvorgaben ist wenig wirksam

Die DUH betont, dass eine Mehrwegangebotspflicht für Getränkeflaschen ohne verbindliche Zielvorgaben insbesondere Discountern wie Aldi oder Lidl Schlupflöcher bietet, um die Regelung zu umgehen. Die Organisation hält eine Einwegabgabe von mindestens 20 Cent zusätzlich zum Pfand auf Einweg-Plastikflaschen und Dosen für den geeignetsten Ansatz, um Verbraucherinnen und Verbraucher finanziell dazu zu motivieren, auf Mehrweg umzusteigen. Die Bundesumweltministerin Steffi Lemke wird aufgefordert, ihre Pläne zur Überarbeitung des Verpackungsgesetzes entsprechend anzupassen.

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Rücknahmepflicht von Mehrwegflaschen im Handel verbessert, aber Rückführung muss sichergestellt werden

Die DUH begrüßt die geplante Rücknahmepflicht von allen Getränkemehrwegflaschen im Handel, weist jedoch darauf hin, dass sichergestellt werden muss, dass zurückgegebene Flaschen schnellstmöglich zur Wiederbefüllung in den Mehrwegkreislauf gelangen. Eine Verzögerung oder Behinderung der Rückführung leerer Mehrwegflaschen durch einwegorientierte Discounter darf nicht akzeptiert werden.

Testbesuche belegen Ausnutzung von Ausnahmeregelungen durch Fast-Food-Ketten

Die DUH hat in Testbesuchen zur Umsetzung der seit Januar 2023 geltenden Mehrwegangebotspflicht festgestellt, dass insbesondere Fast-Food-Ketten wie McDonald’s oder Burger King gezielt die Ausnahmeregelung für Einweg-Geschirr aus Pappe und Aluminium genutzt haben, um sich von der Mehrwegpflicht zu befreien. Die Umstellung auf Einweg aus Pappe wird jedoch als nicht umweltfreundlich betrachtet. Daher ist es positiv, dass die DUH-Forderung zur Schließung dieser Regelungslücke umgesetzt werden soll. Auch das Einwegverbot für den Vor-Ort-Verzehr in der Gastronomie, wie es bereits in Frankreich besteht, wird von der DUH befürwortet.

Einwegabgabe als finanzieller Anreiz notwendig

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Die DUH weist darauf hin, dass to-go-Verpackungen das größte Problem darstellen. Ein Einwegverbot für den Vor-Ort-Konsum löst dieses Problem nicht vollständig. Die Einführung einer Einwegabgabe auf Einweg-Geschirr wird als wirksamer finanzieller Anreiz angesehen. Die in Tübingen bereits bestehende kommunale Einwegsteuer hat gezeigt, wie erfolgreich dieses Instrument in der Förderung von Mehrweg ist. Die DUH fordert Umweltministerin Lemke auf, eine solche Abgabe auch auf Bundesebene einzuführen.

Weitere Testergebnisse werden in digitaler Pressekonferenz vorgestellt

Die Ergebnisse weiterer Testbesuche zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht werden von der DUH in einer digitalen Pressekonferenz am Mittwoch, den 5. Juli 2023 um 10 Uhr vorgestellt. Für weitere Informationen und die Anmeldung zur Pressekonferenz können sich Interessierte an presse@duh.de wenden.

Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe, www.linkedin.com/company/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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13 Antworten

    1. Es ist offensichtlich, dass du die Bedeutung von Nachhaltigkeit nicht verstehst. Wir müssen Verantwortung für unsere Umwelt übernehmen, auch wenn es Geld kostet. Wenn dir das lächerlich erscheint, dann solltest du vielleicht über deine Prioritäten nachdenken.

    1. Ja, es ist absolut notwendig! Unsere Umwelt leidet bereits unter dem Plastikmüll und den schädlichen Auswirkungen. Es ist an der Zeit, Verantwortung zu übernehmen und Maßnahmen zu ergreifen, um unseren Planeten zu schützen. Die Kosten sind minimal im Vergleich zu den langfristigen Schäden, die wir verursachen könnten.

    1. Also ehrlich gesagt, finde ich deine Meinung ziemlich ignorant. Es geht nicht darum, wer das bezahlt, sondern um die Umwelt. Wenn du weiterhin Einwegprodukte benutzen willst, dann zahl gefälligst die Konsequenzen dafür!

  1. Also ich finde, dass diese Umwelthilfe total übertrieben ist…wir brauchen keine noch strengeren Regeln!

    1. Ach komm, was redest du da? Die Umwelt ist in Gefahr und du willst keine strengeren Regeln? Denk mal nach, bevor du so einen Unsinn von dir gibst.

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