Berlin (ots) – Heute findet in Berlin die Fachanhörung zum Entwurf für ein Krankenhaustransparenzgesetz statt. Der Entwurf sieht die Erstellung eines “Transparenzverzeichnisses” zur Behandlungsqualität der deutschen Krankenhäuser vor. Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, zeigt sich begeistert von diesem Vorhaben, übt jedoch auch Kritik an einigen Details des Entwurfes.
Mehr Transparenz für Patientinnen und Patienten
Die Schaffung eines “Transparenzverzeichnisses” für Krankenhäuser hat das Ziel, den Patientinnen und Patienten noch valide und gut verständliche Informationen zur qualitätsorientierten Auswahl eines Krankenhauses zur Verfügung zu stellen. Dr. Carola Reimann betont die Bedeutung einer solchen Transparenzoffensive: “Das vom Bundesgesundheitsminister geplante Verzeichnis kann die Qualitätstransparenz in der stationären Versorgung entscheidend voranbringen. Diese Transparenzoffensive dürfte auch die Motivation der Verantwortlichen in den Kliniken fördern, sich stetig um eine Verbesserung der Behandlungsqualität zu bemühen.”
Krankenhausträger mit hoher Qualitätssicherung
Dr. Carola Reimann weist darauf hin, dass einige Krankenhausträger bereits heute sehr engagiert sind, was die Qualität der Versorgung betrifft. So veröffentlichen beispielsweise die Krankenhäuser der Initiative Qualitätsmedizin auf freiwilliger Basis eine Vielzahl von Qualitätsinformationen, die über die verpflichtenden Berichte hinausgehen. Diese Kliniken haben keinen Grund, die neuen Vorgaben zu fürchten, sondern sollten als Vorbilder dienen. Es geht darum, dass Patientinnen und Patienten Kliniken identifizieren und wählen können, die sich durch eine hohe Qualität auszeichnen.
Auch die Integration der erhobenen Daten in die Suchportale der Krankenkassen spielt eine wichtige Rolle, da dadurch die Reichweite der Informationen deutlich erhöht werden könnte. Durch eine gemeinsame Nutzung der Daten könnten die gesetzlichen Krankenkassen ihre Versicherten umfassend informieren.
Kritik an Details des Entwurfes
Dr. Carola Reimann übt jedoch auch Kritik an einigen Details des Entwurfes. Sie fordert eine Synchronisierung der beiden Gesetzesvorhaben, da es wenig sinnvoll erscheint, bereits konkrete Leistungsgruppen im Krankenhaustransparenzgesetz festzulegen, bevor das eigentliche Gesetz zur Krankenhausreform vorliegt. Zudem ist es für sie irritierend, dass die Aufgaben des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) Vorrang vor allen sonstigen Aufgaben bekommen sollen. Dr. Carola Reimann plädiert dafür, die erhobenen Daten nicht nur für das Transparenzverzeichnis zu nutzen, sondern auch den gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung zu stellen.
Weitere Informationen finden Sie in der ausführlichen Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Krankenhaustransparenzgesetz, die auf der Webseite abrufbar ist.
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Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel Reimann: Gesetzesvorhaben zur Krankenhausreform synchronisieren
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