Köln – 14.09.2023
Bundesgesundheitsministerium treibt Vorhaben für Transparenzportal voran, verhallt jedoch auf tönernen Ohren der Länder und Verbände
Mit dem Kabinettsentwurf geht das Bundesgesundheitsministerium entschlossen voran und zeigt großes Interesse an einem Transparenzportal. Obwohl der Gesetzentwurf optimiert wurde, scheinen die zahlreichen und sinnvollen Verbesserungsvorschläge der Länder und Verbände größtenteils ungehört verklungen zu sein.
Evangelische Krankenhäuser fordern Risikoadjustierung als elementaren Bestandteil des Transparenzportals
Für die evangelischen Krankenhäuser bleibt unverständlich, dass der Kabinettsentwurf den Auftrag zur Risikoadjustierung der Daten außer Acht gelassen hat, wodurch dieser Aspekt in den Hintergrund gerät. “Für ein transparentes, faires und hilfreiches Transparenzportal muss die Risikoadjustierung im Gesetzestext verankert werden”, fordert Christoph Radbruch, der Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV).
Qualitätsportal ohne Risikoadjustierung benachteiligt Krankenhäuser mit besonders anspruchsvoller Patientengruppe
Ein Transparenzportal ohne Risikoadjustierung bedeutet, dass Krankenhäuser, die Patienten mit vielen Nebenerkrankungen, ältere Patienten und Patienten mit Behinderungen behandeln, im Qualitätsportal schlechter abschneiden. Diese Patientengruppen tragen ein höheres Risiko für Komplikationen. Wenn dies bei der Auswertung der Behandlungsqualität nicht angemessen berücksichtigt wird, verzerrt es das Ergebnis. Dieser Aspekt betrifft vor allem evangelische Krankenhäuser, die einen besonderen Fokus auf die Versorgung von vulnerablen Patienten legen.
Erfahrungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sollten genutzt werden
Die Einsichten, die während der Entwicklung des Qualitätsportals des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) durch das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) gewonnen wurden, sind ein sinnvoller Ansatz. Die wichtigsten Erkenntnisse zeigen, dass die Qualitätsbewertungen deutschlandweit für alle Leistungserbringer auf Basis einheitlicher Bewertungsregeln erfolgen sollten und eine Risikoadjustierung notwendig ist. Es wird Zeit in Anspruch nehmen, die Risikoadjustierung für die Qualitätskriterien im Transparenzportal fair zu implementieren. Diese Zeit muss vorhanden sein und darf nicht dem ambitionierten Zeitplan des Bundesgesundheitsministeriums untergeordnet werden.
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