BSW Solar: Heizungsgesetz: Effektives Nachsitzen für verbesserte Regelungen

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 06.07.2023
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Berlin, 06.07.2023 – Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) appelliert an den Bundestag, die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Verlängerung des Gesetzgebungsprozesses für Nachbesserungen am Heizungsgesetz und an den flankierenden Förderangeboten zu nutzen. Die Solartechnik-Branche sieht in dem aktuellen Gesetzentwurf einige Inkonsistenzen und bürokratische Hürden, die den Einsatz von solarthermischen Anlagen benachteiligen können.

Heizungsgesetz: Nachsitzen zum Nachbessern nutzen

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) setzt sich dafür ein, dass das Heizungsgesetz in seiner aktuellen Form überarbeitet wird. Obwohl das Gesetz grundsätzlich in die richtige Richtung zielt, wurden durch den Zeitdruck und die zahlreichen Änderungen in den letzten Wochen Inkonsistenzen und bürokratische Hürden geschaffen, die den Einsatz von Solarenergie benachteiligen können. Carsten Körnig, der Hauptgeschäftsführer des BSW, betont die Bedeutung von Nachbesserungen, um eine gerechtere Behandlung aller Erneuerbaren Energien sicherzustellen.

Solarthermieanlagen sollten gegenüber anderen Erfüllungsoptionen nicht benachteiligt werden

Der BSW empfiehlt, die maximal förderfähigen Kosten von 30.000 € auf mindestens 45.000 € anzuheben, um den Einsatz besonders klimafreundlicher Hybridsysteme wie der Kombination von Wärmepumpen und Solarthermieanlagen zu fördern. Durch diese Maßnahme könnten mehr Haushalte ermutigt werden, auf erneuerbare Energien umzusteigen. Derzeit werden neue Gasheizungen bis 2040 schrittweise durch den Einsatz von Biogas gefördert. Jedoch ist es nicht erlaubt, die Wärme aus Solarwärme zu beziehen, was laut Körnig zu einer Ungleichbehandlung führt. Er fordert eine technologieoffene Regelung, die auch die Vorteile von Solarwärme berücksichtigt.

Vereinfachte Nachweisverfahren für Solartechnik gefordert

Der BSW kritisiert zudem die bürokratischen und teuren Nachweisverfahren für solare Deckungsraten oberhalb von 15 Prozent. Bisher müssen beim Einsatz von Solaranlagen zur Heizungsunterstützung aufwendige Energieberater hinzugezogen werden. Der Verband schlägt stattdessen ein vereinfachtes Nachweisverfahren vor, das die Qualität sicherstellt. Die aktuelle Bagatellgrenze für einen DIN-Nachweis sei mit 15 Prozent unverhältnismäßig niedrig angesetzt.

Pauschale Anrechnung von Solartechnik über Mindest-Kollektorfläche abgelehnt

Der BSW lehnt die pauschale Anrechnung von Solarkollektorflächen zur Erfüllung von 15 Prozent solarer Deckungsrate ab. Die aktuellen Vorgaben des Gesetzgebers bezüglich der Fläche seien nicht sachgerecht. Hochwertige und leistungsstarke Solarkollektoren könnten bereits mit deutlich kleineren Flächen einen erheblichen Anteil des Wärmebedarfs decken. Der Verband fordert eine realistischere Bewertung der Solartechnik.

Der Bundesverband Solarwirtschaft setzt sich für eine gerechtere und effizientere Nutzung von Solarenergie ein und fordert Nachbesserungen am Heizungsgesetz. Mit seinen Vorschlägen will der Verband sicherstellen, dass die Solartechnik angemessen berücksichtigt wird und ihre Vorteile optimal genutzt werden können.

Pressekontakt und weitere Informationen:
Bundesverband Solarwirtschaft e.V.
EUREF Campus 16
10829 Berlin
presse@bsw-solar.de
Tel.: 030 / 29 777 88 30
www.solarwirtschaft.de

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