Diakonie Deutschland und DEKV: Klare Transparenz für Krankenhäuser – neue Gesetzesvorlage in Sicht

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 28.08.2023
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Berlin (ots) – In Berlin haben die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Krankenhaustransparenzgesetzes abgegeben. Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, Patientinnen und Patienten transparente Informationen über die Behandlungsqualität der Krankenhäuser zur Verfügung zu stellen. Allerdings sehen die beiden Organisationen aktuell noch einige Schwächen in dem vorgelegten Entwurf.

Kritikpunkte an geplantem Krankenhaustransparenzgesetz

Die Kritik der Diakonie Deutschland und des DEKV konzentriert sich hauptsächlich auf drei Punkte.

1. Ergebnisqualität korrekt darstellen

Im geplanten Transparenzportal sollen unter anderem Daten zu Komplikations- und Mortalitätsraten genutzt werden, um die Ergebnisqualität der Krankenhäuser zu bewerten. Allerdings unterscheiden sich die behandelten Patientengruppen von Krankenhaus zu Krankenhaus, weshalb eine Gewichtung der Daten notwendig ist. Es muss differenziert werden, ob vorwiegend ältere und multimorbide Menschen oder jüngere und gesündere Menschen behandelt wurden. Auch Fachkliniken müssen in der Bewertung berücksichtigt werden, da sie sich auf komplexe Fälle mit einem höheren Risiko spezialisiert haben. Eine patientenbezogene Risikoadjustierung ist daher unverzichtbar, um die Ergebnisqualität korrekt darzustellen.

2. Kein Vorgriff auf Entwicklung qualitätsbezogener Leistungsgruppen

Das Transparenzportal soll mithilfe von Leistungsgruppen arbeiten. Falls in einem Bundesland noch keine Leistungsgruppen eingeführt wurden, sollen diese den Krankenhäusern durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zugewiesen werden. Die Diakonie Deutschland und der DEKV fordern jedoch, dass der Start des Transparenzportals verschoben wird, bis im Zuge der Krankenhausreform die Leistungsgruppen definieren sind. Mindestfallzahlen und Qualitätsvorgaben müssten dabei berücksichtigt werden, um aussagekräftige Informationen zur Behandlungsqualität zu erhalten.

3. Ungeeignete Versorgungsstufen als Qualitätsinstrument

Der vorliegende Gesetzentwurf teilt die Krankenhäuser in drei Versorgungsstufen, Fachkliniken und sektorenübergreifende Versorger ein. Die Zuordnung zu den Versorgungsstufen erfolgt auf Basis der Zahl und Art der Leistungsgruppen. Qualitätskriterien spielen dabei keine Rolle. Die Diakonie Deutschland und der DEKV sind der Meinung, dass die Versorgungsstufen als Instrument zur Qualitätseinschätzung nicht geeignet sind und daher im Transparenzportal verzichtet werden kann.

DEKV setzt auf Innovation und Verbesserung

Der Vorsitzende des DEKV, Christoph Radbruch, betont, dass evangelische Krankenhäuser den Qualitätswettbewerb als Motor für Innovation und Verbesserung in der Versorgung der Patientinnen und Patienten verstehen. Daher setzen sich die Organisationen aktiv dafür ein, geeignete Werkzeuge und Informationen für eine verständliche Einschätzung der Behandlungsqualität bereitzustellen.

Pressekontakt:
Medizin & PR GmbH – Gesundheitskommunikation
Barbara Kluge | Eupener Straße 60, 50933 Köln
E-Mail: barbara.kluge@medizin-pr.de | Tel.: 0221/77543-12
Melanie Kanzler | Verbandsdirektorin
E-Mail: kanzler@dekv.de | Tel.: 030 200 514 19 0

Die Original-Content-Pressemitteilung wurde von Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. (DEKV) übermittelt und von news aktuell bereitgestellt.

Weitere Informationen über den Deutschen Evangelischen Krankenhausverband e. V. (DEKV):
Der DEKV ist eine Organisation, die evangelische Krankenhäuser in Deutschland vertritt und sich für ihre Interessen einsetzt. Gemeinsam mit seinen Mitgliedskrankenhäusern arbeitet der DEKV daran, die Qualität und Versorgung im Gesundheitswesen kontinuierlich zu verbessern. Innovation und Fortschritt stehen dabei im Fokus, um den Patientinnen und Patienten eine bestmögliche Behandlung zu bieten.

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