Rödermark, 15.09.2023 – 14:17
ISUV fordert Evaluationsstudien zur Scheidung und Trennung von Eltern
Rückläufige Scheidungszahlen und steigende Eheschließungen stellen den Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht (ISUV) vor neue Herausforderungen. Der Verband fordert Evaluationsstudien, um die Auswirkungen von Scheidung oder Trennung auf die betroffenen minderjährigen Kinder statistisch zu erfassen.
Der ISUV vertritt seit über 45 Jahren die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit verbundenen Fragen und Problemen betroffen sind. Als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft hat der Verband eine wichtige Stimme im Familienrecht und setzt sich für die Rechte von Vätern und Müttern ein.
Scheidungsrate in Deutschland stabilisiert sich, doch Eheschließungen nehmen zu
Die neuesten Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass sich die Scheidungszahlen in Deutschland seit 2012 kontinuierlich verringert haben. Im Jahr 2022 gab es 5400 Scheidungen weniger als zuvor. Dieser rückläufige Trend setzt sich fort, und immer mehr Paare halten es im Durchschnitt 15 Jahre lang zusammen. Weltweit betrachtet liegt die Scheidungsquote in Deutschland im Durchschnitt.
Doch die eigentliche Überraschung sind die steigenden Eheschließungen. Im Jahr 2022 stieg die Anzahl der Paare, die den Bund der Ehe eingegangen sind, um 9,2 Prozent auf 33.000. Während dies ein erfreulicher Trend ist, warnt ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich vor den möglichen Auswirkungen in der Zukunft. Eine Zunahme von Eheschließungen könnte auch zu einer entsprechenden Zunahme von Trennungen führen und insbesondere die minderjährigen Kinder betreffen.
ISUV fordert Evaluationsstudien zur Erfassung der Auswirkungen von Scheidung und Trennung auf Kinder
Der Interessenverband fordert umfassende Evaluationsstudien, um die Auswirkungen von Scheidung oder Trennung der Eltern auf die betroffenen Kinder zu erfassen. Dabei sollten folgende Fragen beantwortet werden:
– Wie viele Kinder verlieren nach einem, nach zwei oder drei Jahren einen Elternteil?
– Wie alt sind die betroffenen Kinder?
– Wie viele Eltern bleiben trotz Trennung weiterhin gemeinsame Eltern?
– Welche Modelle der Kinderbetreuung setzen sich durch, wie das Residenzmodell, das asymmetrische oder das symmetrische Wechselmodell?
– Welche Modelle werden fünf Jahre später praktiziert?
ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich betont die Bedeutung solider quantitativer und qualitativer Evaluationsstudien, um fundierte Entscheidungen in Bezug auf die geplante Kindergrundsicherung und die Reform des Unterhaltsrechts zu treffen.
Kampf ums Kind: Eltern streiten vor Gericht um Sorgerecht und Umgangsrecht
Der Kampf um das Sorgerecht und Umgangsrecht der Kinder führt oft zu langwierigen und streitigen Verfahren vor Gericht. Wenn sich die Eltern nicht einigen können, entscheidet das Familiengericht in der Regel über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, den Umgang und die elterliche Sorge. Oft bleiben dabei verbitterte Scheidungsopfer zurück – ein Elternteil und die Kinder.
ISUV unterstützt seine Mitglieder dabei, selbstbestimmt Lösungen im Sinne des Kindeswohls zu finden. Der Verband setzt sich jedoch dafür ein, dass die Erziehungsverantwortung nach einer Trennung oder Scheidung gemeinsam von beiden Elternteilen wahrgenommen wird.
Reformbedarf bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften
Der Verband weist auch auf den Reformbedarf bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften hin. Die Trennungen von unverheirateten Paaren, insbesondere wenn kleine Kinder involviert sind, können zu hohen Konflikten führen. Väter nicht in der Ehe geborener Kinder haben oft Schwierigkeiten, Umgang und Betreuung zu erhalten.
Der ISUV fordert deshalb eine Reform des Sorgerechts, damit auch nichtverheiratete Väter ab der Geburt und Feststehen der Vaterschaft das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder erhalten.
Der Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht (ISUV) setzt sich seit über 45 Jahren für die Interessen von Bürgern ein, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen betroffen sind. Als unabhängige und gemeinnützige Organisation ist der ISUV bundesweit organisiert und finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden.
Kontakt:
ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg,
Tel. 0911 55 04 78 – info@isuv.de
ISUV-Vorsitzende, Melanie Ulbrich, Donaustr. 30, 63322 Rödermark,
Tel. 06074 92 25 80 – m.ulbich@isuv.de
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen,
Tel. 09321 9 27 96 71 – j.linsler@isuv.de
Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel Scheidungsstatistik 2022: Kinder im Blick bei Kindergrundsicherung und …
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