Mit Betäubungsmitteln auf Reisen: Was zu beachten ist
Die Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Reisen kann zu rechtlichen Problemen und unerwünschten Konsequenzen führen. Britta Ginnow, Geschäftsfeldleiterin Arzneimittelzulassung beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI), erklärt, welche Regeln beim Reisen mit Betäubungsmitteln zu beachten sind.
Betäubungsmittel fallen gemäß dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unter die staatlich kontrollierten Arzneimittel. Patienten, die regelmäßig diese Arzneimittel einnehmen, müssen bei Reisen ins Ausland bestimmte Vorschriften beachten, um keine rechtlichen Probleme zu bekommen. Die Mitnahme ist nur für den eigenen Gebrauch erlaubt.
Reisen in “Schengen-Länder”
Für eine Dauer von 30 Tagen dürfen Betäubungsmittel für den eigenen Bedarf mitgenommen werden. Hierfür muss ein behandelnder Arzt für jedes Betäubungsmittel eine extra Bescheinigung ausfüllen und diese vor Reisebeginn von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer beauftragten Stelle beglaubigen lassen.
Reisen in die weite Welt
Für Reisen in Nicht-Schengen-Länder gelten die nationalen Bestimmungen des Ziel- oder Transitlandes. Es ist wichtig, sich frühzeitig bei der diplomatischen Vertretung des Ziellandes in Deutschland zu informieren. Einige Länder verlangen zusätzliche Importgenehmigungen, beschränken die Menge des Betäubungsmittels oder verbieten sogar die Mitnahme. Vor der Reise sollte der Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen, in der Dosierung, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise vermerkt sind. Auch diese Bescheinigung muss vor Reisebeginn von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer beauftragten Stelle beglaubigt werden.
Wenn die Einfuhr verboten ist
Ist die Mitnahme eines bestimmten Betäubungsmittels verboten, sollten Patienten sich vorab informieren, ob im Reiseland dasselbe oder ein äquivalentes Arzneimittel erhältlich ist und dort ärztlich verordnet werden kann. Ein weiteres Vorgehen kann darin bestehen, eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung bei der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zu beantragen.
Aufbewahrung auf Reisen
Den Betäubungsmitteln muss eine sichere Aufbewahrung gewährleistet sein, um Missbrauch oder Verlust zu vermeiden. Das gilt insbesondere bei der Reise mit dem Flugzeug, wo die Betäubungsmittel ins Handgepäck gehören und nicht in den Koffer.
Es ist wichtig, die Vorschriften genau zu kennen, um unangenehmen Konsequenzen vorzubeugen. Die hier genannten allgemeinen Ratschläge bieten jedoch keine Grundlage zur medizinischen Selbstdiagnose oder -behandlung.
Pressekontakt: Andreas Aumann (Pressesprecher), Tel. 030 27909-123, aaumann@bpi.de
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