Berlin, 29. August 2023, 10:54 Uhr – Im AOK-Bundesverband herrscht große Vorfreude auf die bevorstehende Kabinettssitzung, in der Bundesminister Karl Lauterbach seine beiden Gesetzesentwürfe zur Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens vorlegen wird. Die AOK-Gemeinschaft sieht sowohl im “Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung” (DigiG) als auch im “Gesundheitsdatennutzungsgesetz” (GDNG) entscheidende Fortschritte. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, betont die Bedeutung dieser Gesetze und ihre positiven Auswirkungen auf das Gesundheitssystem.
Die elektronische Patientenakte (ePA) spielt eine zentrale Rolle in der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung schafft die Voraussetzungen dafür, dass die ePA zur Massenanwendung wird. Dies ermöglicht einen besseren Austausch von Gesundheitsdaten zwischen den Leistungserbringern und macht die ePA zu einer relevanten Plattform. Besonders vorteilhaft für die Versicherten ist der Zugriff auf das E-Rezept, der durch die Einführung der Opt-out-ePA ermöglicht wird. Zudem wird die ePA um die Speicherung der elektronischen Patientenkurzakte und des Medikationsplans erweitert. Hier besteht die Möglichkeit, den Ansatz auch auf die Notfalldaten auszuweiten, was weiterhin geprüft werden sollte.
Das GDNG, das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten, eröffnet neue Perspektiven für eine systematischere Auswertung der vorhandenen Daten zum Nutzen der Versicherten und Patienten. Insbesondere die erweiterten Möglichkeiten für die Kranken- und Pflegekassen, Versorgungsmanagement auf Basis der Versichertendaten durchzuführen, werden von der AOK-Gemeinschaft begrüßt. Dies ermöglicht eine gezielte Information und Beratung der Versicherten über Versorgungs- oder Präventionsangebote und schafft einen echten Mehrwert. Durch die Zusammenführung und gemeinsame Auswertung von Daten aus verschiedenen Sektoren und von verschiedenen Leistungserbringern können beispielsweise potenzielle Wechselwirkungen bei der Verordnung von Arzneimitteln erkannt werden. In solchen Fällen sollten die Kassen die Möglichkeit haben, nicht nur die Versicherten, sondern auch deren behandelnde Ärztinnen und Ärzte zeitnah über die erkannten Risiken zu informieren.
Die Stellungnahmen des AOK-Bundesverbandes zu den beiden Digitalgesetzen stehen auf der Website unter https://www.aok-bv.de/positionen/stellungnahmen/ zum Download bereit.
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