Reisende aufgepasst! Gefährliche Folgen von Betäubungsmitteln im Gepäck

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 01.06.2023
Presseportal

Presseportal

Aktuelle Meldungen
Lesedauer: < 1 Minuten

🌟 Exklusives Angebot für unsere Leser! 🌟

Mit Betäubungsmitteln auf Reisen: Was zu beachten ist

Die Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Reisen kann zu rechtlichen Problemen und unerwünschten Konsequenzen führen. Britta Ginnow, Geschäftsfeldleiterin Arzneimittelzulassung beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI), erklärt, welche Regeln beim Reisen mit Betäubungsmitteln zu beachten sind.

Betäubungsmittel fallen gemäß dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unter die staatlich kontrollierten Arzneimittel. Patienten, die regelmäßig diese Arzneimittel einnehmen, müssen bei Reisen ins Ausland bestimmte Vorschriften beachten, um keine rechtlichen Probleme zu bekommen. Die Mitnahme ist nur für den eigenen Gebrauch erlaubt.

Reisen in “Schengen-Länder”

Für eine Dauer von 30 Tagen dürfen Betäubungsmittel für den eigenen Bedarf mitgenommen werden. Hierfür muss ein behandelnder Arzt für jedes Betäubungsmittel eine extra Bescheinigung ausfüllen und diese vor Reisebeginn von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer beauftragten Stelle beglaubigen lassen.

Reisen in die weite Welt

Für Reisen in Nicht-Schengen-Länder gelten die nationalen Bestimmungen des Ziel- oder Transitlandes. Es ist wichtig, sich frühzeitig bei der diplomatischen Vertretung des Ziellandes in Deutschland zu informieren. Einige Länder verlangen zusätzliche Importgenehmigungen, beschränken die Menge des Betäubungsmittels oder verbieten sogar die Mitnahme. Vor der Reise sollte der Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen, in der Dosierung, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise vermerkt sind. Auch diese Bescheinigung muss vor Reisebeginn von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer beauftragten Stelle beglaubigt werden.

Wenn die Einfuhr verboten ist

Ist die Mitnahme eines bestimmten Betäubungsmittels verboten, sollten Patienten sich vorab informieren, ob im Reiseland dasselbe oder ein äquivalentes Arzneimittel erhältlich ist und dort ärztlich verordnet werden kann. Ein weiteres Vorgehen kann darin bestehen, eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung bei der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zu beantragen.

Aufbewahrung auf Reisen

Den Betäubungsmitteln muss eine sichere Aufbewahrung gewährleistet sein, um Missbrauch oder Verlust zu vermeiden. Das gilt insbesondere bei der Reise mit dem Flugzeug, wo die Betäubungsmittel ins Handgepäck gehören und nicht in den Koffer.

Es ist wichtig, die Vorschriften genau zu kennen, um unangenehmen Konsequenzen vorzubeugen. Die hier genannten allgemeinen Ratschläge bieten jedoch keine Grundlage zur medizinischen Selbstdiagnose oder -behandlung.

Pressekontakt: Andreas Aumann (Pressesprecher), Tel. 030 27909-123, aaumann@bpi.de

Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel Reisen mit Betäubungsmitteln | Presseportal
Original-Content übermittelt durch news aktuell.

Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.

Presse /news Verbandsnachrichten

Warum sind eure Kommentare so wertvoll?

Hier ein paar Gründe:

  1. Ihr bringt frischen Wind in die Diskussion und sorgt für abwechslungsreiche Ansichten.
  2. Ihr helft uns, uns selbst zu verbessern und immer am Puls der Zeit zu bleiben.
  3. Gemeinsam lernen wir voneinander und wachsen als Community.
  4. Mit euren Beiträgen bauen wir eine offene und respektvolle Umgebung auf, in der alle Stimmen gehört und geschätzt werden.

 

Jeder Kommentar ist Gold wert, egal ob Lob oder Kritik, zustimmend oder kontrovers. Lasst euren Gedanken freien Lauf und helft uns dabei, diese Community zu einem Ort zu machen, an dem jeder gern vorbeischaut und seine Meinung teilt. Auf geht’s!

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Mehr Infos und News aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie hier in der Übersicht



Facebook
Twitter
LinkedIn
WhatsApp
Telegram
Email
Drucken
XING